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Ägypten: Verfassungsgericht weist Präsident Mursi in Schranken

VonRingo Later

Jul 11, 2012 #featured

Mitten in der Urlaubszeit der Deutschen geht der Machtkampf im beliebten Reiseland Ägypten weiter: Während Präsident Mohammed Mursi per Dekret das Parlament wieder einsetzte, hat es nun das Verfassungsgericht wieder abgesetzt. Für den Westen ist es derzeit sehr schwer zu durchschauen, welche rechtlichen Grundlagen jeweils genutzt wurden, um das Parlament abzusetzen oder einzusetzen.

Der neue ägyptische Präsident war bis zu seiner Wahl zum Präsidenten von Ägypten Mitglied der Partei „Islamistischen Muslimbruderschaft“. Auch heute noch gilt er als ihr Vertreter. Derweil bringt der Machtkampf zwischen Verfassungsgericht und Muslimbruderschaft Tausende in Kairo auf die Straße. Wie immer, ist dabei der Tahir-Platz der zentrale Anlaufpunkt der Demonstranten.

Um dem Chaos im politischen Strukturprozess ein Ende zu setzen, sind mittlerweile immer mehr Parlamentarier dafür, dass es offizielle Neuwahlen geben solle. Das hatte bereits Parlamentspräsident Saad el Katatni gefordert.

Für den Tourismus in Ägypten gilt: Jährlich reisen Millionen Deutsche in das Land der Pharaonen. Doch das Chaos in der Politik, auch die Massendemonstrationen auf dem Tahirplatz, sind wenig förderlich. Immer noch haben viele Touristen Angst, dass es wieder gewalttätige Ausschreitungen geben könnte. Außerdem hindert das Chaos in der Politik auch die wirtschaftliche Stärkung des Landes. Millionen Jugendliche sind arbeitslos. Die meisten Ägypter leben von unter 200 Euro im Monat.

 

Wer jetzt noch schnell nach Ägypten reisen möchte, der kann auf dem zur Unister GmbH (Unister) gehörenden Reiseportal ab-in-den-urlaub.de für zwei Personen für 1.306 Euro zwei Wochen Urlaub buchen – beispielsweise im Hotel Beirut in Hurghada (Preis inkl. für zwei Personen, Vollpension, Anreise, Doppelzimmer; Veranstalter: 5 vor flug). Das Hotel hat vom Hotelbewertungsportal Holidaytest.de zumindest ein „ausreichend“ erhalten. ab-in-den-urlaub.de bietet immer eine sogenannte „Tiefstpreisgarantie“. Wer diese Reise irgendwo billiger im gleichen Zeitraum findet, darf es dem Reisebuchungsportal melden und bekommt die Differenz des Reisepreises ersetzt. Hinflug wäre der 5. August (ab Berlin-Tegel), Rückflug der 19. August.

 

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