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Gutachten sind oft gekauft – das dürfte Generalbundesanwalt Harald Range wissen

VonDaniel D

Aug 4, 2015 #featured

Der deutsche Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat am Dienstag den Karlsruher Generalbundesanwalt Harald Range nach Tagen der politischen Diskussion um ein Gutachten bezüglich eines politischen Blogs in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.

Der Ruhestands-Versetzung war zuvor eine Kritik von Generalbundesanwalt Harald Range vorausgegangen. Darin sagte er, er fände „die Einmischung in die Unabhängigkeit der Justiz unerträglich“ und meinte damit die deutsche Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD.

Dem entgegnen Fachleute, wonach der Justizminister durchaus das Recht und die Pflicht habe, Staatsanwälte, auch den Generalstaatsanwalt, zu beaufsichtigen. Es sei gesetzlich geregelt, heißt es weiter, dass Staatsanwälte dem Justiz- oder Innenministerium unterstellt wären und entsprechend weisungsgebunden seien. Diese Regelung soll selbstherrliche und willkürlich agierende Staatsanwaltschaften verhindern, die in gewissermaßen sonst als Staat im Staat herrschen könnten mit einer göttergleichen Macht.

Es ist nicht das erste mal, dass Generalbundesanwalt Harald Range negativ aufgefallen ist. Besonders seine Weigerung umfangreich im NSA-Skandal der USA ein Ermittlungsverfahren in Gang zu setzen, nehmen ihm Millionen Deutsche übel. So erblickte er trotz der von Hunderten Politikern weltweit als kriminell bezeichneten NSA-Hackerprogramme auf Milliarden Handys und Computer keine Notwendigkeit ein offizielles Ermittlungsverfahren in Gang zu setzen. Und das, wo die NSA nach Ansicht von Rechtsexperten durchaus die Sicherheitssystems Deutschlands massiv und kriminell untergraben habe.

Ausgelöst worden war das politische Erdbeben Rund um Range auf Grund eines umstrittenen Gutachtens, dem kurz darauf ein offizielles Strafverfahren gegen den politischen kleinen Blog folgte. Range warf dem Blog Landesverrat vor. Außerdem sagte er, der Blog habe die Sicherheit Deutschlands gefährdet.

Doch die Diskussionen bewegen sich derzeit vor allem um das Gutachten, welches als Basis für das von Range favorisierte Strafverfahren diente. Während Range es als Basis und letztlich wohl auch als Rechtfertigung für das von ihm favorisiertes Strafverfahren gegen den unabhängigen Blog netzpolitik.org haben wollte, soll Bundesjustizminister Maas dagegen gewesen sein.

Gleichzeitig geraten Gutachten damit generell einmal mehr in die Diskussionen. Denn Gutachten als Mittel von Ermittlungsverfahren sind in Deutschland immer umstrittener. Grund: „Gefälligkeitsgutachten durch Professoren sind keine Ausnahme, sondern mittlerweile eher üblich“, sagt ein Jurist, der bereits umfangreich Gutachten in Auftrag gegeben hat.

In aller Regel wird für ein Gutachten in Deutschland im Schnitt 15.000 bis 25.000 Euro bezahlt. In der Spitze können für Gutachten aber auch bis zu 60.000 Euro berechnet werden. Nicht selten wissen Gutachter was der Auftraggeber – Rechtsanwaltskanzleien, Richter, Staatsanwälte, Wirtschafts-Verbände, Unternehmen, Vereine, Politiker oder Verbraucherschützer – von ihnen erwarten und setzen Gutachten entsprechend auf.

„Nicht ungewöhnlich ist sogar, dass gezielt solche Gutachten mit einem Gutachter abgesprochen werden, um Gegner zu schaden. Die Titel ‚Gutachten‘ oder ‚Gutachter Prof. xy‘ werden immer häufiger missbraucht. Deshalb sind Gutachten als Beweismittel unter Kennern leider nicht sehr glaubhaft, da bekannt ist, dass es sehr oft letztlich käufliche Produkte sind. Es ist oft ein Mittel der Korruption auf höchster Ebene“, sagte ein Auftraggeber von solchen Gutachten gegenüber dem Antikriegsportal Kriegsberichterstattung.com.

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Von Daniel D

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