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Israel droht Palästinensischer Autonomiebehörde mit Verlust des Aufenthaltsrechts in Jerusalem

Einer der Betroffenen: Ahmad Attoun in einem YouTube-Video (Textende).

Einer der Betroffenen: Ahmad Attoun in einem YouTube-Video (Textende).

Vier Mitgliedern des Palästinensischen Legislativrats droht, teilte Amnesty International (AI) bereits Ende April 2018 mit, der Verlust ihres dauerhaften Aufenthaltsstatus in Jerusalem. Auf der Grundlage eines vom israelischen Parlament (Knesset) verabschiedeten Gesetzes sei das israelische Innenministerium befugt, Personen wegen mutmaßlichen „Loyalitätsbruchs“ das Aufenthaltsrecht zu entziehen. Das teilte die Menschenrechtsorganisation mit.

Am 19. März habe der israelische Innenminister Arye Deri angekündigt, zwölf palästinensischen BewohnerInnen von Jerusalem die Aufenthaltserlaubnis zu entziehen, da ihnen wegen mutmaßlicher Beteiligung an „terroristischen Aktivitäten“ ein „Loyalitätsbruch“ gegenüber Israel vorgeworfen werden könne.

Zu den Betroffenen zählten auch Muhammad Abu Teir, Ahmad Attoun, Muhammad Totah und Khaled Abu Arafeh. Dabei handele es sich um vier gewählte Abgeordnete des Palästinensischen Legislativrats, also des Parlament der palästinensischen Gebiete und der palästinensischen Autonomiebehörde.

Diese Ankündigung des Innenministers basiere auf einem am 7. März durch die Knesset verabschiedeten Gesetz.

  • Dieses verleihe dem Innenministerium die Befugnis, BewohnerInnen in Jerusalem ihren dauerhaften Aufenthaltsstatus abzuerkennen, wenn ihnen „Beteiligung an terroristischen oder anderen anti-israelischen Aktivitäten“ vorgeworfen werde.
  • Oder wenn Aktivitäten „die öffentliche Sicherheit gefährden oder einen Vertrauensbruch gegenüber dem Staat Israel“ darstellten.
  • Der Erlass sei mit 48 zu 18 Stimmen und sechs Enthaltungen angenommen worden.

Das neue Gesetz habe, so Amnesty International, seinen Ursprung in einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Israels vom 13. September 2017.

Den betroffenen Mitglieder der palästinensischen Autonomiebehörde, Muhammad Abu Teir, Ahmad Attoun, Muhammad Totah und Khaled Abu Arafeh habe erstmals im Mai 2006 unter dem damaligen Innenminister Roni Bar-On der Entzug ihrer Aufenthaltserlaubnis gedroht, so die Menschenrechtler in einer Urgent Action-Mitteilung.

Mit Bekanntwerden des neuerlichen Aufenthaltsverbots habe Anwalt Fadi Qawasmi (mit den Menschenrechtsgruppen „Adalah“ und „ACRI“ als sachverständige Berater) Rechtsmittel eingelegt.

Der Oberste Gerichtshof habe daraufhin geurteilt, dass das israelische Innenministerium keine gesetzliche Befugnis zur Aberkennung des Aufenthaltsrechts auf der Grundlage von „Loyalitätsbruch“ habe und die Entscheidung des Innenministers daher rechtswidrig sei.

Allerdings habe der Oberste Gerichtshof seine Entscheidung für sechs Monate ausgesetzt, um dem Innenminister die Möglichkeit zu geben, bei der Knesset um Unterstützung für ein neues Gesetz zu bitten, das es ihm erlauben würde, BewohnerInnen in Jerusalem auf der Grundlage von „Loyalitätsbruch“ den dauerhaften Aufenthaltsstatus zu entziehen.

Am 28. Februar habe der Oberste Gerichtshof auf Antrag der Staatsanwaltschaft diese Frist um weitere 45 Tage verlängert.

Eine Entscheidung des Innenministers bezüglich des Status von Muhammad Abu Teir, Ahmad Attoun, Muhammad Totah und Khaled Abu Arafeh sei bis zum Fristende am 29. April erwartet worden (bitte Update am Textende beachten).

Fadi Qawasmi, der Rechtsbeistand der vier Männer, habe gegenüber Amnesty International gesagt, dass er befürchtet, keine gerichtliche Handhabe gegen die Entscheidung zu haben, führt AI weiter aus.

Weitere Hintergrundinformationen

Bereits am 29. Mai 2006 habe der damalige israelische Innenminister Roni Bar-On den Palästinensern Muhammad Abu Teir, Ahmad Attoun, Muhammad Totah und Khaled Abu Arafeh angedroht das Aufenthaltsrecht in Jerusalem entziehen zu wollen, wenn sie nicht innerhalb von 30 Tagen ihre politischen Überzeugungen aufgäben, so AI.

Bei den vier Männern habe es sich schon damals um gewählte Abgeordnete des Palästinensischen Legislativrats und Mitglieder von Hamas gehandelt, welche in Jerusalem lebten. Sie seien im Januar 2006 für die Partei „Wandel und Reform“ in den Palästinensischen Legislativrat gewählt worden.

Bei „Wandel und Reform“ handele es sich um eine Liste der Hamas, deren KandidatInnen bei den Wahlen für den Palästinensischen Legislativrat sowie bei Kommunalwahlen in verschiedenen Städten des Westjordanlandes angetreten seien.

Eine Untersagung der Aufenthaltserlaubnis gleiche aber einer Vertreibung oder Überführung von BewohnerInnen aus Ostjerusalem, was aber durch das Vierte Genfer Abkommen untersagt sei, so Amnesty. 

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Von Maximus

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