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Bundesregierung will langfristig wieder Entwicklungszusammenarbeit mit Mali aufnehmen

Laut dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) investierte Deutschland 2011 mit 10,14 Milliarden Euro erstmals einen zweistelligen Milliardenbetrag netto für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit. Damit steigerte Deutschland seine staatlichen Entwicklungsausgaben um 2,6 Prozent im Vergleich zum Jahr 2010 und ist nach den USA zweitgrößter Geber vor Großbritannien, Frankreich und Japan. Trotz des relativ hohen Niveaus der deutschen Entwicklungshilfe stieß das Engagement Deutschlands in den armen Regionen dieser Welt in der SPD-Bundestagsfraktion aktuell beispielswiese im zuständigen Haushaltsausschuss bei Martin Gerster sowie der stellvertretenden entwicklungspolitischen Sprecherin der SPD, Bärbel Kofler, am Mittwoch auf Kritik.

Bei der Reform der Entwicklungshilfe hatten die Regierungsfraktionen von CDU, CSU und FDP vereinbart, künftig nur noch mit einer begrenzten Zahl von Entwicklungsländern bilaterale Kooperationsverträge abzuschließen. Ihre Zahl wurde mittlerweile auf 50 reduziert Ende der 1990er Jahre arbeitete Deutschland noch mit mehr als 120 Partnerländern zusammen. Zur Steigerung der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit wurden per Koalitionsvertrag auch die Durchführungsstrukturen reformiert. Dazu erfolgte die Fusion der drei Durchführungsorganisationen der Technischen Zusammenarbeit (GTZ, DED, InWEnt) zur „Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit“ (GIZ).

Zugleich wurden Einrichtungen, Initiativen und Programme, die sich in der entwicklungspolitischen Arbeit engagieren, gebündelt und mit der „Engagement Global GmbH Service für Entwicklungsinitiativen“ erstmalig eine zentrale Anlaufstelle für entwicklungspolitisches Engagement geschaffen. Den Schlussstein dieser Reform bildet die Gründung des neuen, unabhängigen Deutschen Evaluierungsinstituts (DEval), das künftig die Wirksamkeit von Maßnahmen und Projekten der Entwicklungszusammenarbeit überprüfen soll. Auch auf europäischer Ebene strebt die Bundesregierung eine grundlegende Reform der Entwicklungspolitik an, um eine schlüssige Arbeitsteilung und eine einheitliche Entwicklungszusammenarbeit der EU-Staaten zu erreichen.

Menschenrechte als Voraussetzung für Hilfe

Zur Selektion, wo und wem Deutschland hilft spielt die Menschenrechtslage eine wesentliche Rolle. „Menschenrechte sind in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ein wichtiges Querschnittsthema, das heißt, alle Vorhaben werden immer auch auf die Einhaltung der Menschenrechte hin überprüft“, betont ein Sprecher des Ministeriums. Insofern sei die Gewährung von Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit immer auch geknüpft an die Einhaltung dieser Bedingungen. 2011 hat das BMZ hierzu das Konzept „Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik“ veröffentlicht. Diese Leitlinien sind verbindlich für die Institutionen der staatlichen deutschen Entwicklungszusammenarbeit.

Das Konzept sieht die Querschnittsverankerung des Menschenrechtsansatzes in allen Schwerpunkten und Sektoren der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit vor. Der Menschenrechtsansatz fordert einen durchgängigen Bezug auf bürgerlich-politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte sowie die menschenrechtlichen Standards und Prinzipien. Darüber hinaus beinhaltet er den in den Menschenrechtskonventionen verankerten besonderen Schutz und die gezielte Förderung der Rechte benachteiligter beziehungsweise diskriminierter Gruppen, zu denen insbesondere Menschen in Armut, Frauen, Kinder und Jugendliche, indigene Völker, sexuelle Minderheiten und Menschen mit Behinderungen zählen.

„Wenn jemand Hunger hat, so gib ihm keinen Fisch sondern ein Netz“ heißt eine Weisheit. Zu diesem Ansatz bekennt sich auch die deutsche Entwicklungshilfe. „Es ist grundsätzlich das Anliegen der deutschen Entwicklungspolitik, keine Almosen zu gewähren, sondern tatkräftige Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten und die Partnerländer so in die Lage zu versetzen, aus eigener Kraft eine positive Entwicklung in Gang zu setzen. Die beste Entwicklungspolitik macht sich also gewissermaßen am Ende selbst überflüssig“, so das BMZ.

Aktuell schaut das BMZ mit besonderem Augenmerk auf die Situation in Mali. „Nachdem die Übergangsregierung dort die Roadmap für die Rückkehr zur Demokratie verabschiedet hat, werden wir als Bundesregierung die Entwicklungszusammenarbeit mit der Regierung dort nach und nach wieder aufnehmen“, hofft ein Sprecher des Ministeriums. „Insgesamt richten wir – gerade auch in diesem Jahr – den Fokus verstärkt auf Afrika und werben dafür, Afrika als Chancenkontinent zu begreifen und das Bild Afrikas in der Bevölkerung neu zu prägen“. In der Vergangenheit galt Afrika als Synonym für Hunger und Kriege, viele sehr positive – wirtschaftliche wie gesellschaftliche – Entwicklungen der letzten Jahre blieben nach Ansicht des Ministeriums dabei unberücksichtigt.

+++update 14. März 2013, 9.15 h+++ Trotz der hohen Ausgaben für Entwicklungshilfe, stößt der Haushalt nicht überall auf Gegenliebe. Auf Kritik stößt er beispielsweise in der SPD-Bundestagsfraktion. Hier kritisierten beispielsweise die für den Entwicklungshaushalt zuständigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss Martin Gerster sowie die stellvertretende entwicklungspolitische Sprecherin Bärbel Kofler am Mittwoch:
„Die heute von der schwarz-gelben Bundesregierung vorgelegten Eckwerte für den Bundeshaushalt 2014 machen klar, dass weiterhin an der Entwicklungspolitik gespart wird. Der Entwicklungsetat 2014 wird um mehr als 14 Millionen Euro abgesenkt. Bereits der Entwicklungshaushalt 2013 wurde um 124 Millionen Euro gekürzt.“

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