Die international größte Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) fordert in einer dringlichen Presseerklärung, dass Israel seine ‚exzessive Gewalt‘ gegen Palästinenser umgehend einstellen solle. Wir zitieren aus der Presserklärung:
„Während am Freitag, dem 13. April 2018 die Proteste aufs Neue begannen, erklärte Amnesty International, dass die israelischen Behörden der Anwendung von übermäßiger und tödlicher Gewalt zur Unterdrückung palästinensischer Demonstrationen im Gazastreifen ein sofortiges Ende setzen müssen.“
Weiter schreibt AI:
‚Nachdem bei den beiden vergangenen Freitagsprotesten bereits 26 Palästinenser, darunter drei Kinder und der Fotojournalist Yasser Murtaja, getötet und 3.078 weitere Personen verletzt wurden, fordert Amnesty International erneut, dass Berichten über israelische Soldaten, die rechtwidrig Gebrauch von Schusswaffen gemacht und weitere exzessive Formen der Gewalt gegen unbewaffnete Protestierende eingesetzt haben, in unabhängigen und wirksamen Untersuchungen nachgegangen wird.‘
Außerdem führt die Menschenrechtsorganisation, in welcher sich weltweit Tausende Menschen überwiegend ehrenamtlich engagieren, aus:
„‚Über die letzten zwei Wochen hat die Welt mit Schrecken beobachtet, wie israelische Sicherheitskräfte mit exzessiven und tödlichen Gewaltmitteln auf Protestierende – und dabei auch auf Kinder – losgegangen sind, deren Anliegen lediglich in der Beendigung der brutalen israelischen Vorgehensweisen gegen den Gazastreifen und in einem Leben in Würde besteht’, sagte Magdalena Mughrabi, die stellvertretende Leiterin der Abteilung Nahost und Nordafrika bei Amnesty International.
Zudem heißt es in der Presserklärung:
„Die israelischen Behörden müssen ihre Vorgehensweisen dringend revidieren und sich an ihre internationalen rechtlichen Verpflichtungen halten. Israels erschreckender Einsatz von scharfer Munition gegen unbewaffnete Demonstranten und die daraus resultierenden Todesfälle müssen als möglicherweise rechtswidrige Tötungen untersucht werden.
‚Die israelischen Behörden müssen das Recht von Palästinensern auf friedlichen Protest respektieren und dürfen für den Fall, dass es zu Ausschreitungen kommt, nur das notwendige Maß an Gewalt einsetzen, um diesen zu begegnen. Nach internationalem Recht können tödliche Gewaltmittel nur zur Anwendung kommen, wo dies zum Schutz vor einer direkten Bedrohung gegen Leib und Leben unvermeidbar ist.’
Augenzeugenberichte sowie Videos und Fotos, die bei den Demonstrationen aufgenommen wurden, deuten auf Beweise hin, dass unbewaffnete palästinensische Protestteilnehmer, die eine palästinensische Flagge trugen oder sich vom Grenzzaun zwischen Israel und dem Gazastreifen fortbewegten, in einigen Fällen durch israelische Scharfschützen unter Beschuss genommen wurden.
Unter den seit Freitag, dem 30. März 2018, verletzten Personen befinden sich rund 445 Minderjährige und mindestens 21 Mitglieder des Palästinensischen Roter Halbmond Rettungsdienstes sowie 15 Journalisten. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums des Gazastreifens wurden 1.236 Personen von scharfer Munition getroffen. Andere erlitten Verletzungen durch gummiummantelte Kugeln oder mussten behandelt werden, weil sie das von israelischen Drohnen abgeworfene Tränengas eingeatmet hatten.
Die Weltgesundheitsorganisation sprach ihre Bedenken darüber aus, dass fast 350 verletzte Personen durch ihre Verletzungen möglicherweise vorübergehend oder dauerhaft körperbehindert bleiben könnten. Bisher mussten bei mindestens vier Personen Amputationen am Bein vorgenommen werden.
An zwei aufeinander folgenden Freitagen versammelten sich Zehntausende Palästinenser – Männer, Frauen und Kinder – in fünf Protestlagern, die etwa 700 Meter von dem Zaun entfernt aufgebaut worden waren, der den Gazastreifen von Israel trennt. Sie bekräftigten erneut ihr Recht auf Rückkehr und verlangten, dass Israels fast elf Jahre andauernde Blockade beendet werde.
Obwohl die Proteste weitenteils friedlich verliefen, warfen einige wenige Protestler Steine und – nach Angaben der israelischen Armee – auch Molotow-Cocktails in Richtung des Grenzzauns. Die israelische Armee behauptet, die getöteten Palästinenser hätten versucht, den Zaun zwischen dem Gazastreifen und Israel zu überwinden, oder es habe sich um ‚wichtige Rädelsführer‘ gehandelt. Auf israelischer Seite gibt es keine Verluste.
Das israelische Militär ließ zwar erkennen, dass sie das Vorgehen ihrer Streitkräfte während der Proteste im Gazastreifen untersuchen werde, doch bleiben Israels Untersuchungen regelmäßig hinter den internationalen Standards zurück und führen kaum je zu einer strafrechtlichen Verfolgung. Infolgedessen bleiben schwere Verbrechen an Palästinensern routinemäßig ungestraft.
In einer Stellungnahme vom 8. April 2018 äußerte die Strafverfolgerin des Internationalen Strafgerichtshofs Fatou Ben Souda Bedenken angesichts der durch israelische Truppen herbeigeführten Toten und Verletzten unter den Palästinensern und erinnerte daran, dass die Situation in Palästina Gegenstand einer vorläufigen Untersuchung ihres Büros ist.
‚Die Klärung der Verantwortlichkeiten ist dringend vonnöten, nicht nur für diese aktuelle Reihe von Vorfällen, bei denen von Israel exzessive und tödliche Gewaltmittel zur Anwendung gebracht wurden, sondern auch für Jahrzehnte von potentiell rechtswidrigen Tötungen, einschließlich außergerichtlicher Exekutionen und anderer Verbrechen gegen das Internationale Völkerrecht.’
Die Proteste wurden zeitgleich mit dem Palästinensischen Tag des Bodens in Gang gesetzt und fordern das Recht auf Rückkehr für Millionen palästinensische Flüchtlinge in ihre Dörfer und Städte im heutigen Israel.
Es wird erwartet, dass die Proteste noch bis zum 15. Mai weitergehen, an dem die Palästinenser der Nakba oder ‚großen Katastrophe‘ gedenken. Der Tag steht für die Vertreibung und Enteignung Hunderttausender Palästinenser während des Krieges der Jahre 1948-1949 im Anschluss an die Gründung des Staates Israel.“
Update, Montag 30. April 2018, 12:13
Die palästinensische Menschenrechtsorganisation „The Palestinian Centre for Human Rights“ (PCHR) spricht im Gegensatz zu Amnesty International bereits von 39 Toten, weshalb wir die AI-Angaben nach oben korrigiert haben. So schreibt das im Gazastreifen angesiedelte NGO „PCHR“ unter anderem:
„Für den fünften Freitag des Großen Marsches der Rückkehr und die Blockade der Belagerung im Gazastreifen setzen die israelischen Streitkräfte weiterhin tödliche Gewalt gegen palästinensische friedliche Zivilisten ein. 3 Zivilisten getötet und 453 andere verwundet, darunter 69 Kinder, 14 Frauen, 6 Journalisten und 5 Sanitäter. Damit steigt die Todesanzahl auf 39, darunter 4 Kinder und 2 Journalisten innerhalb von 29 Tagen“.
Zum ganzen Hintergrundtext der „The Palestinian Centre for Human Rights“ (PCHR) geht es hier (anklicken).
Warum schreiben wir von Mord und nicht von Tötung?
Natürlich haben auch wir uns überlegt, schreiben wir nun aktuell von Mord oder Tötung. Das ist jedes Mal ein schwieriges Thema, da man dazu neigt, staatliche Tötungen von Menschen immer in der leichteren Variante eben der „Tötung“ zu umschreiben. Dabei fragen wir uns: Wo ist denn der Unterschied zwischen einer staatlichen und privaten Tötung, wenn beides mit Vorsatz geschieht?
Eigentlich gibt es da keinen Unterschied, weshalb das deutsche Bundesverfassungsgericht schon vor Jahrzehnten bestätigte, ja, ein Soldat kann auch ein Mörder sein und man darf und muss ihn deshalb manchmal auch als Mörder bezeichnen. Da Israel seit Wochen nicht davon ablässt, Palästinenser, die demonstrieren, zu töten, müssen wir von einem Vorsatz ausgehen. Deshalb verwenden wir das Wort Mord. Was meint Ihr? Bitte hinterlasst uns hierzu gerne Kommentare.
Die Redaktion
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