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Bundesgerichtshof kippt Urteil gegen Vater des Winnenden-Amokläufers

VonRingo Later

Apr 30, 2012 #featured

Es ist die Sensation des heutigen Tages. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat ein Urteil gegen den Vater des jugendlichen Amokläufers von Winnenden gekippt.

Zur Erinnerung: Im schwäbischen Winnenden hatte am 11. März 2009 ein Schüler 15 Personen in einer Schule erschossen und 14 weitere durch Schüsse verletzt. Anschließend hatte man dem Vater des Schützen eine Mitschuld wegen fahrlässiger Tötung gegeben. Nun hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil wieder aufgehoben und bemängelt umfangreiche Verfahrensfehler. Der Prozess muss also neu aufgerollt werden.

Ursprünglich hatte das Gericht, das den Vater der Mitschuld angeklagt hatte, gesagt, er hätte die Schusswaffen sowie die Munition deutlich besser verschließen müssen. So hätte er die Tat seines Jungen verhindern können.

Ursprünglich hatte ein Gericht den 53-Jährigen Vater der fahrlässigen Tötung sowie fahrlässigen Körperverletzung in 14 Fällen verurteilt und ihn zu einer Haftstrafe von einem Jahr und 15 Monaten verurteilt. Bereits am 6. Juni 2011 hatte der Vater Revision gegen dieses Urteil vorm Bundesgerichtshof eingelegt, primär wegen Verfahrensfehlern. Nun hat er Recht bekommen.

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