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Asylrecht Österreich: Es wird schwieriger für Asylsuchende Schutz zu erhalten / Verstoß gegen EU-Recht

VonRedaktion

Jun 15, 2016 #featured

Glücklich in Europa Schutz gefunden zu haben: Ein junger Flüchtling.

Glücklich in Europa Schutz gefunden zu haben: Ein junger Flüchtling.

Im Jahr 2015 kamen fast 90.000 Asylsuchende nach Österreich. Weitere Hunderttausende Personen durften durch Österreich in andere Länder weiterreisen. Seit der Schließung der Balkanroute am 8. März 2016 sind diese Zahlen allerdings drastisch zurückgegangen.

Am 27. April hat das österreichische Parlament, der Nationalrat, eine Änderung des Asylrechts verabschiedet, die es ermöglicht, Personen auf der Flucht vor Gewalt und Vertreibung direkt an der Grenze zurückzuweisen. Österreich kann künftig einen „Notstand“ ausrufen, definiert als Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit. Es können Sondermaßnahmen ergriffen werden, um Asylsuchende als mutmaßliche Bedrohung der nationalen Sicherheit bereits an der Grenze abzuweisen.

Für die Umsetzung der „Sondermaßnahmen“ ist jedoch eine separate Verordnung erforderlich, welche die Regierung bislang nicht vorgelegt hat. Wenn diese Verordnung vorliegt, muss sie noch vom zuständigen Parlamentsausschuss genehmigt werden. Dann haben Angehörige der Polizei und des Grenzschutzes grundsätzlich die Befugnis, Personen die Einreise ins Land zu verweigern, auch denjenigen, die in Österreich einen Asylantrag stellen möchten.

Außerdem können Asylsuchende festgenommen, inhaftiert und zurückgeführt beziehungsweise abgeschoben werden, ohne dass eine solche Entscheidung formell schriftlich begründet werden muss. Asylsuchende wären nicht in der Lage, Rechtsmittel gegen eine solche Entscheidung einzulegen, was gegen ihr Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verstoßen würde. Die Sondermaßnahmen gelten nur solange, wie Grenzkontrollen an den EU-internen Grenzen des Schengen-Raums durchgeführt werden.

Am 20. Mai hat der scheidende Bundespräsident Heinz Fischer die Novellierung des österreichischen Asylgesetzes unterschrieben. Teile der Gesetzesänderung sind mit der Veröffentlichung des Gesetzestextes am 20. Mai in Kraft getreten, andere traten erst am 1. Juni 2016 in Kraft.

Nach der jüngsten Kabinettsumbildung in Österreich haben der neue Bundeskanzler und der neue Innenminister ihre Ämter angetreten. Am 2. Juni erklärte der neue Bundeskanzler Christian Kern vor dem Nationalrat, dass ein Notstand erst dann ausgerufen werde, wenn die Zahl der neuen Asylsuchenden so hoch sei, dass sie nach Ansicht der Behörden die Erklärung des Notstands rechtfertige.

Im vergangenen Jahr wurde das Land wegen der Einführung einer willkürlichen Obergrenze für die Anzahl von Asylsuchenden, die nach Österreich kommen dürfen, kritisiert. Die tatsächliche Zahl der neuen Asylsuchenden liegt immer noch weit unter der umstrittenen Obergrenze von 37500 Anträgen, die 2016 „zugelassen“ werden.

Die Novelle verstößt sowohl gegen EU-Recht als auch gegen das Völkerrecht. Österreich führt eines der härtesten Asylgesetze in der EU ein und verweigert Asylsuchenden künftig das Recht auf ein faires und wirksames Asylverfahren. Laut dem UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) haben die neuen Maßnahmen „ernste Folgen für Personen, die in Österreich um internationalen Schutz nachsuchen, was besorgniserregende Fragen bezüglich ihrer Vereinbarkeit mit internationalem Flüchtlingsrecht und menschenrechtlichen Standards aufwirft.“ Diese Einschätzung teilt auch Amnesty International.

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