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Justizskandal Sachsen: Staatsanwaltschaft sieht „Nazi“ gegen NPD als Beleidigung und will 1600 Euro Strafe von Stadträtin Margitta Hollick

VonPeter Patzow

Jan 18, 2014 #featured

Dass Teile der Justiz in Sachsen berüchtigt sind, ist spätestens seit dem Sachsensumpf bekannt. Jetzt wird das Buch Justizskandale in Sachsen um ein weiteres Kapitel ergänzt:

So soll die in Leipzig geschätzte Stadträtin der Leipziger Linksfraktion, Margitta Hollick, nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Leipzig in einem Strafprozess 1600 Euro Schmerzensgeld wegen einem ehemaligen NPD-Stadtrat bezahlen, da sie ihn als „Nazi“ betitelt hatte. Dies teilten die Linken aus Sachsen mit. In einer Pressemittelung erklärt Dr. Volker Külow, Landtagsabgeordneter von „DIE LINKE. Sachsen“ gemeinsam mit Sören Pellmann, dem Vorsitzenden der „DIE LINKE. Leipzig“, wonach die Staatsanwaltschaft Leipzig in der Bezeichnung „Nazi“ gegen einen ehemaligen NPD-Stadtrat nun eine solch erhebliche Beleidigung sehe, dass man deshalb eine hohe Strafe von 1.600 Euro in Sachsen einfordern müsse. Bezahlen solle dies die Leipziger Stadträtin der Linken, Margitta Hollick. Hollick ist Berufsschullehrerin und Sprecherin für Schul- und Bildungspolitik für die Linken im Stadtrat Leipzig.

Sachsen steht nicht nur wegen Justizskandalen wie dem Sachsensumpf deutschlandweit immer wieder negativ in der Presse, sondern auch wegen solch umstrittener und in Deutschland fast einmaliger Justiz-Institutionen wie der „Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen“ (Ines) aus Dresden. Dabei handelt es sich um eine „als rabiat verschriene sächsischen Sonderermittlungseinheit, welche unter anderem gegen kleinere und auch große Wirtschaftsunternehmen regelmäßig eingesetzt wird“ (O-Ton Leipziger Anwaltskanzlei). Die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen“ (Ines) sei „auf Grund ihrer gerne in Wirtschaftsunternehmen durchgeführten Razzien und auch gegen Wirtschaftsführer verhängten U-Haften berüchtigt“. Investoren meiden deshalb zunehmend Sachsen.

Ob nun der Antrag der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen die Leipziger Stadträtin der Linken wegen angeblicher Nazi-Beleidigung durchkommt, wird das anstehende Strafverfahren vor dem Amtsgericht Leipzig zeigen. Die Verhandlung findet am Dienstag den 21. Januar 2014 um 10.30 Uhr statt – und zwar direkt am Amtsgericht Leipzig (Bernhard-Göring-Straße 64, Sitzungssaal 250).

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Leipzig lautet: Die Stadträtin der Leipziger Linken, Margitta Hollick, soll am 20. Juni 2012 am Rande der Stadtratssitzung im Neuen Rathaus Leipzig einen damaligen NPD-Stadtrat als „Nazi“ bezeichnet haben. Daraufhin hatte sie einen Strafbefehl von Sachsens Justiz, Zweigstelle Leipzig, erhalten und zwar in Höhe von 1600 Euro, schreiben Sachsens Linke. Die Anklagebehörde, die Staatsanwaltschaft Leipzig, teilte mit, man sehe in der Verwendung des Begriffs „Nazi“ gegen den ehemaligen NPD-Stadtrat den Tatbestand der Beleidigung verwirklicht.

Sachsens Partei Die Linke weist jedoch darauf hin, wonach „der Bundesrat in seinem Beschluss vom 14. Dezember 2012 festgestellt“ habe, dass aufgrund vorliegender Unterlagen davon auszugehen sei, dass die NPD eine Partei sei, die eine antisemitische, rassistische und ausländerfeindliche Einstellung vertrete und mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt sei.

Deshalb wird seitdem das NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengt, um die Verfassungswidrigkeit der NPD feststellen zu lassen und damit ein Verbot dieser Partei zu erreichen.

Deshalb schreiben der Landtagsabgeordnete des Sächsischen Landtags Dr. Volker Külow (Linke) gemeinsam mit Sören Pellmann, dem Vorsitzenden der „DIE LINKE. Leipzig“:

„Vor diesem politischen Hintergrund ist nach unserem Urteil die Anklageerhebung ein ungeheuerlicher juristischer und rechtspolitischer Skandal. Wir halten die Verwendung des Begriffes ‚Nazi‘ zur Bezeichnung eines Parteimitgliedes beziehungsweise parlamentarischen Funktionsträgers der NPD selbstverständlich in jedweder Hinsicht für zulässig. Der Begriff ist vermutlich im allgemeinen Sprachgebrauch die häufigste und gängigste Abkürzung für Mitglieder und Sympathisanten dieser verfassungsfeindlichen Partei, die sich darüber hinaus gelegentlich sogar selbst als ‚Nazis‘ bezeichnen.“

Weiter schreiben Sachsens Linke: „Wir fragen daher die Staatsanwaltschaft Leipzig: wie soll man alternativ ‚Nazis‘ nennen? Margitta Hollick, deren Vater während der Nazi-Zeit im Gefängnis saß, gehört angesichts dieser Prozessfarce unsere ganze Solidarität sowie umfängliche politische, juristische und finanzielle Unterstützung. Wir rufen die Mitglieder und Sympathisanten unserer Partei sowie alle Leipziger Antifaschistinnen auf, diese Unterstützung am Dienstag zum Prozessauftakt vor Ort unter Beweis zu stellen.“

 

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