Die Staatsanwaltschaft möchte bereits im Sommer gegen die NSU, also gegen die nationalsozialistische von den Medien bezeichnete sogenannte Zwickauer Terrorzelle, Anklage erheben. Angeklagt ist auch Beate Z. wegen Mordversuches. Eines wird am Prozess interessant werden: Gelingt es dem Gericht trotzt des massiven öffentlichen Mediendrucks faire und objektive Prozesse zu initiieren oder werden hier Schauprozesse vorgeführt?
Während jahrelang fast kein Mord aufgeklärt werden konnte, der im Nachhinein auf das Konto der NSU geht, scheint es jetzt „zügig“ voranzugehen.
Es heißt, der Druck käme vom Bundesgerichtshof. Eigentlich hätte Beate Z., die in die Morde verwickelt sein soll, bereits aus der Untersuchungshaft wieder entlassen werden müssen. Allerdings hatte der BGH am 18. Mai festgelegt, dass eine längere Untersuchungshaft auf Grund der ausgewöhnlichen Gewalt-Vorfälle mit rechtsradikalem Hintergrund, im Falle von Z. möglich und wünschenswert sei. Verbunden war dies mit der Auflage, zügig einen Prozess anzuberaumen und für eine „flächendeckende Abklärung“ zu sorgen.
Am 18. August müsste das Gericht erneut prüfen, ob eine auch über diesen Zeitpunkt hinaus gehende Untersuchungshaft von Z. überhaupt noch möglich wäre. Letztlicht gilt es auch die Europäische Menschenrechtskonvention einzuhalten – im Falle von allen Angeklagten, also auch von Z. Deshalb rechnen Beobachter damit, dass es der Staatsanwaltschaft wahrscheinlich nicht gelingen wird, in den wenigen verbleibenden Wochen für restlose Aufklärung zu sorgen, aber zumindest soweit zu kommen, dass die Bundesanwaltschaft bis zum 18. August einen Anklage-Entwurf dem Gericht vorlegen kann.
Sicher ist, dass gegen fünf Beschuldigte, die der NSU, also dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ zugeordnet werden, inklusive Z., vor dem Oberlandesgericht in München Anklage erhoben wird. Grund: Fünf von zehn Morden geschahen in Nürnberg und München.
Statt München könnte aber auch der Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Düsseldorf in Frage kommen. Denn in dem Mammutprozess sollen etwa 30 Nebenklägervertreter sowie zahlreiche weitere Nebenkläger geladen werden. Möglicherweise wird es in München deshalb zu eng. Es heißt, der OLG-Sitzungssaal in Düsseldorf sei der größte in Deutschland.
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