Im August 2010 wurde der als Waffenlobbyist bekannte Karlheinz Schreiber nach jahrelangem juristischem Hin- und Her doch noch in Augsburg zu acht Jahren Haft verurteilt. Jetzt sagte die 10. Strafkammer des Landgerichts Augsburg: Schreiber darf das Gefängnis unter strengen Auflagen verlassen. Die ehrgeizige Staatsanwaltschaft ist empört.
Damit wird nun der Haftbefehl gegen den mittlerweile 78-Jährigen Schreiber außer Kraft gesetzt. Schreiber hatte im März einen schlimmen Herzinfarkt erlitten. Deshalb sei nun das Gericht zu der Erkenntnis gelangt, dass erhebliche Zweifel an Schreibers weiterer Haftfähigkeit bestünde. Das würden auch unterschiedliche ärztliche Untersuchungen bestätigen.
Karlheinz Schreiber belegte jahrelang Ende der 90er Jahre die Schlagzeilen in Deutschland, und auch noch Anfang des 20. Jahrhunderts. Grund: Er gilt als Hauptfigur im CDU-Spendenskandal in den auch Bundeskanzler a.D. Helmut Kohl involviert ist, aber auch viele andere hochkarätige Persönlichkeiten. Seit bald 15 Jahren setzt sich die bayerische Justiz mit dem CDU-Spendenkanal auseinander. Für die heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) schaffte der Spendenskandal eine zentrale Voraussetzung um sich als frisches CDU-Gewächs und spätere Kanzlerin in Stellung zu bringen.
Doch ganz frei wird Schreiber nach dem neuen Urteil wohl erst noch nicht sein. Ihm wird lediglich ein Hausarrest unter strengen Auflagen gebilligt. So muss Schreiber seinen Wohnsitz in seiner Heimat einnehmen, also in Kaufering (Landkreis Landsberg). Zudem muss er sich täglich vor zehn Uhr bei der Polizei melden.
Grundstück verboten zu verlassen
Das Grundstück seines Hauses darf er nur nach Genehmigung des Landgerichts verlassen. Weitere Auflage: Personalausweis und Reisepass wurden von Schreiber einkassiert. Damit soll eine Flucht ins Ausland auf jeden Fall vermieden werden. Das gelang ihm schon einmal – 1999. Damals war er nach Kanada ausgewandert.
Schreiber soll einst dem CDU-Schatzmeister Walther Leisler Kiep rund 500.000 Euro, beziehungsweise rund eine Millionen Deutsche Mark, als Parteispende überreicht haben. Damit soll er sich erhofft haben, bei Waffenlieferungen berücksichtigt zu werden, behaupteten zahlreiche Medien.
Dass Schreiber nun im jahrelangen Hausarrest sitzt, passt jedoch nicht allen. So teilte bereits die ehrgeizige Augsburger Staatsanwaltschaft mit, sie werde Berufung gegen diese gerichtliche Entscheidung einlegen. Nun hofft man dort auf eine Entscheidung vor dem Oberlandesgericht München. Beobachter gehen jedoch davon aus, dass das Oberlandesgericht München Augsburg zustimmen könnte.
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