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Gastbeitrag Dr. Volker Külow MdL Sachsen: Gegen NSA-Überwachungs-Staat und für Edward Snowden

VonMaximus

Aug 2, 2013 #featured

Von Volker Külow – Edward Snowden, 29, ist eine wichtige Stimme und er repräsentiert das Gewissen von Millionen Amerikanern, aber auch den Menschen weltweit, die den Aufbau eines totalitären Überwachungsstaates, wie es derzeit die NSA (Nationale Security Agency) im Auftrag der US-Regierung tut, ablehnen.

Das Bekenntnis eines einzigen Mannes – von Edward Snowden – zum Credo der Unabhängigkeitserklärung von 1776 und der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika von 1787 erschüttert die Obama-Administration bis in die Grundfesten.

Edward Snowden, der stille Amerikaner, demaskiert die friedensgefährdenden Aktivitäten der allmächtigen US-amerikanischen Geheimdienste, die sich anmaßen, in der Welt „den policeman des status quo“ zu spielen (Thomas Mann an Agnes E. Meyer, 30.08.1950). Hilflos stehen die mächtigsten aller Dienste der demokratischen Herausforderung eines Einzelnen gegenüber.

Diese Demontage einer Weltmacht ist ein Lehrbeispiel in Sachen Bürgerrechte, des Friedensnobelpreises würdig. Edward Snowden weiß, sein Aufbegehren „auch ich bin Amerika“ (Stefan Hermlin) liegt im wohlverstandenen Interesse der Nation. Es ist der Ruf zur Wahrung der unveräußerlichen Traditionen und Werte des Landes der Pioniere und der Freiheit. Er ist sich bewusst, „ein Volk, das andere unterdrückt, kann sich nicht selbst emanzipieren“. (Engels, MEW 18, 527)

Nach Geist und Buchstaben entspricht das Handeln des Edward Snowden den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen, beschlossen 1945 zu San Francisco, „die kommenden Generationen vor der Geißel des Krieges zu bewahren“ (Präambel).

Edward Snowden steht in diesem Sinne direkt unter dem Schutz der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen, verkündet von der US-Amerikanerin Eleanor Roosevelt auf der UNO-Generalversammlung 1948 in Paris. Die Deklaration verpflichtet ausdrücklich, „die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,… die allgemeine Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durchzusetzen,… [die] die Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt bildet“ (Präambel). Diese Menschenrechte sind, wie der Fall Edward Snowden zeigt, immer wieder gefährdet, sie müssen ständig neu erkämpft, errungen und durchgesetzt werden.

Mit seinem kühnen Eintreten zur Verteidigung von Freiheit, Recht und Demokratie hat sich Edward Snowden den Hass der Mächtigen nicht nur in seinem eigenen Land zugezogen, sondern auch die Wut unter einigen europäischen Regierungen. Unter ihnen auch die Regierenden der Bundesrepublik Deutschland, obwohl diese gleich den eigenen Bürgern erstrangiges Ziel und Opfer der kriminellen Praktiken der US-amerikanischen Geheimdienste sind.

Unverhohlen kollaborieren deutsche Behörden mit den Gesetz und Völkerrecht missachtenden Diensten der Vereinigten Staaten, deren de facto exterritoriale Aktivitäten sowohl die Souveränität als auch die territoriale Integrität der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen. Dieser skandalöse Sachverhalt wird nicht nur wissentlich verschwiegen, sondern billigend toleriert. Seit Galileo Galilei gehört zum Allgemeingut der Menschheit die Erkenntnis „wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher!“ (Brecht)

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“

Artikel 1 (1,3) des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland verkündet unmissverständlich: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt… Die…Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“

Durch die Aberkennung des US-amerikanischen Passdokumentes und das entfesselte internationale Kesseltreiben vor allem von westlichen Staaten ist die Würde des Edward Snowden, Bürger der Vereinigten Staaten, nicht nur erheblich beschädigt sondern hochgradig gefährdet.

Für das Eintreten zur Verteidigung der Menschenrechte sieht sich Edward Snowden weltweit politisch verfolgt. Diesen Personen in Gefahr bietet das Grundgesetz seinen Schutz: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ (Artikel 16a GG). Aus Äußerungen von offiziellen Vertretern der USA geht hervor, dass bei Rückkehr in sein Heimatland, in dem bekanntlich die menschenverachtende Todesstrafe nach wie vor gängige Rechtspraxis ist, eine „unmenschliche oder erniedrigende Behandlung“ (Artikel 16a GG) keineswegs ausgeschlossen werden kann.

Eine Verletzung der in der Erklärung der Menschenrechte proklamierten Grundrechte wäre selbst in der jüngsten Geschichte der USA kein Novum, wie der aktuelle Schuldspruch gegen den US-Obergefreiten Bradley Manning, 25, beweist, dem 136 Jahre Haft drohen wegen seiner WikiLeaks-Veröffentlichungen.

Angesichts des Verdienstes, das sich Edward Snowden gegenüber der demokratischen Weltöffentlichkeit und insbesondere gegenüber den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland erworben hat, ist die Bundesregierung nicht nur moralisch sondern zwingend verpflichtet, diesem politisch Verfolgten die Bereitschaft zu Schutz und Asyl zu signalisieren und auf Verlangen zu gewähren.

„Ernsthaftigkeit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unter Beweis stellen“

Mit einem solchen Hoffnungszeichen könnte die Bundesrepublik Deutschland, die ihr Grundgesetz nach Kriegsende aus den Händen der demokratischen Nationen – nicht zuletzt der Vereinigten Staaten von Amerika – empfangen hat, den Nachweis ihrer Souveränität führen, die Ernsthaftigkeit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unter Beweis stellen und ein gewichtiges Bekenntnis zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ablegen.

Edward Snowden gehört in die Phalanx jener aufrechten Patrioten, die von Anbeginn die Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika geschrieben haben und auch weiterhin schreiben werden. Dieses demokratische Amerika kann sehr wohl von sich behaupten „unglücklich das Land, das Helden nötig hat!“ (Brecht).

Alle Menschen guten Willens bleiben aufgefordert, Edward Snowden die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene „Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte“ (Präambel) zuzubilligen und zu garantieren.

„NSA-Aktivitäten und Aufbau eines Überwachungsstaates sind nach deutschem und europäischem Recht illegal“

Deshalb: Die Aktivitäten der US-Geheimdienst-Behörde NSA (National Security Agency) sind nach europäischem und deutschem Recht illegal. Sie verstoßen in vielfältiger Weise gegen die Grundfesten auf denen die Bundesrepublik Deutschland – auch auf Grund tiefgreifender historischer Erfahrungen – in seiner jetzigen demokratisch-bürgerlichen Form erschaffen wurde.

Es ist der Aufbau eines totalitären Überwachungsstaates, was nicht mit dem Grundgesetzt der Bundesrepublik Deutschland in Einklang steht. Deshalb hat sich – neben vielen anderen Parteien und Organisationen auch die LINKE Leipzig, wie zahlreiche andere Landkreis- und Ortverbände der LINKE, am Samstag an den bundesweiten Demonstrationen für den ehemaligen NSA-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snoweden beteiligt und sich öffentlich und offensiv gegen die NSA-Tendenzen eines totalitären Überwachungsstaates gewendet.

Dass Russland Edward Snowden nun Asyl gewährt hat, ist nicht hoch genug einzuschätzen. Dass ausgerechnet ein Land wie Deutschland, sich seiner demokratischen Verantwortung als ein Land, das politisch Verfolgten Asyl zu gewähren hat, sich feige aus dieser Verantwortung gestohlen hat ist enttäuschend.

Der Autor des hier veröffentlichten Gastbeitrages auf dem pazifistisch ausgerichteten Antikriegsportal kriegsberichterstattung.com, Dr. Volker Külow, ist Mitglieder der stärksten Opposition im Sächsischen Landtag, der LINKEN (21 Prozent).

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Von Maximus

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