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Streit um Urteil: Sexualstraftäter erhalten 240.000 Euro Entschädigung

VonDaniel D

Apr 25, 2012 #featured

Symbol für Misshandlung und Missbrauch von Kindern

Symbol für Misshandlung und Missbrauch von Kindern

Diese Gerichtsurteile sorgen derzeit für schlechte Stimmung bei Millionen Müttern und Vätern. Ein aus der Sicherungsverwahrung entlassener Sexualstraftäter solle nun 73.000 Euro Entschädigung dafür erhalten, dass er länger im Gefängnis eingesessen hat, als es der Gesetzgeber eigentlich erlaubt. Weiteren drei Männern wurden zudem rund 167.000 Euro zugesprochen. In Summe entspricht dies einer Entschädigung für alle vier Männer in Höhe von 240.000 Euro. Die Urteilte fällte nun das Landgericht Karlsruhe.

Der Mann, der jetzt den unverhofften Geldsegen von 73.000 erhält, hatte 12 Jahre länger eingesessen, als es gesetzlich erlaubt gewesen wäre. Entsprechend äußerte sich nun dessen Anwalt, Ernst Medecke, mit den Worten gegenüber dem Hamburger Abendblatt:“Ich bin zufrieden, dass ich Recht bekommen habe und das Gericht meiner Argumentation, die auf der Menschenrechtskonvention beruht, gefolgt ist.“ Und weiter: „Gefordert hatten wir eine Haftentschädigung in Höhe von 154.910 Euro, also 35 Euro pro Tag.“ Letztlich läuft es jetzt aber auf eine Entschädigung von 500 Euro pro Monat hinaus.

Er saß nach Ansicht des Europäischen Menschengerichtshofs zu lange

Hintergrund: Bereits 1988 hatte der Sexualstraftäter Hans-Peter W. seine Haft abgesessen, kam aber dann für weitere zehn Jahre in Sicherungsverwahrung, welche 1998 um weitere 12 Jahre verlängert wurde. Das sei illegal gewesen, lautete das Argument seines Anwalts. Unterm Strich verbüßte sein Mandant eine Haftstrafe von knapp 30 Jahren.

Dass nun solch hohe Entschädigungssummen den Tätern zugeschrieben wurden, liegt am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Er bezeichnete die immer wieder verlängerte Sicherheitsverwahrung der Sexualstraftäter, welche in Deutschland lange Zeit praktiziert wurde, als nicht mit den Menschenrechten vereinbar. Obwohl eine Verlängerung der Sicherheitsverwahrung auch in Deutschland bereits 1998 gesetzlich verboten wurde, ist sie in den nun vor Gericht verhandelten Fällen, ignoriert worden.

Die nun mit viel Geld versehenen Sexualstraftäter hatten sich an Kindern vergangen. Allerdings ist trotzt ihrer gegen europäisches Recht verstoßenden langjährigen Sicherungsverwahrung auch bekannt, dass besonders gewalttätige Sexualstraftäter in der Regel wieder rückfällig werden. Deshalb fordert Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek, dass hochgefährlichen, psychisch gestörten Straftätern, eine Therapieunterbringung zugewiesen werden kann. Damit möchte sie eine „Lücke im Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Rechts der Sicherungsverwahrung “ schließen.

Mütter, wie Nicole aus Leipzig, regen sich über die Entschädigungen auf…

Eltern von missbrauchten oder vergewaltigten Kindern ärgert derzeit besonders, dass die Täter mit so viel Geld versehen werden, während die Opfer, die Kinder, oftmals mit keiner finanziellen Entschädigung ihr Leben lang gezeichnet leben müssten. Nicole, Mutter zweier Kinder aus Leipzig, sagt dazu: „Ich rege mich über diese Gerichtsentscheide zur Entschädigung von Sexualstraftätern echt sehr auf. Wer schützt eigentlich die Kinder vor diesen Verrückten. Wer gibt den Kindern finanzielle Entschädigungen? Niemand. Das ist echt ein Skandal.“

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Von Daniel D

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