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Volksverhetzung AfD oder schmutzige Kampagne gegen Holger Arppe in Mecklenburg-Vorpommern?

VonTom

Okt 3, 2014 #featured

Mecklenburg-Vorpommerns AfD-Chef Holger Arppe sei vom Amtsgericht Rostock am 18. September eine Anklageschrift zugestellt worden, heißt es in Medien. Dabei gehe es darum, wonach ein Rostocker Staatsanwalt Arppe angeblich vorwerfe den Tatbestand der Volksverhetzung begangen zu haben. Angeblich habe der AfD-Politiker in einem Internetforum unter dem Pseudonym «antaios rostock» sich islamfeindlich geäußert. Dazu ist zu sagen:

In einem Internetforum anonym zu posten, ist weltweit ein Recht, das besteht und sich darüber zu mokieren, ist albern. Interessant an dem ganzen Vorgang sind aber andere Umstände: Denn als Beleg einer angeblichen „Volksverhetzung“ legt der Staatsanwalt vom Amtsgericht Rostock AfD-Landeschef Holger Arppe angebliche IP-Nummern seines angeblichen Computeranschlusses vor. Das alleine wäre noch nicht verwunderlich. Doch was das Zeug zu einem eigentlichen Skandal hat, ist: Die IP-Nummern stammen aus den Jahren 2009 und 2010. Sie sind also vier bis fünf Jahre alt. Doch in Deutschland gilt das Verbot der Vorratsdatenspeicherung:

Deshalb stellen sich im Falle von Holger Arppe von der AfD Mecklenburg-Vorpommern jenseits des Vorwurfs einer angeblichen Volksverhetzung rechtlich mehrere Fragen und zwar in Bezug auf Bürgerrechte, die auch Politikern zustehen:

Vorratsdatenspeicherung ist entsprechend der Datenschutzrichtlinien in Deutschland verboten, sofern sie einen Zeitraum von sechs Monaten überschreitet. Doch wie kann es sein, dass hier angebliche Belege aus den Jahren 2009 bis 2010 überhaupt vorhanden sind? Alleine das wäre wiederum ein Straftatbestand, der so nicht erlaubt ist und stinkt in sich bereits zum Himmel. Mehrere Fragen liegen hier auf der Hand:

– Wer hat die IP-Nummern illegal über einen solch langen Zeitraum gespeichert?

– Wie konnten vier bis fünf Jahre nach Dokumentation der angeblichen IP-Nummern, welche angeblich zum AfD-Chef von Mecklenburg-Vorpommern führen, diese nach so vielen Jahren (trotz Verbots der Vorratsdatenspeicherung) angeblich eindeutig zugeordnet werden?

– Wer hat die Zuordnung illegal vorgenommen?

– Wer kann sicherstellen, dass die IP-Nummern in Zeiten, in welchen selbst Telefonnummern von Hackern so manipuliert werden können, dass man angeblich jemanden angerufen habe, obgleich nie ein Anruf erfolgt ist, einwandfrei einer Person zugewiesen können?

– Was ist, wenn ein Telekommunikations-Anschluss in einem Haus von mehreren Mietsparteien genutzt wird? Dabei gibt es folgende Möglichkeiten: Dies geschieht entweder mit Wissen des Anschlussinhabers oder aber durch Hacking des Passworts zum Router.

 

Wenn die Vorwürfe gegen den Politiker so gravierend sind, wie kann seriös erklärt werden, dass sich die Staatsanwaltschaft vier bis fünf Jahre Zeit gelassen hat, zu reagieren? Dann kann die Dringlichkeit ja nicht so groß gewesen sein, wie jetzt der Anschein erweckt wird.

Hinzu kommt und man kann es gar nicht oft genug sagen: Im Internet anonym zu posten, ist weltweit rechtens und gehört zum Internet wie der Sauerstoff zu unserer Luft.

Die als Nicknames genannten Namen werden ja nicht nur zur Kommentierung von Artikeln gerne verwendet, sondern auch in Chat-Rooms oder auf Portalen, welche zur Anbahnung von Kontakten – egal welcher Natur – dienen. Deshalb ist eine moralische Empörung auch über einen Politiker, der angeblich irgendwo anonym etwas gepostet haben soll, fehl am Platz und albern.

Man kann sich des Eindrucks eines miesen Komplotts von schmutzigen Hintermännern oder Hinterfrauen im Fall der AfD Mecklenburg-Vorpommern nun nicht so ganz erwehren. Zu viel kommt plötzlich hervor wie Kai aus der Kiste. Zudem ist zu sagen:

Man traut deutschen Staatsanwälten mittlerweile auch so einiges zu…

Man traut deutschen Staatsanwaltschaften, Gerichten, behördlichen Mitarbeitern auch in Ostdeutschland mittlerweile so einiges zu: In Thüringen werden Verfassungsschutz-relevante Unterlagen zur NSU heimlich und illegal vernichtet, in Sachsen sind hohe staatliche Vertreter knietief in einen Sexskandal mit Minderjährigen verwickelt, der als Sachsensumpf seinen Lauf durch Deutschlands Medien machte.

Hinzu kommt: Ebenfalls in Sachsen, genauer in Leipzig, wollte doch allen Ernstes der Staatsanwalt des Leipziger Amtsgerichts gegen eine angesehenen Leipziger Linken-Politikerin vor wenigen Monaten Anklage vor Gericht erheben, da sie einen Politiker der NPD als Nazi in einem öffentlichen Raum bezeichnet hatte.

Nazi, hieß es zunächst in Leipzigs Amtsgericht und auf Seiten der Staatsanwaltschaft, sei kein erlaubtes Schimpfwort. Erst nach erheblichem öffentlichem Druck zog der Leipziger Staatsanwalt seinen Antrag wieder zurück und das Amtsgericht strich den Tag der Verhandlung aus dem Kalender.

Und ausgerechnet jetzt, wo die AfD (Alternative für Deutschland) große Erfolge in ostdeutschen Parlamenten feiert und der CDU und FDP gefährlich wird, will ein ostdeutscher Staatsanwalt aus Rostock – der weisungsbefugt gegenüber seinem oberstem Dienstherrn, dem Justizminister ist – Belege für volksverhetzende Postings im Internet haben.

Nun fragt man sich: Bei der Bild am Sonntag (Bams; gehört zur Axel Springer SE in Berlin) ist kürzlich der stellvertretende Chefredakteur Nicolas Fest zurückgetreten, da er Dinge äußerte, die ihm heftige Kritik einbrachten und auch den Vorwurf von Volksverhetzung. Doch soweit bekannt, gibt es bis heute kein Ermittlungsverfahren gegen Fest.

Das Gut der Meinungsfreiheit ist im deutschen Grundgesetzt festgeschrieben

Eigentlich ist das wiederum rechtsstaatlich ein gutes Zeichen, denn: Die Meinungsfreiheit ist ein sehr hohes Gut und gerade in einer Redaktion gibt es – wie nun zu sehen – manchmal auch andere Regulative. Gerade für die Allzwecke-Waffe des Vorwurfs einer angeblichen „Volksverhetzung“ muss gelten: Dieser Vorwurf darf weder von der Justiz noch von den Medien oder der Politik dazu benutzt werden, um in Scharfrichter-Manier Menschen hinzurichten. Das Gut der Meinungsfreiheit ist zu kostbar, als dass man es hier zu einem Spielball verkommen lassen sollte.

Kürzlich teilte der deutsche Innenminister Thomas de Maizière mit, wonach 60 Prozent der Tatverdächtigen in Deutschland ausländischer Herkunft seien. Hinzu kämen knapp weitere 10 Prozent, welche Personen seien, die zwar mittlerweile eingebürgert seien, aber einen Immigrationshintergrund hätten.

Ist es volksverhetzend, wenn jemand in einem Forum mit einem Nickname – also nicht dem wirklich Namen – seine Meinung mit den folgenden Worten kundtun würde: „Diese beschissenen Albaner brechen doch überall ein und bringen Menschen um“?:

Eine solche Äußerung wäre sicherlich drastisch, aber gleichzeitig dürfte sie durch Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes gedeckt sein. Der entscheidende GG-Absatz lautet: „Jeder darf seine Meinung in Wort, Bild und Schrift frei äußern und verbreiten und sich aus frei zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten“.

Doch im Falle des Landesvorsitzenden der AfD (Alternative für Deutschland) in Mecklenburg-Vorpommern, von Holger Arppe, steht nach wie vor als eigentlich zu klärender Fall im Raum: Wer hat hier so massiv und illegal gegen das geltende deutsche Vorratsdatenspeicherungs-Recht verstoßen und warum kommt es, wenn es sich angeblich um gravierende Vorgänge handelt, erst jetzt zu einem Ermittlungsverfahren? Beide haben das Krimi-Zeug zum eigentlichen Skandal.

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Von Tom

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