• Mo. Apr 22nd, 2024

Terrorzelle Zwickau: Zwei mutmaßliche Unterstützer frei

VonRingo Later

Mai 29, 2012 #featured

Zwei mutmaßliche Helfer der rechtsextremen Vereinigung aus Zwickau, welche in zahlreichen Medien als Terrorzelle von Zwickau umschrieben wird, wurden von der Bundesanwaltschaft Karlsruhe freigelassen. Sie sollen also Helfer der NSU gewesen sein. Die beiden Beschuldigten aus Düsseldorf und einer kleineren Stadt konnten deshalb die Untersuchungsgefängnisse wieder verlassen.

Die Bundesanwaltschaft sagte, man sehe keine Fluchtgefahr, die es nach deutschem Recht erlauben würde, die beiden Männer länger als notwendig in Untersuchungshaft festzuhalten.

Einem der nun freigelassenen Männer, einem 31-Jährigen, wird vorgeworfen, er habe gemeinsam mit einem NPD-Funktionär Ende 1999 oder Anfang des Jahres 2000 eine Schusswaffe besorgt, welche man schließlich den untergetauchten Rechtsextremisten Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt (beide brachten sich um) und Beate Z. übergeben habe. Die Waffe wurde später für mehrere Morde verwendet und zwar in den Jahren 2000 bis 2006.

Dass die beiden Beschuldigten jetzt wieder auf freiem Fuß sind, liegt nach Angabe des ermittelnden Staatsanwaltes auch daran, dass sich einer der beiden Beschuldigten sehr konstruktiv gegenüber der Bundesanwaltschaft verhalten habe und dadurch geholfen habe, die Ermittlungen und damit die Tataufklärung zu erleichtern. Einer der beschuldigten Waffen-Lieferanten soll bereits seit 2001 zudem keine Kontakte mehr in die rechtsradikale Szene haben und habe sich nachhaltig von rechtsextremistischem Gedankengut verabschiedet.

Der andere nun Freigelassene hatte dem Neonazi-Trio, welches mehrere Ausländer im Laufe von Jahren ermordet hatte, eine Wohnung im mecklenburgischen Zwickau besorgt und ist als Scheinmieter aufgetreten.

Der Freilassung der beiden Tatverdächtigen ging ein aktuelles Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 25. Mai 2012 voraus. Darin sagten die Richter eine Untersuchungshaft dürfe bei nicht ausreichenden Beweisen nicht unnötig ausgedehnt werden. Dies sei umso stärker der Fall, je weniger Fluchtgefahr bestehe – beispielsweise auf Grund von beruflichen oder sozialen starken Bindungen.

106

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Translate »