Bald 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges (1945) hat die Bundesregierung unter Angela Merkel (CDU) endlich ein geheimes Spitzel- und Spionageabkommen (Spionage Vertrag 1968) zwischen Deutschland und den Geheimdiensten der Siegermächte des WWII – den USA und Großbritannien – zumindest „außer Kraft“ gesetzt. Das seien die Konsequenzen aus den Spionage-Machenschaften der US-Regierung unter dem liberalkonservativen Präsidenten Barack Obama, heißt es aus Berlin.

Allerdings scheint die Bundesregierung es nicht erreicht zu haben, dass das Abkommen rechtsverbindlich und unumkehrbar gekündigt wurde. Die USA und Großbritannien generieren sich nach wie vor gerne wie Besatzermächte. So teilte denn auch die Bundesregierung defensiv und kurz mit:

„Die Bundesregierung hat heute die Aufhebung der Verwaltungsvereinbarung von 1968/69 zum G10-Gesetz mit den USA und Großbritannien durch Notenaustausch in Berlin abgeschlossen. Im gemeinsamen Einvernehmen ist die Verwaltungsvereinbarung mit den USA und Großbritannien damit außer Kraft getreten.“ Ergänzend sagte Außenminister Guido Westerwelle (FDP): „Die Aufhebung der Verwaltungsvereinbarungen, auf die wir in den letzten Wochen gedrängt haben, ist eine notwendige und richtige Konsequenz aus den jüngsten Debatten zum Schutz der Privatsphäre.“

Was um alles in der Welt ein „Notenaustausch“ ist, diese Erklärung bleibt die Bundesregierung schuldig. Man darf aber getrost annehmen, dass es nichts anderes ist, als das Reden um den heißen Brei auf höchstem peinlichem Niveau – sprich: Das Eingestehen des Scheiterns einer rechtsverbindlichen Kündigung.

Das Spitzelprogramm zwischen der deutschen Bundesregierung und den USA und der dortigen Stasibehörde NSA (National Securtiy Agency) geht auf das Jahr 1968 zurück. Damals hatte man sich im angeblich „gegenseitigen Einvernehmen“ darauf geeinigt, dass West-Deutschland schrankenlos Daten der Telekommunikation und des Postverkehrs an die USA und Großbritannien, („Alliierte“) angeblich „freiwillig“ übermitteln würde.

Konkret war die Rede davon, wonach die westlichen Sieger- und Besatzungsmächte des Zweiten Weltkrieges unbeschränkt das deutsche Grundgesetz im Bereich des Post- und Fernmeldegeheimnisses außer Kraft setzen durften.

Dass die „Außerkraftsetzung“ der Verwaltungsvereinbarung von 1968/69 zum G10-Gesetz mit den USA und Großbritannien vor allem symbolischer Natur ist, darauf weist der Freiburger Historiker Josef Foschepoth gegenüber der dpa hin.

So sagte er, es gebe bereits ein noch älteres Spitzelabkommen mit den westlichen Siegermächten WWII als jenes aus dem Jahr 1968 und zwar eines aus dem Jahr 1959. Entsprechend des damaligen Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut vom 3. August 1959 dürften seit über 50 Jahren die Geheimdienste der USA, Großbritanniens und Frankreichs „legal“ Internet und Telefone in Deutschland überwachen und Deutschland sogar auffordern, dass die dortigen Behörden und Ministerien den angeblich befreundeten Staaten zuarbeiten müsse.

Dass dieses Abkommen stetig und immer wieder von deutschen Bundesregierungen in Gesetze übernommen wurde, auch darauf verweist Josef Foschepoth. Das habe sich so verselbstständigt, dass mittlerweile „jede Bundesregierung verpflichtet“ sei, „sich daran zu halten“. Das heißt: Deutschland ist nach wie vor kein souveränes freies Land.

Es gehört zu den unverzeihlichen strategischen Fehlern der Regierung Helmut Kohl (CDU), dass es ihm im Zuge des Wiedervereinigungsprozesses zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1990 nicht gelungen ist, mit den sogenannten „Alliierten“ einen Friedensvertrag zu erreichen, welcher den Besatzungsstatus Deutschland dauerhaft und unumkehrbar beendet hätte.

Auch ist es unverzeihlich, dass Kohl die komplette Souveränität Deutschlands nicht gegenüber den angeblichen „Freunden“, den USA, Frankreich und Großbritannien durchsetzen konnte. Selbst Russland hatte 1990 die DDR komplett in die Souveränität entlassen und keinerlei Auflagen gemacht.

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