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Razzia beim Trump-Anwalt: Wie das FBI in seiner Hexenjagd auf Trump den Rechtsstaat zerstört

VonTom

Apr 12, 2018

Im Hass auf Trump zerstören sie unsere Rechtsprinzipien. (Bild: pixabay.com | CC0 Creative Commons)

Im Hass auf Trump zerstören sie unsere Rechtsprinzipien. (Bild: pixabay.com | CC0 Creative Commons)

Kommentar – Es ist schon unglaublich,wie fachlich unwissend, flach und teils sogar falsch Deutschlands, aber auch die sonstigen weltweiten Massenmedien, über die aktuelle Razza bei einem Rechtsanwalt des US-Präsidenten Donald Trump, bei Michael Cohen, berichten.

Sie schwafeln davon, wonach die amerikanische Bundespolizei FBI wegen Trump eine Razzia bei seinem Anwalt gemacht habe. Ganz so, als ob die Razzia wegen Trump stattgefunden habe. Das stimmt  wahrscheinlich sogar, aber nicht in dieser Verkürzung.

Auch fehlt bei fast allen diesen genüsslichen Berichten jegliche Einordnung, die klar machen würde, warum die Razzia beim Trump-Anwalt ein Eingriff in den Rechtsstaat sondergleichen ist. Doch nicht nur das: Das FBI und die mit der amerikanischen Bundespolizei verbandelten gesellschaftlich-politischen Bereiche zerstören in Ihrem Wahn, unbedingt Trump stürzen zu wollen, ganz grundlegende Eckpfeiler demokratischer Gesellschaften.

Dazu gehört, dass eine Razzia bei einem Rechtsanwalt vom Grundsatz her illegal ist: So wie der Staatsanwalt die Chance haben soll, bestmögliches Material zu sammeln, um seine Anklage voranzutreiben, gilt umgekehrt:

Auch der Beklagte oder Verdächtigte soll die bestmögliche Chance haben, die Verteidigungsstrategie mit einem Anwalt zu knüpfen und diese erst offen zu legen, wenn das Gerichtsverfahren vor Gericht eröffnet wurde.

Deshalb sind auch nach dem deutschen Recht Razzien oder Abhörmaßnahmen, erst Recht das Abgreifen von E-Mails zwischen Anwalt und seinem Mandanten, illegal.

Dass eine Razzia bei einem Anwalt, die dazu dient, Beweismaterial in einem möglichen Prozess gegen einen seiner Klienten zu erhalten, prinzipiell illegal ist, das wusste natürlich auch das FBI.

Deshalb ergriffen die dortigen involvierten fanatischen Ermittler offensichtlich zu einem äußerst juristischen schmutzigen unseriösen Trick und haben damit ganz offensichtlich Rechtsgrundsätze vorsätzlich verletzt.

Dabei macht sich das FBI offensichtlich das Hexenjagd-Klima auf Donald Trump zu Nutze, wo man derzeit weiß: Die anderen Instanzen, Gerichte, werden einem das schon durchgehen lassen.

Um nicht missverstanden zu werden: Wir sind keine Freunde von Donald Trump. Er nervt uns mit seiner Politik der Eskalierung, der Bedrohung, der Embargos, der Strafzölle sehr.

Aber es geht uns um die Prinzipien des Rechtsstaates und damit um unserer aller Freiheit.

Denn eines hat die Geschichte gezeigt: Wenn die scheinbar größte Demokratie der Welt, die USA, Rechte verletzen und das durchgeht, dann finden diese Rechtsverletzungen weltweit schnell Nachahmer.

Denn dann sagen sich auch andere: In den USA war es doch ebenfalls auf höchster Ebene rechtens.

Das heißt: Dann werden irgendwann auch deutsche Staatsanwälte einfach Razzien bei den Anwälten von Beklagten machen, die in der Öffentlichkeit eh kein gutes Image haben. Und dann wird es schon bald auch Richter geben, die das einfach durchwinken. Und es wird schon bald eine Öffentlichkeit geben, die denkt, so läuft das eben. So wie jetzt bei Donald Trump.

Dabei läuft es eben nicht so. Und wir müssen uns wehren, wenn wir unsere Freiheit nicht verlieren wollen! Schon das US-Foltergefängnis Guantanamo war eine unerhörte Verletzung von Menschenrechten. Seitdem denken auch andere Staaten: Vorwürfe der Folter? Scheiß drauf, wir sind doch in bester Gesellschaft – eben mit den USA. Die Beispiele hierfür sind so vielfaltig geworden, dass es schon schwer fällt, diese überhaupt noch aufzuzählen: Ob Türkei oder Saudi-Arabien – solche Staaten glauben, im weltweiten Chaos des Rechtsbegriffes tun und lassen zu können, was ihnen passt. Das schlimme ist: Sie kommen zunehmend damit durch.

Bis heute gilt jedoch und man kann es nicht oft genug sagen: Das was in den USA gegen den Anwalt von Donald Trump lief, die Razzia, ist natürlich ein Verfassungsverstoß.

Aber auch das gilt: Es ist nur dann ein Verfassungsverstoß, wenn die Öffentlichkeit, die Politik, Gerichte, das auch deutlich machen und  Grenzen aufzeigen. Der Verdacht, dass das FBI die Razzia gemacht hat, um Trump zu demontieren, ist dermaßen erdrückend, dass all die anderen Behauptungen des FBI, wonach angeblich die Razzia und Beschlagnahmung von Anwalts-Computern, Anwalts-Aktien, von Tausenden E-Mails und sonstigen Dokumenten, angeblich unerlässlich war, schon jetzt den Geruch der Lügen haben.

Zur Razzia gegen den Trump-Anwalt kam es, zumindest wird das vom FBI vorgeschoben, da das FBI uralte Vorwürfe aus den 1990er Jahren herausgezogen hatte, die aber nicht die Tätigkeit als Rechtsanwalts als solches betrafen, sondern seine Tätigkeit als einer der größten Taxiunternehmer von New York. Das nahm man als Vorwand, um offensichtlich an mögliche Beweismittel gegen Donald Trump zu kommen.

Deshalb ist selbst die Äußerung von Donald Trump noch zu schwach, wenn er sagt, das sei „disgraceful“, „schändlich“. Richtig ist: Die Razzia beim Trumps Anwalt st ein Skandal, ein Terrorangriff staatlicher Stellen gegen unsere Freiheit, gegen alles, wofür wir in Jahrhunderten gekämpft haben. Das Problem ist nur:

All die angeblichen ehrenwerten Medien, von der Washington Post, über die New York Times, von der ARD bis zur Süddeutschen Zeitung, die angeblich immer so liberal und freiheitsliebend sind, schauen jetzt einfach größtenteils darüber weg. Sie suggerieren in ihrem Hass auf Trump einmal mehr, als sei das Unmögliche ein ganz normaler Vorgang.

Wenn man sagt, Hass mache blind, dann kann man es jetzt einmal mehr sagen. Der Hass auf Trump macht selbst die blind, die sich sonst immer so für unsere Freiheit einsetzen. Ohne Kampf für die Freiheit aber geht sie verloren, sie verflüchtigt sich wie ein scheues Reh.

Offiziell behaupten nun also die involvierten FBI-Ermittler, die durchaus dem gegnerischen Lager der Demokraten und Hillary Clinton nahestehen könnten, sie würden also nur wegen Michael Cohens „Shady Taxicab Business“ in seiner Rechtsanwalts-Kanzlei und seiner Privatwohnung einmarschiert sein.

Dass es im hart umkämpften Taxibusiness nicht vornehm zugeht und mit harten Bandagen um Marktanteile gekämpft wird, das ist weltweit so. So soll sich Anwalt Cohen lange Zeit mit New Yorks Taxikönig, Evgeny Freidman im Clinch befinden haben, um sich aber später mit ihm zu verbünden.

US-Medien berichten wiederum, Freidman sei schon vor längerem „wegen einer unbezahlten staatlichen Steuerrechnung in Höhe von 5 Millionen US-Dollar festgenommen“ worden.

Ein Teil von Cohens Taxi-Imperium soll er von den Eltern seiner Frau geerbt haben. Sein Schwiegervater, ein Herr Shusterman, sei „in einen großen Industrieskandal“ geraten und habe sich schon 1993 für schuldig bekannt. Die Vorwürfe lauteten auf unsaubere Geldtransaktionen und eine Verletzung von Meldepflichten.

Dennoch sind die Vorwürfe in ihrem absoluten Ausmaß eher überschaubar. So werden Beträge von damals gerade einmal 38.000 US-Dollar genannt, die angeblich an einen Steuerberater bezahlt worden seien, um von diesem Hilfe beim Umgehen von Meldepflichten zu erhalten. Deshalb soll nun dieser Anwalt, ein Wapnick, später einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung erhalten haben.

Wie nun konkret Cohen in der Sache steckt, ist schwer zu beurteilen. Er soll jedenfalls Stück für Stück in den folgenden Jahren fünf Unternehmen seiner Schwiegereltern beigetreten sein und unzählige Taxilizenzen so übernommen haben. Einige Geschäfte der Firmen seien aber „fragwürdig“, schreiben amerikanische Medien. Zu den fragwürdigen Partnern habe eben jener Taxi-König Friedman gehört.

Irgendwie soll es jedenfalls später noch einmal ein Gerichtsverfahren gegeben haben wegen dubioser Geschäfte. So soll Cohen Anteile an einem Taxigeschäft mit einem Simon Garber weiterverkauft haben. Und irgendwas scheint bei diesem Geschäft nicht ganz sauber gelaufen zu sein, so dass  ein Gericht später einen Strafbefehl von 1,6 Millionen US-Dollar aussprach.

Allerdings: Cohen selber sei nie eines Verbrechens angeklagt worden, welches mit seinen Tätigkeiten als Taxiunternehmer in Verbindung steht. Das heißt: er musste auch nicht die 1,6 Millionen US-Dollar Strafe bezahlen.

Es ist sicherlich kein Zufall, dass diskret aus Behörden kurz nach der Ernennung von Donald Trump zum Präsidenten und dem Bekanntwerden,, dass Cohen der Anwalt von Trump ist, plötzlich einem Medium (den New York Daily News) interne Unterlagen zugespielt wurden.

Aus diesen Unterlagen war wohl wiederum ersichtlich, dass Steuerbehörden plötzlich behaupteten, Anwalt Cohen und seine Frau Laura schuldeten dem Staat angeblich noch 37.000 US-Dollar Steuern.

Negativ in die Schlagzeilen war Cohen zudem geraten, da er behauptete, angeblich ein Eigenheimdarlehen aufgenommen zu haben, um einer Frau, welche seit Wochen als angebliche mögliche Gespielin von Donald Trump durch die Medien gereicht wird, 130.000 US-Dollar zu bezahlen.

Damit habe er angeblich ihren Aufstieg in die Filmwelt finanzieren wollen. Andere behaupten, das sei Schweigegeld gewesen, damit die Frau, die auch als Escort-Dame oder Pornoflittchen bezeichnet wird, keine privaten Details erzähle.

Cohen machte die Zahlung über eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, also eine Art GmbH, und nutzte angeblich einen E-Mail-Account über eine Trump-Organization, um die Zahlung zu arrangieren. Doch all das ist nicht illegal, sondern absolut egal. Wer will schon gerne mit einer Nutte in Verbindung gebracht werden, die einen erpresst oder erpressen könnte.

Vielleicht wollte Trump ihr aber auch nur helfen – oder eben Cohen. Denn die Zahlung fand schon vor vielen Jahren statt. Zu einem Zeitpunkt, als eine mögliche Präsidentschaftskandidatur Trumps völlig unmöglich schien. Doch Macht und Ruhm verändert vieles im Bekanntenkreis. Denn dann lockt das große Geld, das winkt, wenn man doch noch private pikante angebliche oder tatsächliche Geschichten der Öffentlichkeit steckt.

Wirklich skandalös ist, dass ein stellvertretender Generalstaatsanwalt, welcher zur Nummer 2 im amerikanischen Justizministerium aufrücken sollte, Rod Rosenstein, die Razzia beim Trump-Anwalt abgenommen haben soll, wenn nich befördert haben soll.

Zuvor soll eben jener stellvertretende Generalstaatsanwalt mehrmals von Trump kritisiert worden sein. Das klingt nach einer Privatfehde eines dubiosen Staatsanwalts, der staatliche Mittel im Graubereich, wenn nicht illegalen Bereich nutzt, um einem Präsidenten, seinem obersten Dienstherrn zu schaden. Letztlich schadet er aber uns allen, unserer Freiheit und unseren Freiheitsprinzipien.

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Von Tom

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