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Sexueller Missbrauch: Bundesregierung plant Regeln die teils übers Ziel hinausschießen

VonPeter Patzow

Mai 13, 2012 #featured

Portrait of three little cyclists riding their bikes

Portrait of three little cyclists riding their bikes

Um den sexuellen Missbrauch an Kindern oder Jugendlichen von vornherein einzudämmen, planen mehrere Aktionsgruppen gemeinsam mit der deutschen Bundesregierung teils völlig überzogene Regeln. Gegenwärtig verhandelt der Regierungsbeauftragte für Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, mit 20 Dachverbänden über die neuen Regeln, die den Kontakt zwischen Erziehungsberechtigten, also beispielsweise zwischen Lehrern und Schülern, regeln sollen.

Unter den Dachverbänden sind von der Bischofskonferenz über den Arbeitskreis der Internate oder Arbeiterwohlfahrt alle möglichen Vereinigungen. So soll beispielsweise Erziehungsberechtigten oder Lehrern verboten werden, mit ihren Schülern über Facebook oder anderen sozialen Netzwerken Kontakt aufzunehmen. Außerdem sollen Schüler ihre Lehrer in deren Privatwohnungen oder Häusern nicht mehr besuchen dürfen.

Doch gerade Schülerbesuche bei Lehrern haben so manches Mal geholfen, um beispielsweise auch im privateren Rahmen Lösungen für Schulprobleme der Schüler zu finden. Man denke an die berühmte Szene mit Johannes Fuchsberger im Spielfilm „Das fliegende Klassenzimmer“. Außerdem: Was ist, wenn eine Schülerin ihrem attraktiven Lehrer über Facebook von sich aus eine Facebook-Nachricht schickt? Darf der Erziehungsberechtigte dann nicht mehr antworten?

Ein weiteres Problem: Auf den ersten Blick ist es verständlich, dass die geplanten Regeln zur Vorbeugung sexuellen Missbrauchs es beispielsweise Lehrern oder Erziehungsberechtigten untersagen würden, gemeinsam mit Schülern die Sauna zu besuchen. Allerdings ist auch das schwierig umzusetzen: Dürfen denn dann eigene Eltern oder Pflegeeltern nicht mehr mit ihren Kindern oder Schutzbefohlenen in einer öffentlichen oder privaten Sauna saunieren?

Geradezu auf kindlichem Niveau werden die Regeln, wenn Lehrer beispielsweise bei Schullandheim-Aufenthalten es künftig untersagt ist, ohne vorheriges Anklopfen den Raum der Schüler zu betreten.

Wer jemals in einem Schullandheim war, der weiß: Das Toben, Quatschmachen, auch das nächtliche Lärmen, gehört zu Jugendlichen – gerade wenn sie im Schullandheim sind. Möchte ein Lehrer nun nachts für Ruhe sorgen, müsste er folglich grundsätzlich anklopfen und von seinen Schülern ein „Herein“ abwarten. Würde er das nicht erhalten – was wäre dann? Dass die Kinder weiter Lärmen und nicht schlafen? Wo bleibt dann die Erziehungs-Autorität?

In aller Regel klopfen Lehrer aber sowieso an, bevor sie ein privates Gruppenzimmer von Schülern betreten. So etwas nun gesetzlich zu regeln, wäre so, als ob man gesetzlich regeln würde, dass Schüler gegenüber Lehrern respektvoll zu agieren haben und auch zu gehorchen haben. Der Gesetzgeber schickt sich deshalb an, auch das letzte Fünkchen Autorität den Erziehungsberechtigten zu rauben, indem vieles, was sie tun, einer potentiell kriminellen Absicht unterstellt wird.

In die gleiche Kategorie gehört das geplante Verbot, wonach Lehrer oder Lehrerinnen Dusch- und Waschräumen von Schülern oder Schülerinnen nicht mehr betreten dürfen. Es sei denn, es sei Gefahr in Verzug – also in Notfällen. Verboten werden soll auch das „Wecken mit Körperkontakt“. Auch hier fragt man sich: Um Gottes Willen, von was für gestörten Lehrern und Erziehungsberechtigten gehen eigentlich unsere Gesetzgeber aus???

Was ist mit Kindern, die in einem Kinderheim aufwachsen – darf denen nicht mehr „Über den Kopf“ gestreichelt werden?

Obendrein: Man stelle sich ein Kind vor, das in einem Kinderheim aufwächst und noch niemals Liebe von Eltern erfahren hat. Bedeutet das dann, dass der oder die Erziehungsberechtigte dem Kind niemals zärtlich über den Kopf streicheln darf beim Wecken? So ein Erziehungsgesetz wäre ein Armutszeugnis einer Gesellschaft.

Geradezu albern wird es, wenn nun die moralische Truppe der Kindes- und Jugendschützer gar zusätzlich in einer Regel gesetzlich festlegen lassen möchte, wonach „bei sportlichen Hilfestellungen der Griff an die Geschlechtsteile tabu“ sei. Da fragt man sich: Aha, wie oft kommt das denn bitteschön vor, dass es nun gar eine weiteren gesetzlichen Regel bedarf? Die bisherigen Gesetze dürften doch mehr als ausreichend sein.

Zudem dürften Lehrer und Erziehungsberechtigte nach den geplanten neuen Regelungen zur Verhinderung sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen künftig auch keine Untersuchungen mehr an Bauch und Oberschenkeln vornehmen, ebenso keine anderweitige medizinische Versorgung.

Auch hier sind völlig überzogene hysterische Maßnahmen also geplant. Denn: Was ist, wenn ein Kinderheim Sommerferien macht oder die Schulklasse im Schullandheim tief in den bayerischen oder österreichischen Alpen ist und ein Kind sich auf der Wiese eine Zecke kurz unter dem Hinter oder der Kniekehle einfängt?

Früher hat das der Erziehungsberechtigte kurzfristig selbst in die Hand genommen und die Zecke mit einer Pinzette herausgedreht, damit sie so schnell wie möglich entfernt wird. Erst dann wurde ein Arzt aufgesucht. Es könnte aber auch sein, dass der nächste Arzt erst zwei Stunden oder mehr entfernt ist. Heißt es dann: Lieber das Kind an einem Zeckenbiss erkranken lassen und möglicherweise sogar FSME oder andere Krankheiten riskieren, bevor auch nur ein Erziehungsberechtigter in die Nähe des Kindes kommt?

Immerhin gilt auch hier: In Notfällen soll Hilfe erlaubt sein. Doch: Welcher Erziehungsberechtigte oder Lehrer wäre so wahnsinnig und würde einem Kind oder Jugendlichen noch helfen, wenn hinterher die Anklage auf Grund eines Verstoßes gegen Gesetz xyz drohte? Niemand mehr!

Nach dem Boltzplatz soll Schluss sein – egal was ist

In die gleiche Rubrik gehört der Plan, wonach Sportlehrer keine Schüler mehr bei Ihren Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten nach einer Sportstunde vorbeibringen dürften. Heißt das, dass dann der Fußballtrainer im Dorf xy keinesfalls mehr den Nachbarjungen, der in seiner Mannschaft trainiert, bei seinen Eltern nach der Trainingsstunde mit dem Auto absetzten darf? Selbst dann nicht, wenn die Eltern froh wären, und das ausdrücklich begrüßen würden?

Was zudem, wenn kein Bus vom Sportplatz zu den Eltern fährt, die möglicherweise auf einem Bauernhof etwas außerhalb des Dorfes wohnen, aber kein Auto oder keine Zeit haben, ihren Jungen zum Bolzplatz zum Fußballspielen zu fahren? Heißt das dann: Kein Sport mehr für den Jungen?

Unterm Strich wirken die geplanten Regeln zwar gut gemeint, aber sie gehen eindeutig zu weit und werden der Millionen Eltern und Hunderttausenden Erziehungsberechtigten, die täglich mit viel Kraft und Einsatz unseren Kindern und Jugendlich aufrichtig helfen möchten, nicht gerecht. Die neuen Regeln könnten das Gegenteil des Wunsches nach mehr Schutz bewirken: Sie könnten zur Immigration und Resignation ausgerechnet jener Erziehungsberechtigten führen, die helfen möchten, dass gerade Vernachlässigte besser aufwachsen.

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2 Gedanken zu „Sexueller Missbrauch: Bundesregierung plant Regeln die teils übers Ziel hinausschießen“
  1. Willkommen in der „Schönen neuen Welt“ (Huxley)
    Im einer Kolumne des Spiegel omline schrieb die mongoloide Kampflesbe Sibylle Berg von der Peinlichkeit der Geburt. Sitzt Frau Berg inzwischen am Runden Tisch der Regierung? Da wird es Zeit zur Abwahl, ich kann es kaum erwarten, bis das Jahr herum sein wird. Unglaublich, wie tief Schimmel in die Gehirne von Regierungen eindringen kann.

    Lothar Ebermann

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