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USA bringen mit Drohne Deutschen illegal in Pakistan um

VonPeter Patzow

Apr 30, 2013 #featured

Das US-Onlineportal longwarjournal.org berichtet, wonach die USA einen Deutschen in Pakistan mit einem Drohnenangriff gezielt umgebracht hätten. Das Magazin schreibt, es habe sich um einen Anhänger der islamischen Bewegung in Uzbekistan gehandelt. Konkret handele es sich um die des Terrors bezichtigte Gruppe der Islamic Movement of Uzbekistan (IMU). Der Name des Deutschen laute, berichtet das Magazin, Samir Hatour (AKA Abu Laith). Er stamme original aus der nordrhein-westfälischen Stadt Aachen und sei bereits am 9. März 2012 gezielt mittels eines Drohnenangriffs der Amerikaner in einem fahrenden Auto zusammen mit drei anderen Personen umgebracht worden.

Die völkerrechtlich illegale Hinrichtung des Deutschen mittels einer US-Kampfdrohne sei in der pakistanischen Stadt Makeen in der Provinzen Waziristan durchgeführt worden. Die USA werfen dem Deutschen vor in militante “ jihadi activity“ verwickelt zu sein, schreibt das Portal der „SITE Intelligence Group“, news.siteintelgroup.com/ (Quelle: http://news.siteintelgroup.com/component/customproperties/tag/Groups-Islamic%20Movement%20of%20Uzbekistan).

Es wird berichtet, wonach die Webseite der „SITE Intelligence Group“ wahrscheinlich im Zuge der 9/11-Anschläge durch die US-Regierung, ins Leben gerufen worden sei, um über islamischen Terror aufzuklären. Als gesichert gilt eine große Nähe zum FBI. So ist es kein Wunder, dass ausgerechnet diese Webseite sagt, sie sei im Besitz eines Videos der Islamic Movement of Uzbekistan (IMU), in welchem der Tod des Deutschen betrauert werde.

Das Video sei 63 Minuten lang und in deutscher Sprache gehalten. Der Titel: „The Martyr Abu laith: The Lion with a Rock-Hard Creed“. Es heißt, das Video sei von dem Propaganda-Arm der Islamic Movement of Uzbekistan produziert worden und am 18. März 2013 publiziert worden.

Die US-Behörden argumentieren ihre völkerrechtlich illegale Drohnen-Hinrichtung des Deutschen damit, wonach dieser unter anderem Kämpfer für die IMU-Bewegung rekrutiert habe. So habe er „fighters, recruiters, facilitators and propagandists for the Islamic Movement of Uzbekistan, a terror group in Central Asia“ rekrutieren geholfen. Die IMU sei jedoch auf der Liste der ausländischen Terrororganisationen (Foreign Terrorist Organizations). Die Organisation wird bezichtigt, in zahlreiche Anschläge in Afghanistan involviert gewesen zu sein, auch auf US-diplomatische Einrichtungen in Central Asien. Die Organisation verfüge über rund 700 Kämpfer, schätzen US-Behörden.

Kommentar: Skandalös ist, dass die US-Behörden keinen einzigen Beweis dafür haben, dass der Deutsche, der in Pakistan von den Amerikanern durch eine Drohne umgebracht worden ist, auch tatsächlich in Terroraktionen verwickelt gewesen ist. Obendrein sind die US-Hinrichtungen von Bürgern in anderen Ländern völkerrechtlich nicht gedeckt. Nach deutschen Recht steht zudem jedem Deutschen ein rechtsstaatliches Verfahren in Deutschland zu. Die USA haben also einmal mehr deutsches Recht und internationales Völkerrecht mit Füßen getreten.

Nicht akzeptabel ist, dass die deutsche Bundesregierung aus CDU und FDP die illegale Hinrichtung von Deutschen durch die Amerikaner hinnimmt und noch nicht einmal sich um Aufklärung bemüht und solche US-Aktionen öffentlich verurteilt. Dazu wäre sie nämlich nach deutschem Recht, auch nach dem Grundgesetzt, durchaus verpflichtet. Denn die körperliche Unversehrtheit ist ein deutsches Grundrecht, auf das sich jeder Deutsche berufen darf. Geschaffen wurde es auf Grund der schrecklichen Erfahrungen während des Verbrecherstaates der Nationalsozialisten im Dritten Reichen. Weitere Hintergründe zur US-Hinrichtung des Deutschen: http://www.longwarjournal.org/archives/2012/01/us_adds_imu_iju_oper.php#ixzz2RyNHomGl

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