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Tunesien diskutiert Urteil über homosexuelle Studenten, die zu je drei Jahren Gefängnis verurteilt wurden

VonPeter Patzow

Dez 16, 2015 #featured

Das nordafrikanische Land Afrika Tunesien gerät nicht nur zunehmend unter den Einfluss von Terror-Organsationen sondern ebenso einer mittelalterlichen Justiz. Allerdings sorgt das auch im Land für Diskussionen. Das berichtet unter anderem das arabische Portal jawharafm.net.

So wurden jetzt sechs Studenten in der einstigen auch bei Deutschen beliebten Touristen-Hochburg Tunesien wegen homosexueller Handlungen in der tunesischen Stadt Kairouan (arabisch: القيروان) zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Die Studenten wurden von einem Richter zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt, da man ihnen homosexuelle Handlungen vorwarf.

Als Beweismittel hatte die zuständige tunesische Staatsanwaltschaft unter anderem in Razzien in den Wohnungen der jungen Männer Wohnungen Computer, Festplatten und Smartphones beschlagnahmt. Im Falle eines Studenten, auf dessen Computer homosexuelle Bildnisse oder Videos gefunden worden waren, erhöhte der Richter die Strafe auf dreieinhalb Jahre. Die Studenten wohnten in der tunesischen Stadt Raqqäda.

Das tunesische Gericht beruft sich auf Kapitel 230 des tunesischen Strafgesetzbuches, welches „Sodomie“ unter Strafe stellt. Das Gesetz wurde im Rahmen der brutalen französischen Kolonialbesatzung im Jahr 1913 erlassen, als Tunesien von Paris aus als „Französisches Protektorat Tunesien“ geführt und kolonialistisch ausgebeutet wurde. Im Umfeld des Gerichts wird auch angeführt, dass man eine Verwestlichung der Tunesier verhindern müsse.

Dem stellten sich diverse Tunesier, ebenso Medien öffentlich entgegen, die selbst fassungslos vor dem jetzt gesprochenen Gerichtsurteil stehen. Vielen Tunesiern war nicht klar, dass es eine Gesetzesgrundlage überhabt geben könnte, die eine Verurteilung von Homosexualität ermöglichen könnte. Entsprechend wird diskutiert, ob die Richter in ihrem Gleichklang von Sodomie (Sex mit Tieren) und Homosexualität (Sex zwischen Männern oder Sex zwischen Frauen) überhaupt strafrechtlich richtig gehandelt haben.

Islamische Interpreten führen in der Debatte rund um Homosexualität in Tunesien an, dass es islamischen Studien gebe, welche Sanktionen gegen Homosexuelle erlaubten und zwar dann, wenn diese „den Frieden der Gesellschaft und die öffentliche Sicherheit“ gefährdeten. Dann könne man den islamischen Vers 33 der Sure Al-Maida hinzuziehen, welcher sage, dass Allah seine Gesandten auffordere zu kämpfen und „Unheil auf Erden“ zu verbreiten, also Täter zu töten und zu kreuzigen oder ihre Hände und Füße abzuschneiden. Als weitere Option könne man die Verurteilten auch auf der Erde verbrennen.

Tunesische Medien widersprechen dem jedoch und führen an, dass es „bemerkenswert“ sei, dass selbst während älterer Regierungszeitungen unter den tunesischen Kalifen Abu Dhar al-Ghafari, Ashtar und Amer bin Qais der islamische Paragraph, welcher gegen Homosexualität von erzkonservativen Muslimen gerne angeführt wird, außer Kraft gesetzt worden sei. Demnach hätten diese Kalifen Homosexualität nicht unter Strafe gestellt – auch nicht nach islamischem Recht.

Das Urteil in der tunesischen nordöstlichen Stadt Kairouan wurde bekannt, da die Anwältin der jungen tunesischen Studenten, Boutheina Karkni, eine öffentliche Erklärung dazu abgegeben hatte.

Dem Strafgerichtsverfahren waren Anzeigen von Nachbarn vorausgegangen und zwar sehr aktuelle: Denn die den Studenten vorgeworfenen sexuellen Handlungen sind gerade einmal im Zeitraum November sowie Dezember 2015 angeblich geschehen. Das bedeutet: In Tunesien scheint es Schnellgerichte zu geben, also eine Art Standgerichte.

Anwältin Karkni nannte das Urteil „außerordentlich hart“. Ähnlich äußerte sich der tunesische Rechtsanwalt Mohamed Abbou und erklärte, dass eine Verurteilung wegen Homosexualität in Tunesien äußert selten vorkomme, weshalb man umso überraschter sei. Anwältin Karkni sagte, sie wolle nun die Einspruchsfrist nutzen und vor ein Berufungsgericht in der Nähe der tunesischen Küstenstadt Sousse ziehen.

Menschenrechtsorganisationen wie die tunesische Menschenrechtsgruppe Shams kritisierten das Gerichtsurteil. Human Rights Watch (HRW) erklärte, man sehe einen „schweren Übergriff auf das Privatleben von Menschen und ihre körperliche Unversehrtheit“.

Dass das jetzige Gerichtsurteil in Tunesien nicht irgendein Urteil eines versprengten Provinzgerichtes ist, zeigt sich an der Äußerung eines Sprechers des tunesischen Innenministeriums. So soll Walid Louguini dem tunesischen Radiosender Shems FM erklärt haben, es sei „unsere Aufgabe, das Gesetz aufrechtzuerhalten“.

Allerdings scheint es auch gegenteilige Auffassungen zu geben. angeblich soll nach einem ähnlichen Anti-Homosexuellen Gerichtsurteil der im September zuständige Justizminister Salah Ben Aissa erklärt haben, die Homosexualität müsse entkriminalisiert werden in Tunesien.

In Westdeutschland waren bis zum 11. Juni 1994 nach dem § 175 des deutschen Strafgesetzbuches homosexuelle Handlungen bei unter 18-Jährigen offiziell verboten und wurde mit Strafe bedroht. Das Gesetz beruhte auf einem im Jahr 1872 im Rahmen des Reichsstrafgesetzbuches erlassenen Paragraphen. Bis 1973 – also bis vor gut 40 Jahren – stand in Westdeutschland auch Homosexualität unter Erwachsenen unter Strafe.

Fortschrittlicher war Ostdeutschland, die DDR (Deutsche Demogratische Republik). Sie hatte nach dem Zweiten Weltkrieg (WWII) bereits in den 1950er Jahren den Paragraphen 175 in Bezug auf das Verbot homosexueller Handlungen abgeschafft, später aber wieder Homosexualität kriminalisiert. Seit 1988 ist aber Homosexualität unter allen ab 14 Jahren in Ostdeutschland legal. Damit stellte die sozialistische DDR Homosexualität endgültig rechtlich mit Heterosexualität gleich.

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