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Grundgesetz: Die Linke klagt vor Bundesverfassungsgericht für Stärkung der Opposition

VonPeter Patzow

Jan 14, 2016

Die pazifistisch ausgerichteten Partei „Die Linke“ im Bundestag klagt vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgerichtshof für mehr Rechte kleiner Parteien in Deutschland.

Der Linken-Fraktion im Bundestag geht es vor allem darum, dass kleine Parteien mehr klagen dürfen. Konkret geht es aber in dem Gerichtsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht darum, ob die parlamentarische Opposition angesichts einer Übermacht der Großen Koalition aus CDU/CSU & SPD mehr Rechte erhalten sollte. Präsident des Bundesverfassungsgerichts ist Andreas Voßkuhle.

Die Regierung in Berlin verfügt nach Ansicht von Kritikern über für eine Demokratie schädliche Machtanballung. Grund: Sie könne faktisch alles ohne Widerstand gesetzlich umsetzen. Das wäre so, als ob in den USA Demokraten und Republikaner sich zusammentun und die USA regieren.

Der Fraktion Die Linke geht es darum, dass die kleinen Parteien im Deutschen Bundestag – die Linken und die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen – gemeinsam in der parlamentarischen Opposition gerade einmal auf ein Fünftel der Bundestagsmandate kommen. Das ist weniger, als sie eigentlich an Stimmen in der vergangenen Bundestagswahl erhalten hatten. Dies liegt aber wiederum daran, dass die Parlamentarier-Mandate letztlich tendenziell vermehrt den Parteien zugesprochen werden, welche die meisten Wählerstimmen auf sich vereinen können.

Das bringt wiederum Probleme beispielsweise für die Initiierung parlamentarischer Untersuchungsausschüsse mit sich. Diese soll der Bundestag beispielsweise dann einsetzen können, so sieht es die Deutsche Verfassung, also das Grundgesetz vor, wenn Regierungs-Verfehlungen genauer unter die Lupe genommen werden sollen.

Doch für einen solchen Untersuchungsausschuss werden nach bisheriger Regel 25% der Bundestagsparlamentarier-Mandate benötigt. Eine Hürde, die in einer Großen Koalition faktisch in Deutschland nicht zu nehmen ist. Die Linken sagen, dass deshalb der ursprüngliche Wille der Verfassung durch Große Koalitionen in Deutschland erheblich umgangenen wird.

Das gilt insbesondere für die Klagemöglichkeiten vor dem Bundesverfassungsgericht für die Parteien. Beides ist derzeit auf Grund der 25%-Regel der Opposition im Deutschen Bundestag verwehrt. Das bedeutet:

Die Große Koalition kann faktisch wie in einem nicht-demokratischen System recht widerstandslos sowohl auf Bundesebene wie in der Länderkammer Gesetze durchbringen und sich vor allem parlamentarischer Kontrolle erheblich entziehen. Das in Demokratien vorgesehene Widerstandsrecht der Opposition, auch das Kontrollrecht, wird umgangen.

Derzeit verfügen Die Linken sowie Bündnis90/Grüne über nur 127 Bundestagsabgeordneten-Mandate. Dies ist zu wenig, um als Opposition auch formell schlagkräftig agieren zu können.

Vor dem Bundesverfassungsgericht steht im Karlsruher Schlosspark ein Schild (Foto oben) auf welchem folgendes steht:

„Gleich kann man nur sein im Sinne seiner Rechte, im Sinne seiner Mitwirkungsmöglichkeiten. Ungleich sind wir immer, was unsere Fähigkeiten angeht. Ungleich sind wir, was unsere Talente angeht. Auch was unser Schicksal angeht, sind wir ungleich. Also muss man Gleichheit begrenzen auf die Rechtsbeziehungen aller zueinander.“

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