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Bundeswehr HIV 4 Jahre Gefängnis: Soldat infiziert Kameraden

VonMaximus

Dez 14, 2013 #featured

Ein Soldat der Bundeswehr aus der Kaserne in Pöcking hat zwei Kameraden angelogen, als er ihnen sagte, er sei gesund und mit ihnen ungeschützten Sexualverkehr hatte. Doch die Wahrheit war: Der 27-Jährige Soldat hatte HIV und steckte seine Kameraden grob billigend mit dem gefährlichen – aber heute gut behandelbaren – HIV-Virus an. Jetzt muss der Täter vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis und 60.000 Euro Schmerzensgeld an die Opfer bezahlen.

Die Opfer des HIV-infizierten Soldaten müssen wohl lebenslang täglich eine Tablette nehmen, um das HIV-Virus in Schach zu halten. Bei Nicht-Behandlung droht der Ausbruch der tödlichen Immunschwächekrankheit AIDS. Für Betroffene ist das eine permanente psychische Belastung. Hinzu kommen regelmäßige Blutchecks beim Arzt. Denn noch ist HIV nicht heilbar, möglicherweise aber in fünf bis zehn Jahren, da die Wissenschaft erhebliche Fortschritte in der HIV-Bekämpfung gemacht hat.

Das Landgericht München markierte mit dem aktuellen HIV-Urteil einen wichtigen Teil auch künftiger Rechtsprechung für Menschen, die vorsätzlich andere mit HIV infizieren und stärkt damit auch das Recht auf gerichtlichen Beistand für die auch männlichen Opfer, die sich oft vor Scham auf Grund homosexuellen Geschlechtsverkehrs häufig nicht an die Justiz getrauen.

Der 27-Jährige hatte zwei Bundeswehr-Kollegen mit dem HIV-Virus angesteckt – und das sogar durch wiederholen ungeschätzten Sexualverkehr mit einem Kameraden. Wichtig für das Urteil des Landgerichts München war auch ein ähnliches Urteil des Amtsgerichts Starnbergs.

Der jetzt vom Landgericht München zu über 4 Jahren verurteile Stabsunteroffizier hatte im September 2009 in der Kaserne in Pöcking mit einem Soldaten ungeschützt verkehrt, obgleich ihm seine HIV-Infektion seit über einem Jahr bekannt war und er offensichtlich sich keiner Therapie unterzogen hatte, mit welcher die Virenlast mittlerweile innerhalb von drei Monaten so gut wie unter die Nachweisgrenze gedrückt werden kann. Damit kann theoretisch eine Infektion einer anderen Person nahezu ausgeschlossen werden, obgleich dennoch zu safem Sexualverkehr geraten wird, da eben doch ein Restrisiko bleibt. Das HIV-Virus befindet sich nicht im Speichel, wohl aber im Blut oder dem Samenerguss. Während hier die Virenlast bei Nutzung einer Therapie ebenfalls fast gegen Null tendiert, ist das bei einer Nicht-Tabletten-Therapie nicht der Fall.

Besonders schlimm für eines der beiden Soldaten-Opfer war, dass er eine Freundin hatte, es aber eben einmal mit einem Mann ausprobieren hatte wollen und sich von dem 27-Jährigen zu ungeschütztem Sexualverkehr verleiten hatte lassen.

Immerhin: Zwei Monate später hatte der jetzt verurteilte 27-Jährige Bundeswehr-Täter seinem Opfer zu einem HIV-Test geraten. Bei dem Soldaten fiel das Ergebnis dann positiv aus, was ihn in panische Angst versetzt habe, da er sich Sorgen machte, womöglich auch noch seine Freundin infiziert zu haben – was aber seltsamerweise nicht der Fall gewesen war. Nach diesem für ihn schlimmen Vorfall des HIV-Ergebnisse durchrang er sich zu einer Strafanzeige gegen den 27-Jährigen Täter.

Dazu hatte er sich aber erst dann durchgerungen, als schon ein weiteres Verfahren gegen den unehrenhaft entlassenen Unteroffizier vor dem Amtsgericht am Laufen war. Am Amtsgericht wurde zu der Zeit bereits ein anderer Fall verhandelt, in dem der 27-Jährige einen anderen Kameraden infiziert hatte. Für diesen ersten Fall bekam der Soldat eine Haftstreife von zwei Jahren und drei Monaten. Durch die Wiederholung des nicht veränderten Sexualverhaltens verschärfte das Landgericht München nun das Urteil auf über vier Jahre Haft.

Bis heute scheint der Täter, der 27-Jährige ehemalige Bundeswehrsoldat, sich seiner großen Schuld nicht bewusst zu sein. So soll er lediglich gesagt haben, wonach „es blöd gelaufen ist“, was ihm „leid“ tue. Doch dieses ließen weder die Opfer noch das Gericht im Prozess gelten. Man sehe, argumentierten die Münchner Richter des Landgerichts, darin keine Bitte um Verzeihung im Sinne eines Täter-Opfer-Ausgleichs.

Kommentar: Landgericht München HIV-Urteil Männer infizieren Männer

Das Landgericht München hat hier richtig entschieden, in dem es ein Exempel statuiert hat. Wer andere Menschen anlügt, er sei HIV-negativ, in Wirklichkeit aber HIV-positiv ist und Mitmenschen dadurch zu ungeschütztem riskanten Sexualverkehr verleitet, agiert im Bereich der vorsätzlichen erheblichen Körperverletzung.

Dieses Delikt verschärft sich umso mehr, als wenn jemand sich nicht einer Tabletten-Therapie unterzieht, welche heute so gut sind, dass die Virenlast bei ein bis zwei Tabletten pro Tag unter die Nachweisgrenze gedrückt werden kann und damit die Infektion von anderen Menschen nahezu ausgeschlossen werden könnte. Zwar wird auch hier nach wie vor zu safem Sex geraten, aber selbst bei ungeschütztem Sexualverkehr wird das Risiko einer Infektion anderer Menschen nach mehreren Studien um rund 99 Prozent gesenkt.

Das Landgericht München stärkt mit seinem Urteil auch die tausenden Männer, denen ähnliches widerfahren ist, sich aber aus Scham nicht an die Justiz getrauten zu treten. Denn sowohl Homosexualität als auch ungeschützter Sexualverkehr wird allzu gerne von manchen Gerichten noch dahingehend bewertet, als sei ein Mann, der sich dann mit HIV ansteckt, halt selber schuld.

Die vergangenen Jahren wurde viel zu sehr juristisch ignoriert, dass viele gesunde Männer sich vor allem deshalb angesteckt haben, da ihr männlicher Geschlechtspartner ihnen eine Lüge – eben HIV-negativ zu sein – aufgetischt hatte und damit billigend und teils fast schon vorsätzlich das HIV-Virus an andere Männer weitergegeben wird.

Das Landgericht München stärkt mit dem neuen Urteil den Mut der Männer, sich nach einer HIV-Infektion auch Hilfe bei der Justiz zu holen, wenn man den Täter genau lokalisieren kann. Hilfreich sind hierbei regelmäßige freiwillige HIV-Tests.

Doch auch der Gesetzgeber ist in der Pflicht: Beispielsweise tummeln sich auf Deutschlands größtem Schwulen- und Lesbenportal, gayromeo.com (über 300.000 Nutzer), alleine in Berlin über 300 männliche Escorts und bieten dort ihre Sexualdienste an.

Doch erklärte ein Psychologe, der die Szene kennt, gegenüber dem Antikriegsportal kriegsberichterstattung.com: „Die wenigsten auf gayromeo.com gelisteten Escorts haben Gesundheitszeugnisse und ein nicht niedriger Prozentsatz dürfte HIV-Positiv sein. Wir gehen von gut 25 bis 50 Prozent HIV-Infizierten in der männlichen Online-Escort-Szene Deutschlands aus. Wir haben zahlreiche Hinweise, wonach auch viele auf gayromeo.com gelisteten deutschen und ausländischen HIV-infizierte Escorts ungeschützten Sexualverkehr praktizieren und damit Kunden vorsätzlich oder grob fahrlässig anstecken.“ Alleine in den vergangenen drei Monaten seien ihm drei solcher Fälle bekannt geworden.

Hinzu komme der hohe Drogenkonsum in der männlichen Online-Escort-Szene. Auch das helfe dabei, dass Kunden ihre natürlichen Schutzmechanismen im Sexualverhalten mit einem Escort schneller fallen ließen und auch damit das Infektionsrisiko drastisch steige. Denn wer Koks oder ähnliches nimmt, bei dem senkt sich deutlich der sonst geltende Schutzmechanismus. Viele halten sich dann für unverletzbar – in einem Moment größter Verletzbarkeit, eben der Sexualität, und liefern sich so einem deutlich größeren HIV-Ansteckungsrisiko aus.

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Von Maximus

Ein Gedanke zu „Bundeswehr HIV 4 Jahre Gefängnis: Soldat infiziert Kameraden“
  1. ein weiteres Beispiel warum Journalisten und die Medien zu NICHTS taugen….

    Dieser Artikel ist einfach abartig und entspricht nicht im geringsten der Wahrheit…..

    Ich war immer der Auffassung, das Menschen wie Ihr der Aufklärung dienen wollt….
    aber das einzige was Ihr schafft is scheiße schreiben, die nicht mal stimmt…was ist das bitte für eine Berichterstattung…..
    Gut noch ein Grund warum Deutschland verblödet….dank euch….Menschen die keine Ahnung von nichts haben schreiben Scheiße…..und die anderen Idioten glauben das….

    Respekt…..macht doch gleich wieder ne neue Kampagne gegen die Lebensmittel….oder lobt den Öko-Mist hoch…..

    Keiner der angesteckten Soldaten ist ein Opfer, Ihr seid doch nich echt sooo dämlich und glaubt…das der Kläger zum ersten mal seine Freundin betrogen hat???? Der wird das mind. alle 3 Monate gemacht haben…Seid doch mal schlau, warum fragt er vorher ob der angeklagte sauber is???…..Wenn jmd das erste mal, oder auch zum „ausprobieren“ Sex mit einem Mann hat…kommt nicht als erstes…bist du sauber….da verhütet man….und stellt nich so eine frage…außer…man hat erfahrung mit sowas….die sind keine Opfer…die haben nur im suff auf ihre Gesundheit geschissen mehr nich!!!! und angesteckt hat der angeklagte mehr leute….zb. hatte er während dieser Zeit einen festen Freund,der Ihm im Dezember 2009 gesagt hatte, dass er sich angesteckt hat, warum wohl hat der angeklagte den Soldaten wohl später geraten sich Testen zu lassen…weil er sein freund angesteckt hat
    …..Desweiteren der Richter und der Staatsanwalt haben sich über Zeugen lustig gemacht bei der Verhandlung……wo ist da ein Exempel…..das zeigt nur mal wieder, wie erbärmlich Bayern ist!
    Der Angeklagte hat nicht weniger schuld als die Kläger und es ist falsch, diese als Opfer an zu sehen…das sind sie bei weitem nicht…..da gibt es Genug Dinge zu erzählen über diese sogenannten „Opfer“

    Ihr solltet echt mal lernen den Sachverhalt „richtig“ dar zu stellen und nich wie es euch in den kram passt….da schämt man sich ja schon deutscher zu sein bei dem scheiß was ihr schreibt….

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