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Datenskandal: Deutsche Telekom gewährte FBI vor 9/11 Datenzugriff für Voicestream

VonTom

Jul 24, 2013 #featured

Nach Apple, Google, Microsoft, Yahoo & Co ist nun erstmals der Namen eines deutschen Unternehmens – und zwar eines im Dax gelisteten Konzerns – im Zusammenhang mit der Stasi-Affäre des linkskonservativen US-Präsidenten Barack Obama aufgetaucht: Die Deutsche Telekom AG. Sie hatte bereits vor den Terroranschlägen auf das World Trade Center am 9. September 2001 (9/11) der US-Bundespolizei FBI Zugriff auf Daten gewährt – und zwar für ihre Tochter VoiceStream Wireless Corporation, der späteren T-Mobile USA.

Damit könnte die Telekom umfangreich gegen den deutschen Datenschutz verstoßen haben, denn auch Deutsche wurden nach dieser Unterschrift vom FBI gescannt. Eingefädelt habe den Deal zwischen der Deutschen Telekom und der US-Bundespolizei FBI der damalige Leiter der Abteilung „Ordnungs- und Wettbewerbspolitik“, Hans-Willi Hefekäuser. Er hätte, schreiben zahlreiche Medien, den Späh-Vertrag mit dem FBI unterzeichnet. Allerdings ging es in dem Rechtswerk vom 1. April 2001 wohl nicht direkt um die Telekom, sondern um das Unternehmen Voicestream. Das Unternehmen wollte die Telekom übernehmen, um später daraus die in den Folgejahren erfolgreich agierende T-Mobile USA aufzubauen.

Doch hat die Deutsche Telekom AG den Vertrag für Voicestream nicht ganz freiwillig unterschrieben. Vielmehr basiert das Konstrukt auf Festschreibungen im Committee on Foreign Investment in the United States, dem sogenannten CFIUS-Abkommen. Ziel dieses Abkommens ist es, dass die US-Sicherheitsbehörden für die nationale Sicherheit der USA Zugriff auf Daten von Individuen bekommen.
Allerdings scheinen die USA vor den Terrorangriffen 9/11 die Bürgerrechte auf den Schutz der Privatsphäre noch stärker geschützt zu haben. Denn der Vertrag zwischen der Deutschen Telekom und dem FBI legte fest, dass ein Zugriff auf Daten nur nach Gerichtsbeschlüssen erfolgen durfte, nicht aber automatisch – wie es heute nach Auskunft von dem auf der Flucht befindlichen ehemaligen NSA-Mitarbeiter Edward Snowden geschieht.

Bereits seit 1934 greift der Staat in den USA umfangreich in Bürgerrechte ein

Eine Ausnahme stellt eine direkte Anweisung des regierenden US-Präsidenten dar. Er darf bereits seit 1934 – also kurz nach der Machtergreifung Adolf Hitlers in Deutschland – nach dem Communications Act einen Zugriff auf Daten ohne Rechtsgrundlage eines Gerichts anweisen. Erlassen worden war der Communications Act von der U.S.-Behörde Federal Communications Commission (FCC).

In dem in den Folgejahrzehnten mehrmals ergänzten Papier heißt es unter anderem: „Der Kommunikation Akt 1934 vereint und organisiert die föderale Regulierung von Telefon, Telegraf und Radio-Kommunikation. Ziel ist es, die involvierten Industrien zu regulieren insbesondere auf Grund der Tatsache, dass neue Technologien entstanden sind, wie Fernsehen, Kabel und Satelliten-Fernsehen. Dies erfordert eine neue staatliche Aufsicht.“

Neben dem Communications Act gibt es in den USA zahlreiche weitere Überwachungs-Gesetze, die der jeweiligen US-Regierung umfangreiche Eingriffe in die Privatsphäre der US-Bürger, aber auch der Firmen gestattet. Eine gute Übersicht bietet die Regierungs-Webseite https://it.ojp.gov/default.aspx?area=privacy&page=1285. Zentral ist beispielsweise auch der „National Security Act of 1947“.

Nur: In Deutschland und auch in den USA galt Jahrzehntelang das Rechtsprinzip, wonach der Staat kein Datenabo erhält. Vielmehr mussten auch staatliche Stellen vor Gericht eine Daten-Zugriffs-Erlaubnis einholen. Mittlerweile deutet sich jedoch im Zuge der NSA-Stasi-Affäre immer stärker ab, dass die USA bereits im Jahr 2001 den Datenschutz, den viele Politologen und Rechtsanwälte, auch Richter oder Staatsanwälte, als ein zentrales Rechtsprinzip in einem Rechtsstaat ansehen, ausgehebelt haben.

Konkret schrieb beispielsweise der 27 Seiten umfassende Vertrag zwischen der Deutschen Telekom AG für seine Tochter Voicestream vor, dass alle inländischen Kommunikationsinhalte abzuspeichern seien. Dazu gehört – bis heute – beispielsweise die Pflicht, abzuspeichern, wer mit wem von wo wie lange und wann telefoniert hat. Ebenfalls abzuspeichern sind alle Rechnungsdaten – für mindestens zwei Jahre.

Zwar gibt es auch eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, doch ist der Datenschutz der Bürger hierzulande wesentlich besser geschützt. Hinzu kommt, dass Voicestream, beziehungsweise der Nachfolger T-Mobile, Verbindungsdaten auch von Deutschen umfangreich abspeichert – und zwar dann, wenn Deutsche in die USA auf ein T-Mobile-Netz anrufen.

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Von Tom

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