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Nazi-Kollaborateur Klaas Carel Faber ist tot / Als Kriegsverbrecher von Holland angesehen

VonRingo Later

Mai 28, 2012 #featured

In einem Ingolstädter Krankenhaus ist der Nazi-Kollaborateur Klaas Carel Faber, ein 90-Jähriger Niederländer, nun gestorben. Er arbeitete mit der Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg zusammen. Dabei soll er nach einem holländischen Gerichtsurteil aus dem Jahr 1952 schuldig sein soll, sechs Menschen während des Krieges erschossen zu haben. Die Holländer sahen Faber als Kriegsverbrecher an, die Deutschen ihn lediglich als Nazi-Kollaborateur, der im Krieg, wie Millionen andere, seinen Dienst tat.

Carel Faber hatte in der bayerischen Stadt Ingolstadt, auch Heimat des deutschen weltbekannten Autoproduzenten Audi, seit 1961 gemeinsam mit seiner Frau gelebt – und zwar im Piusviertel.

Dass der Niederländer Faber überhaupt in Deutschland lebte, ist seiner Flucht aus einem holländischen Kriegsverbrecher-Gefängnis zu verdanken. Zwar hatten holländische Gerichte immer mal wieder versucht, die Auslieferung Fabers aus Deutschland zu erwirken, doch vergebens. Das Landgericht Düsseldorf hatte, sowie einige andere deutsche Gerichte auch, keine ausreichenden Beweise vorliegen, die sie für eine Verurteilung und Auslieferung als notwendig angesehen hätten.

Die sechs Menschen, die Carel Faber mit erschossen haben soll, gehörten nach Auskunft Hollands einer Gruppe von 22 holländischen Widerstandskämpfern im Zweiten Weltkrieg an, die sich gegen die Herrschaft der deutschen Nationalsozialisten in den Niederlanden zur Wehr gesetzt hatten. Faber gehörte in der Waffen-SS einer Sondergruppe „Sicherheitsdienst“ an.

Auch der Bruder von Carel Faber, Piet Faber, war Mitglied dieser Waffen-SS-Gruppe. Er hatte nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, 1945, in einem Verhör gestanden, an der Erschießung mehrerer Widerstandskämpfer beteiligt gewesen zu sein und wurde dafür mit dem Tode bestraft.

Kommentar zum Tode Fabers:

Seltsam: Während in 70 Jahren kein deutsches Gericht ausreichend Beweise sah, die zu einer Verurteilung und Auslieferung von Carel Faber – aus deutscher Sicht ein Nazi-Kollaborateur, aus holländischer Sicht ein Kriegsverbrecher – ausreichend gewesen wären, glaubte nun die Staatsanwaltschaft Ingolstadt, ihre Justizkollegen der anderen Gerichte hätten jahrzehntelang geschlafen und auch im demokratischen Staat Deutschland Unrecht gesprochen.

Deshalb wollte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt – für viele, auch in Justizkreisen, etwas irritierend – alle Verfahren gegen Faber noch einmal von vorne aufrollen – erst im Januar 2012. Der Tod des 90-Jährigen kam einem erneuten Verfahren zuvor. Wobei man sich als Bürger hier eines fragt: Wie willkürlich können eigentlich Gerichte und Staatsanwaltschaften agieren, wenn selbst Jahrzehnte nach dem Spruch eines Urteils, dieses plötzlich von einer anderen Staatsanwaltschaft oder einem anderen Gericht in ein und demselben Fall wieder kassiert wird?

Der Glaubwürdigkeit der Justiz gegenüber den Bürgern tut das nicht gut. Vielmehr entsteht der Eindruck von Willkürlichkeit. Doch gerade die Willkür sollte es im Justizsystem einer Demokratie nicht geben.

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