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Keine Auskunftspflicht gegenüber abgelehntem Bewerber

VonMaximus

Apr 19, 2012 #featured

Bewerber, die in einer Firma die Vorstellungsrunde in einem Bewerbungsgespräch nicht überstanden haben, können die Firma nicht drängen, genau zu erfahren, warum sie denn abgelehnt wurden. Erst Recht hätten sie keinen Informationsanspruch zu erfahren, warum ein bestimmter Kandidaten den Traumjob, für den man sich beworben hatte, erhalten hat.

Das hat nun der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-415/10). Geklagt hatte ein Bewerber, der meinte, einen Rechtsanspruch auf Auskunft gegen die Firma, die ihn abgelehnt hatte, zu haben.

Allerdings sagten die Richter des Europäischen Gerichtshofs, dass jene, welche das Gefühl hätten, aus irgendwelchen Diskriminierungsgründen abgelehnt worden zu sein, rechtliche Wege beschreiten könnten. In diesem Falle könnten Bewerber auch nachträgerlich die Gründe in Erfahrung bringen, die zu einer Ablehnung geführt hatten, erklärten die Richter.

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Von Maximus

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