• Do. Apr 18th, 2024

Honolulu zahlt Lesben 80.000 US-Dollar wegen Verhaftung nach Küssen

Der Waikiki-Strand in Honolulu, Hawaii. Bild: pixabay.com | CC0 Public Domain.

Der Waikiki-Strand in Honolulu, Hawaii. Bild: pixabay.com | CC0 Public Domain.

Wir brauchen nicht nach radikal-islamischen Gesellschaften schauen, wenn es um Homosexuellen-Feindlichkeit geht: Die Hawaii-Metropole Honolulu soll nach einer eingereichten Klage jetzt einem lesbischen Paar 80.000 US-Dollar Schadenersatz bezahlen, umgerechnet 71.258 Euro. Obwohl Hawaii 4000 Kilometer von der US-Küste (Los Angeles) entfernt ist, gehört die Insel als Bundesstaat zu den USA. Die USA hatten Hawaii 1893 besetzt, die bis dahin regierende Königin Liliʻuokalani unter Hausarrest gestellt und die Inseln nach 60 Jahren, 1959, faktisch annektiert.

Grund für den relativ hohen Schadensersatz an die Lesben, welcher vom Bundesgericht in Honolulu vorgeschlagen worden ist: Das Pärchen war verhaftet worden, da es getan hatte, was in fast allen westlichen Ländern seit gut 25 Jahren erlaubt und Standard ist: Dass sich auch ein homosexuell liebendes Pärchen öffentlich küssen darf. Doch im vorliegenden Fall hatte der vor Gericht verhandelte lesbische Kuss zu einer Verhaftung der beiden jungen Frauen geführt. Sie hatten in der Hawaii-Metropole Honolulu Urlaub gemacht.

Ob die jetzt vom Gericht vorgeschlagene Vergleichs-Summe tatsächlich an das lesbisch liebende Pärchen ausbezahlt wird, steht noch aus. Denn dazu muss noch der Stadtrat von Honolulu zustimmen.

Die beiden Frauen Courtney Wilson und Taylor Guerrero waren aus Los Angeles nach Hawaii gereist und hatten auf der North Shore öffentlich Zärtlichkeiten ausgetauscht („public displays of affection“). Daran hatte sich ein Polizist gestört gezeigt.

Die endgültige Entscheidung über den Vergleich und die Höhe des Schadensersatzes soll am 6. Juli vor dem Bundesgericht in Honolulu gefällt werden, erklärte die Anwältin der Honolulu Deputy Corporation, Nicolette Winter: Sie sagte, man sei der Ansicht, dass „die vorläufige Abrechnung im besten Interesse der Stadt ist“.

Vor Gericht hatte der Polizist, welcher die Lesben verhaftet hatte, gesagt, er habe die beiden Frauen in dem Geschäft mit lauter Stimme aufgefordert, ihren einvernehmlichen romantischen Kontakt zu stoppen. Doch hätten die beiden turtelnden Frauen einfach weitergemacht, als habe gar niemand gesprochen und ihren Einkauf fortgesetzt. Auch die Drohung, er werfe sie aus dem Laden, habe sie nicht beeindruckt.

Schließlich hatte Officer Bobby Harrison eine der beiden Frauen – Wilson – am Handgelenk gepackt und versucht aus dem Geschäft zu schieben. Dabei sei es zu einem Handgemenge gekommen, worauf Officer Bobby Harrison die beiden Frauen festgenommen hatte. Eine der beiden Frauen hatte zwischendurch über 911 den Notruf alarmiert.

Als Argument für die Verhaftungen führte er vor Gericht den Angriff auf einen Polizisten an, weshalb die Lesben drei Tage im Gefängnis verbringen hatten müssen. Gegen Gebühren wurden sie schließlich aus der Haft entlassen. Nach einer internen Untersuchung war der Officer einer Schuld freigesprochen worden, was die Lesben aber bis heute nicht so sehen. Polizist Harrison war Ende 2015 in den Ruhestand gegangen, wobei es wohl keinen Zusammenhang mit dem jetzigen Verfahren gab.

Mittlerweile sei das lesbische Pärchen, welches den ganzen Trubel ausgelöst hatte, getrennt. Man sei aber, sagten sie, immer noch gut befreundet.

Dass Homosexuelle sich auch in Deutschland immer noch mit Diskriminierungen und Schikanen auseinandersetzen müssen, zeigt sich am Paragraf 175 des deutschen Strafgesetzbuchs. Er war erst 1994 abgeschafft worden. Bis dahin mussten Homosexuelle auch in Deutschland mit einer Strafverfolgung rechnen.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte, dass der Paragraf 175, welcher während der nationalsozialistischen Diktatur gegen Schwule und Lesben ebenso angewendet worden ist, wie in der Nachkriegszeit, Unrecht gewesen sei:

„Der Staat hat Schuld auf sich geladen, weil er so vielen Menschen das Leben erschwert hat“, sagte Maas. Der Paragraf 175 sei von Anfang an grundgesetzwidrig gewesen.

Vor Maas Stellungnahme hatte die Antidiskriminierungsstelle des Deutschen Bundestages in Berlin ein Rechtsgutachten vorgestellt, welches zu dem Urteil kam, dass es verfassungsrechtlich geboten sei, die gegen Schwule oder Lesben ausgesprochenen Urteil nachträglich aufzuheben.

Wobei die Stellungnahme von Heiko Maas noch stark untertrieben ist: Der unsägliche Paragraf 175 hat Hunderttausende Schwulen und Lesben in Deutschland über Jahrzehnte kriminalisiert und ihnen das Leben zur Hölle gemacht. Es wird davon ausgegangen, dass auch unter dem Druck dieses Paragraphen sich Hunderte Schwule oder Lesben im Nachkriegsdeutschland das Leben genommen haben.

Genaue Zahlen gibt es nicht, da Selbstmorde behördlich nur in den seltensten Fällen statistisch so detailliert ausgewertet werden, dass auch später noch die Gründe für einen Suizid genannt werden können.

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