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Karlsruhe zockt 13. Monatsmiete als Zweitwohnungssteuer von Arbeitnehmern ab

VonTom

Jul 27, 2017 #featured, #Zweitwohnsteuer

Freiwillig wohnt kaum einer mit Zweitwohnsitz im wenig schmucken Karlsruhe. (Bild: pixabay.com)

Freiwillig wohnt kaum einer mit Zweitwohnsitz im wenig schmucken Karlsruhe. (Bild: pixabay.com)

Kommentar – Ob Zweitwohnungsteuer in Hamburg, Zweitwohnungsteuer in Berlin, Zweitwohnungsteuer in Leipzig oder nun in Karlsruhe: Immer mehr Städte erheben eine Zweitwohnsteuer. Ganz so, als wären die Millionen Bürger, die pendeln und deshalb in einer anderen Stadt vor allem unter der Woche leben müssen, freiwillig dort.

Dass aber kleinere sowieso nicht sonderlich attraktive Städte wie Karlsruhe im nördlichen Streifen von Baden-Württemberg von Bürgern eine Zweitwohnsteuer erheben, die faktisch auf eine 13. Monatsmiete hinausläuft und zwar auf das Niveau einer Warmmiete, ist besonders dreist.

Zu verdanken haben das Bürger in Karlsruhe der SPD geführten Stadtregierung. Dass Bürger
in der Regel aber nicht aus Luxusgründen in der wenig schmucken Baustellen- Plattenbau- und Döhnerbudenstadt Karlsruhe wohnen, sondern beruflich bedingt, scheint den für die Einführung der Zweitwohnsteuer verantwortlichen Politikern entgangen zu sein.

Dabei versuchen lediglich immer mehr Bürger das zu tun, was die Arbeitsagenturen und Politiker ihnen seit Jahren empfehlen:

Regional und deutschlandweit flexibel sein und dorthin gehen, wo es einen Job gibt. Das sind nun mal nicht immer die schönsten Städte – dafür aber Städte mit direktem Anschluss an die Autobahn oder einen Industriehafen beispielsweise.

Karlsruhe ist so eine Stadt: Wer dort nicht geboren ist oder einer Liebesbeziehung wegen nach Karlsruhe gezogen ist, geht kaum freiwillig nach Karlsruhe.

Zwar residiert in der Stadt Karlsruhe das Bundesverfassungsgericht – doch das war es auch schon mit dem Glamour von Karlsruhe.

Das Dilemma ist nicht nur die statdtautobahnähnliche Kriegsstraße, die wenigstens nun endlich in Teilen unter Grund verlegt wird, um die schlimme Wunde, welche diese Straße der Stadt angetan hat, einigermaßen zu heilen.

Dilemma von Karlsruhe: Jemand er dort nicht geboren ist, wohnt kaum freiwillig hier

Das Dilemma Karlsruhes ist überall zu sehen: Die Fußgängerzone ist durchzogen von Billig-Läden. Die Häuser in der Stadt sind zu Hunderten billige Plattenbauten der Nachkriegszeit. Die Straßen sind entweder zu eng, oder zu breit. Auch gibt es zu wenig Radwege und überall quietschen Straßenbahnen zwischen Fußgängern und Autofahrern, was die chronisch verstopfte Stadt noch schlimmer macht.

Und da Karlsruher Pfeffersäcke der Immobilienszene wenig investieren, stolpert man auch 2017 in Tausenden Wohnungen über brüchig-widerliche Bäder aus den 1950er und 60er Jahren. Also in Bäder, wo das bräunlich gefärbte Scheißrohr nach oben geknickt verlegt wurde, damit der Geruch beim Stuhlgang nicht wieder nach oben kommt. Eine Bautechnik die seit Jahrzehnten eigentlich unüblich ist.

„Das tut es doch noch“, kommentierte ein Karlsruher Vermieter in der Innenstadt die nach Hinten gewandte Bäder-Bauart, der 800 Euro Kaltmiete für ein 60 Quadratmeter-Loch aus den 1960er Jahren haben wolle. Natürlich ohne Aufzug und und ohne Autostellplatz.

Und diese Stadt erhebt ausgerechnet – SPD sei Dank – eine Zweitwohnsteuer. Sie beträgt gleich 10 Prozent der Jahresgesamtmiete (kalt).

Der SPD haben Bürger in Karlsruhe die hohe Zweitwohnsteuer für Berufspendler zu verdanken

Da 10 Prozent auf 12 Monat gerechnet werden, läuft es in den meisten Fällen wohl auf eine faktische 13. Monatsmiete pro Jahr hinaus. Sie muss Jahr für Jahr an Karlsruhe vom Arbeitnehmer überwiesen werden.

In einem Zweitwohnsteuerbescheid der 2017 verschickt wurde, heißt es beispielsweise:

„Sehr geehrte Frau Müller (Name geändert), die Stadt Karlsruhe erhebt eine Zweitwohnsteuer als örtliche Aufwandssteuer nach den Vorschriften der Zweitwohnsteuersatzung vom 20.09.2016. Für die nachfolgende Zweitwohnsteuer wird die Zweitwohnsteuer wie folgt festgesetzt:

(Ihre) Nettokaltmiete: 8500 Euro (im Jahr). Zweitwohnsteuersatz: 10%. Zweitwohnsteuer: 850 Euro.“

Dass die Zweitwohnsteuersatzung die Stadt Karlsruhe unter Führung des örtlichen SPD-Stadtrates von der Stadt Karlsruhe selber eingeführt worden ist, unterschlägt der Brief.

Für Arbeitnehmer, die beruflich pendeln müssen und deshalb über einen Zweitwohnsteuersitz in einer Stadt wie Karlsruhe verfügen, ist eine solch hohe Zweitwohnungssteuer ein Schlag ins Gesicht. Dank der SPD (mal wieder).

Denn es war schon die SPD, welche dafür sorgte, dass Bürger, die unverdient selbst im hohen Alter nach 12 Monaten keinen Job mehr finden, auf Hartz IV gedrängt werden (das Projekt wurde damals auch von den Grünen mit getragen). [1]

Hartz IV ist zwar offiziell eine „Grundsicherung“. Doch Fakt ist: Es ist ein Niveau, das dem Sozialhilfeniveau unterster Kante gleichkommt.

Es ist ein Niveau, das deutlich unter dem Arbeitslosengeld liegt und nicht einmal mehr, wie es seit den 1950er Jahren üblich war, der besseren Arbeitslosenhilfe entspricht. Mit letzter konnten vor allem ältere Arbeitnehmer über 55 wenigstens noch einigermaßen in ihrem sozialen Umfeld verbleiben. Mit Hartz IV ist das aber nicht mehr möglich.  [2]

Deshalb: Ich wähle seit der dramatisch unsozialen Hartz-IV-Reform im Jahr 2003 nicht mehr SPD.

Die in Deutschland immer weiter um sich greifende Abzocke bei der Zweiwohnsteuer von normalen Arbeitnehmern ist ein weiterer Grund zur Bundestagswahl im September 2017 woanders das Kreuz zu machen.

Die große Abzocke mit der Zweitwohnsteuer für Arbeitnehmer ist in Deutschlands Kommunen in vollem Gange

Zudem: Was glaubt die SPD Karlsruhe eigentlich wie dicke es die Deutschen mit dem Geld haben – dass sie mal eben so eine 13. Monatsmiete als Steuer überweisen können?

Ausgerechnet in einer Stadt, die sowieso schon sehr hohe Mieten hat bei einer miserablen Bausubstanz und wenig hohen Wohnqualität.

Zudem: Wer bei einer Zweiwohnungssteuer abgezockt wird, sollte wenigstens kommunal wählen dürfen. Doch das ist derzeit auch noch nicht möglich.

Dem Ganzen die Krone aufsetzen tut die SPD Karlsruhe, indem dann Verheiratete, welche beruflich bedingt in Karlsruhe arbeiten müssen, keine Zweiwohnungssteuer bezahlen müssen.

Damit hat man dann wohl sich selbst einen Gefallen getan. Grund: Politiker dürften überdurchschnittlich oft verheiratet sein, da das wiederum beim Wähler besser ankommt.

Ob eine solche Form der Zweitwohnsteuer-Erhebung aber überhaupt verfassungskonform ist, damit wird sich sicherlich noch einmal das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe beschäftigen müssen.

Dabei wäre es auch sinnvoll, die Höhe der Zweitwohnsteuer zu überprüfen. Denn so, wie sie derzeit in immer mehr Kommunen erhoben wird, ist es staatlich organisierte Bürgerabzocke von Arbeitnehmern, die nichts anderes tun, als zu versuchen, im Arbeitsmarkt zu bleiben und deshalb andernorts unter der Woche wohnen.

Immerhin: Dr. Armin Jäger, der für die CDU im Landtag in Mecklenburg-Vorpommern saß, wies bereits 2010 in einer Rede darauf hin, dass eine Zweitwohnsteuer von Berufspendlern, die berufsbedingt im Rahmen eines Zweitwohnsitzes in einer anderen Stadt leben, nicht mit einer Zweitwohnsteuer belegt werden dürfen. Allerdings beschränkt auch Jäger dies altmodisch auf Verheiratete.

Armin Jäger begründet seine Sichtweise mit einem Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2005. [3] Der Politiker war von 1997 bis 1998 Innenminister in Mecklenburg-Vorpommern und 2005 bis 2009 Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion.

Politiker im Gemeinderat Karlsruhe [4]:

Dr. Frank Mentrup (SPD, Oberbürgermeister), Verena Anlauf (GRÜNE), Marc Bernhard (AfD),
Michael Borner (Grüne), Max Braun (KULT), Hermann Brenk (CDU), Lüppo Cramer (KULT), Dr. Rahsan Dogan (CDU), Jan Döring (CDU), Thorsten Ehlgötz (CDU), Elke Ernemann (SPD), Dr. Raphael Fechler (SPD), Gisela Fischer (SPD), Niko Fostiropoulos (Die Linke), Sibel Habibovic (SPD), Michael Haug (KULT), Dr. Klaus Heilgeist (CDU), David Hermanns (SPD), Thomas H. Hock (FDP), Ekkehard Hodapp (GRÜNE), Detlef Hofmann (CDU), Johannes Honné (Grüne, Fraktionsvorsitzender), Tom Hoyem (FDP, Fraktionsvorsitzender).

Weitere Mitglieder im Gemeinderat Karlsruhe sind:

Karl-Heinz Jooß (FDP), Friedemann Kalmbach (GfK), Dr. Albert Käuflein (CDU), Joschua Konrad (Grüne), Marianne Köpfler (CDU), Uwe Lancier (KULT), Dr. Ute Leidig (Grüne; Fraktionsvorsitzende), Sven Maier (CDU), Parsa Marvi (SPD, Fraktionsvorsitzender), Zoe Mayer (Grüne), Bettina Meier-Augenstein (CDU), Yvette Melchien (SPD), Irene Moser (SPD), Eduardo Mossuto (GfK), Dr. Thomas Müller (CDU), Hans Pfalzgraf (SPD), Tilman Pfannkuch (CDU, Fraktionsvorsitzender), Istvan Pinter (GRÜNE),Renate Rastätter (Grüne), Dr. Paul Schmidt (AfD), Stefan Schmitt (pl), Jürgen Wenzel (FW), Karin Wiedemann (CDU), Erik Wohlfeil (KULT, Fraktionsvorsitzender), Michael Zeh, (SPD) und Sabine Zürn (Die Linke).

Einzelnachweise

[1] „Hartz-Konzept„, in: Wikipedia.

[2] „Arbeitslosenhilfe„, in Wikipedia.

[3] „Keine Zweitwohnungssteuer von Berufspendlern!„, Rede von Dr. Armin Jäger (CDU), auf: YouTube vom 16.12.2010 (Video unten).

[4] „Sitzungen des Gemeinderats, der Ortschaftsräte und der Ausschüsse„, in: web3.karlsruhe.de/Gemeinderat. Abgerufen am: 27. Juli 2017.

 

 

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Von Tom

Ein Gedanke zu „Karlsruhe zockt 13. Monatsmiete als Zweitwohnungssteuer von Arbeitnehmern ab“
  1. Dieser Bericht ist leider nicht sauber recherchiert und geht insofern an den Tatsachen vorbei. Dass eine solche Form der Zweitwohnungsteuer-Erhebung verfassungskonform ist, hat das Bundesverfassungsgereicht schon längst entschieden. Wenn sich der Verfasser etwas genauer mit der Materie befasst hätte, hätte er festgestellt, dass es sich bei der Befreiung für verheiratete Berufstätige nicht um eine Karlsruher Besonderheit handelt, sondern dass sich diese Regelung bundesweit in jeder Zweitwohnungsteuer-Satzung wiederfindet. Und zwar genau deshalb, weil gerade das Bundesverfassungsgericht dies in einem Urteil gefordert hat. Ansonsten werden verheiratete Berufstätige diskriminiert, weil sie vom Melderecht gezwungen werden, Ihren Hauptwohnsitz am Wohnsitz der Familie anzumelden und somit die Zweitwohnungsteuer nicht abwenden können, auch wenn sie sich zeitlich überwiegend am Ort ihrer Berufstätigkeit aufhalten. Dagegen kann jeder unverheiratete Berufstätige, der sich jede Woche vier oder fünf Tage am Ort seiner Arbeit aufhält, einen Hauptwohnsitz anmelden, zahlt dann keine Zweitwohnungsteuer und darf wählen.

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