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Thomas de Maizière: Sein wirres Interview zum Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht

VonPeter Patzow

Apr 22, 2016 #featured

Thomas de Maizière bei dem was er am besten kann: Seltsam dreinschaun.

Thomas de Maizière bei dem was er am besten kann: Seltsam dreinschaun.

Es ist nicht das erste Mal dass CDU-Innenminister Thomas de Maizière, 62, wirres Zeug von sich gibt. Jetzt ist es mal wieder soweit:

In einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ sagte er, es sei nicht Aufgabe des Verfassungsgerichts „ständig dem Gesetzgeber in Sachen Sicherheit in den Arm zu fallen“.

Anlass für die seltsamen Äußerungen von Thomas de Maizière ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von dieser Woche. In dem Gerichtsurteil hatte das höchste deutsche Gericht mit Sitz gegenüber vom Schloss in Karlsruhe Teile der Anti-Terrorgesetze des Bundesregierung als verfassungswidrig erklärt.

Im Zentrum steht dabei, dass das Bundesverfassungsgericht nach wie vor der Auffassung ist, dass Leute wie Thomas de Maizière & Co. ihr Nase, Augen und Ohren aus den privaten Schlafzimmern der Deutschen und ihrer sonstigen privatesten Momenten herauszuhalten haben. Denn so steht es im Grundgesetz. Pauschalverdächtigungen gegen Millionen Bürger sind demnach auch auf Grund der Erfahrungen mit dem Verbrecherregime rund um Adolf Hitler in Deutschland verboten.

Hinzu kommt: Trotz der Dauer-Staatsspionage von NSA und verbündeten Geheimdiensten wurde bislang nicht ein einziger Terroranschlag im Westen verhindert.

Dennoch begründet de Maizière seinen Angriff auf das Bundesverfassungsgericht im „Spiegel“ mit den Worten: „Ich finde, dass ein nationaler Grundrechtsschutz, so wichtig er ist, auch im Angesicht der Internationalisierung von Gefahren betrachtet werden muss.“

Heißt: Er wolle letztlich das deutsche Grundgesetz in Teilen scheinbar außer Kraft setzen. Irrer und wirrer und staatsfeindlicher gegenüber unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung geht es nicht mehr. Entsprechen deutlich kommentierte selbst focus-online die Äußerungen von CDU-Chefquatscher de Maizière:

„Moment mal, Herr de Maizière. Das Gericht soll dem Gesetzgeber nicht ständig in den Arm fallen? Doch! Genau das ist die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Es prüft, ob die Gesetze, die Sie und Ihre Kollegen sich ausdenken, im Einklang mit dem Grundgesetz stehen. Auf dieses Grundgesetz haben Sie als Innen- und Verfassungsminister Ihren Eid geschworen. Nur weil es Ihnen gegen den Strich geht, nicht alles tun und lassen zu dürfen, setzt das noch lange nicht die Gewaltenteilung außer Kraft.“

Vielleicht sollte sich de Maizière wieder auf seine Wurzeln als Kulturstaatssekretär konzentrieren. Denn das war er schon einmal in den Jahren 1990 bis 1994 und zwar im Kultusministerium von Mecklenburg-Vorpommern. Das Bundesland ist bekannt für besonders flache Landschaften mit weniger Klippen, als es das komplizierte Innenministerium und das Grundgesetz bieten, lieber Thomas de Maizière. Theater, Oper und Diskussionen um das Für- und Wider der staatlichen Subventionierung von Ballettaufführungen in Kinderschulen ist doch auch schön!

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