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Deutschland scheitert mit Kündigung Spitzel-Vertrag 1968 mit USA und Großbritannien

VonTom

Aug 3, 2013 #featured

Auswaertiges Amt, Berlin 19.04.2012 Copyright: Thomas Imo/ photothek.net [Tel. +493028097440 - www.photothek.net - Jegliche Verwendung nur gegen Honorar und Beleg. Urheber-/Agenturvermerk wird nach Paragraph13 UrhG ausdruecklich verlangt! Es gelten ausschliesslich unsere AGB.]

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Bald 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges (1945) hat die Bundesregierung unter Angela Merkel (CDU) endlich ein geheimes Spitzel- und Spionageabkommen (Spionage Vertrag 1968) zwischen Deutschland und den Geheimdiensten der Siegermächte des WWII – den USA und Großbritannien – zumindest „außer Kraft“ gesetzt. Das seien die Konsequenzen aus den Spionage-Machenschaften der US-Regierung unter dem liberalkonservativen Präsidenten Barack Obama, heißt es aus Berlin.

Allerdings scheint die Bundesregierung es nicht erreicht zu haben, dass das Abkommen rechtsverbindlich und unumkehrbar gekündigt wurde. Die USA und Großbritannien generieren sich nach wie vor gerne wie Besatzermächte. So teilte denn auch die Bundesregierung defensiv und kurz mit:

„Die Bundesregierung hat heute die Aufhebung der Verwaltungsvereinbarung von 1968/69 zum G10-Gesetz mit den USA und Großbritannien durch Notenaustausch in Berlin abgeschlossen. Im gemeinsamen Einvernehmen ist die Verwaltungsvereinbarung mit den USA und Großbritannien damit außer Kraft getreten.“ Ergänzend sagte Außenminister Guido Westerwelle (FDP): „Die Aufhebung der Verwaltungsvereinbarungen, auf die wir in den letzten Wochen gedrängt haben, ist eine notwendige und richtige Konsequenz aus den jüngsten Debatten zum Schutz der Privatsphäre.“

Was um alles in der Welt ein „Notenaustausch“ ist, diese Erklärung bleibt die Bundesregierung schuldig. Man darf aber getrost annehmen, dass es nichts anderes ist, als das Reden um den heißen Brei auf höchstem peinlichem Niveau – sprich: Das Eingestehen des Scheiterns einer rechtsverbindlichen Kündigung.

Das Spitzelprogramm zwischen der deutschen Bundesregierung und den USA und der dortigen Stasibehörde NSA (National Securtiy Agency) geht auf das Jahr 1968 zurück. Damals hatte man sich im angeblich „gegenseitigen Einvernehmen“ darauf geeinigt, dass West-Deutschland schrankenlos Daten der Telekommunikation und des Postverkehrs an die USA und Großbritannien, („Alliierte“) angeblich „freiwillig“ übermitteln würde.

Konkret war die Rede davon, wonach die westlichen Sieger- und Besatzungsmächte des Zweiten Weltkrieges unbeschränkt das deutsche Grundgesetz im Bereich des Post- und Fernmeldegeheimnisses außer Kraft setzen durften.

Dass die „Außerkraftsetzung“ der Verwaltungsvereinbarung von 1968/69 zum G10-Gesetz mit den USA und Großbritannien vor allem symbolischer Natur ist, darauf weist der Freiburger Historiker Josef Foschepoth gegenüber der dpa hin.

So sagte er, es gebe bereits ein noch älteres Spitzelabkommen mit den westlichen Siegermächten WWII als jenes aus dem Jahr 1968 und zwar eines aus dem Jahr 1959. Entsprechend des damaligen Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut vom 3. August 1959 dürften seit über 50 Jahren die Geheimdienste der USA, Großbritanniens und Frankreichs „legal“ Internet und Telefone in Deutschland überwachen und Deutschland sogar auffordern, dass die dortigen Behörden und Ministerien den angeblich befreundeten Staaten zuarbeiten müsse.

Dass dieses Abkommen stetig und immer wieder von deutschen Bundesregierungen in Gesetze übernommen wurde, auch darauf verweist Josef Foschepoth. Das habe sich so verselbstständigt, dass mittlerweile „jede Bundesregierung verpflichtet“ sei, „sich daran zu halten“. Das heißt: Deutschland ist nach wie vor kein souveränes freies Land.

Es gehört zu den unverzeihlichen strategischen Fehlern der Regierung Helmut Kohl (CDU), dass es ihm im Zuge des Wiedervereinigungsprozesses zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1990 nicht gelungen ist, mit den sogenannten „Alliierten“ einen Friedensvertrag zu erreichen, welcher den Besatzungsstatus Deutschland dauerhaft und unumkehrbar beendet hätte.

Auch ist es unverzeihlich, dass Kohl die komplette Souveränität Deutschlands nicht gegenüber den angeblichen „Freunden“, den USA, Frankreich und Großbritannien durchsetzen konnte. Selbst Russland hatte 1990 die DDR komplett in die Souveränität entlassen und keinerlei Auflagen gemacht.

Zudem lesen: Gastbeitrag Dr. Volker Külow, Landtagsabgeordneter Sachsen: „Edward Snowdens Demontage einer Weltmacht ist ein Lehrbeispiel in Sachen Bürgerrechte, des Friedensnobelpreises würdig“

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Von Tom

3 Gedanken zu „Deutschland scheitert mit Kündigung Spitzel-Vertrag 1968 mit USA und Großbritannien“
  1. @ La Verdad
    Gewiss haben Sie aus juristischer Sicht uneingeschränkt recht, soweit ich das beurteilen kann.
    Nur:
    In Wahrheit ist das ja eben kein juristisches, sondern ein rein politisches (!) Problem – meinetwegen auch ein historisches.
    Noch immer, wenn versucht wurde, politische Probleme auf juristischem Weg zu lösen, blieben sie ungelöst – bis zum SanktNimmerleinsTag.
    Mit anderen Worten: Wenn Deutschland immerhin beinahe 70 Jahre nach Kriegsende nun endlich die Fesseln abstreifen will, dann muss es selbst handeln – niemand wird uns beim Abstreifen helfen!

    Wie viel Generationen lang soll denn dieser unsägliche Zustand noch anhalten? Zwei sind bereits vergangen! Fünf, zehn, hundert – ewig gar ???

    Das ist »West-Kolonialismus« in Reinstkultur – Tribut-pflichtig versteht sich, in Form von EU-Beiträgen, Euro-Rettungsschirm-Finanzierung, ESM, EZB-Finanzierung ohne angemessene Entscheidungs-Mitwirkung usw.
    Vasallen-Status bestenfalls eben.

    Ja, ja, diese UN-Feindstaatenklausel …
    Was aber würde geschehen, wenn Deutschland seinen Austritt aus den UN androhte – wir sind einer der Hauptzahler – sollte diese Klausel nicht innerhalb der nächsten Sitzungsperiode der UN-Vollversammlung gestrichen werden? Und eben diese fortan als nicht mehr existent akzeptieren würde?
    Damit muss man aber nicht nur glaubwürdig drohen, sondern das notfalls auch wahr machen!
    Immerhin könnte Deutschland nach einer gewissen Schamfrist die UN-Aufnahme beantragen – nein, nein, nicht die »Wieder-«Aufnahme !!!
    Sondern als neuer Staat – quasi als davor nicht existent.
    Die Schweiz war ja auch viele Jahrzehnte lang nicht UN-Mitglied – ist sie es mittlerweile?

    In der UN-Vollversammlung hätte Deutschland gewiss eine sehr große Anzahl von uns wohl gesonnener Länder und dort haben unsere westlichen »Freunde« allesamt auch nur eine Stimme …

    Dazu bräuchte es allerdings Leute mit Mumm in den Knochen, die es in unserem Land nicht gibt: Alles Schleimsch***er eben.
    Selbst dieses arme Würstchen und Großmaul Schmidt, der alles weiß, besser gar als der Liebe Gott, hatte und hätte nicht dieses Kaliber.
    Und einen gewissen Herrn Schicklgruber wollen wir uns doch wohl nicht noch einmal wünschen ???

    Unsere »Freunde« täten deswegen gut daran, endlich Einsicht walten zu lassen und diese unsägliche Situation zu beenden.
    Bevor es wieder einmal zu einer »Eruption« in unserem Land kommt, die sich kaum ein Vernünftiger wünschen kann.

  2. Zugegeben: ich bin kein Völkerrechtler und auch kein Jurist.

    Ich frage mich aber eben doch, weshalb ein Land einst geschlossene „Verträge“ oder „Übereinkünfte“ nicht einseitig für beendet erklären kann.
    Besonders dann, wenn diese bereits vor sehr langer Zeit geschlossen wurden, man sie also quasi als „verjährt“ betrachten könnte. Und wenn man mit gutem Recht auch noch behaupten kann, sie seien einst unter Zwang geschlossen worden.

    Wäre interessant zu sehen, was geschehen würde, wenn der deutsche Bundeskanzler oder Bundespräsident (wahlweise „die“ und -in) eines Tages vor der UN-Vollversammlung eine nicht angekündigte Grundsatzrede halten würde, die genau das zum Inhalt hat.

    Da wären unsere drei westlichen „Freunde“ in einer argen Klemme!
    Sie müssten entweder einfach schweigend nachgeben – oder eben das Besatzungsstatut wieder aufleben lassen.
    Das wäre eine unglaubliche Blamage und eine Selbst-Entlarvung.
    Die „westlichen“ Länder würden endgültig auch noch den aller letzten Rest ihrer sowieso schon fast vollständig verlorenen Glaubwürdigkeit aufgeben.

    Aber so weit wird es selbstverständlich niemals kommen.
    Dazu bräuchte es Leute mit Mut und Rückgrat und von solchen ist in diesem unserem Lande weit und breit nichts zu sehen.
    Es müssten ja schon Persönlichkeiten vom Schlage eines Charles de Gaulle oder einer Margret Thatcher sein …

  3. ‚Selbst Russland hatte 1990 die DDR komplett in die Souveränität entlassen und keinerlei Auflagen gemacht.‘

    So, wie das US-Regime den Krieg gegen Afghanistan übernommen hatte und das nicht mehr sowjetische russische Regime bereitwillig Wege zum Transport für den Krieg gegen Afghanistan zur Verfügung stellt?

    Nach Tschernobyl kam 9/11.

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