• Sa. Mrz 16th, 2024

Betrug bei Telegram Drogenshop: 210 Euro Vorauszahlung ‚um Kontrolle zu vermeiden‘

Völlig skuril: Ein Anbieter eines vermeintlichen Drogenshops auf dem Telegram-Messenger, lässt sich zwar Drogenbestellungen bezahlen, verschickt sie aber nie und will obendrein noch 210 Euro vermeintliches Geld für eine vermeintliche Paket-Kontrolle, die man so vermeiden könne. Betrug von A bis Z sagte uns ein Polizist.

Völlig skuril: Ein Anbieter eines vermeintlichen Drogenshops auf dem Telegram-Messenger, lässt sich zwar Drogenbestellungen bezahlen, verschickt sie aber nie und will obendrein noch 210 Euro vermeintliches Geld für eine vermeintliche Paket-Kontrolle, die man so vermeiden könne. Betrug von A bis Z sagte uns ein Polizist.

Ein Leser, der gerne Joints raucht, macht uns auf einen Onlineshop aufmerksam, der in einer Telegram Gruppe auf Kundenfang geht. Denn nicht nur im Dark Net bewegen sich solche Shops, sondern auch in Messenger-Gruppen. Da ist Telegram keine Ausnahme. Der Name des Drogenshops: „Germany Drogen Dr…“. Eine Deutschlandflagge soll die Kunden von Joints, Kokain, Crystal Meth (umgangssprachlich auch: „Tina“), einer Gruppe der Methamphetamin, oder von Marihuana (umgangssprachlich laut Wikipedia auch Gras, Weed, Pot, Ganja oder Mary Jane) in Sicherheit wiegen. Dabei gilt, wie für alle Drogenshops:

Der Kauf solcher Substanzen ist illegal. Zwar darf man in der Schweiz, beispielsweise im Kanton St. Gallen, bis zu zwei Gramm Kokain für den Eigengebrauch besitzen, sofern man es nicht öffentlich nutzt. Und im Nachbarkanton Thurgau gilt für Marihuana die Grenze von 10 Gramm. Dennoch werden in Deutschland immer noch empfindlich hohe Strafen verhängt:

Wer in Stuttgart beispielsweise mit der lächerlich niedrigen Menge von 1,1 Gramm Marihuana zum Eigenkonsum von der Polizei bei einer Kontrolle erwischt wird, wird von der Stadt mit bis zu 850 Euro oder mehr an Strafe belegt, einige sagen auch abgezockt. Zudem erhält er oder sie vom Gericht und der Staatsanwaltschaft gut 15 DIN-A4-Seiten Schreiben, „warum das Verfahren angeblich so notwendig wäre“, erklärt uns ein leidenschaftlicher Joint-Raucher, der das schon einmal erlebte.

„Abzocke der Stadt Stuttgart“

Die Stadt Stuttgart nimmt mit solchen Bescheiden jährlich Millionen ein und finanziert auch damit seinen städtischen Haushalt. Einige sagen auch, ausgerechnet die von den GRÜNEN regierte Stadt zocke jährlich Tausende Bürger mit Bußgeldbescheiden wegen Mini-Mengen an Drogen ab. „Da geht es nicht um Gesundheitspolitik, wie immer geheuchelt wird, sondern reine Abzocke“, sagt ein Jurist.

Jetzt erlebte aber eine Joint-Raucherin, die über einen Onlineshop ihre Joints bestellen wollte, besonders kurioses. Dass eine solche Bestellung aber so oder so illegal gewesen, wäre, dieses Risiko nahm sie in Kauf. Jedenfalls stellte sie uns die folgende Nachricht zur Verfügung, die sie nach einer Bestellung im Wert von 200 Euro auf ihrem Telegram-Account vom Joint-Shop erhalten hatte. Darin hatte es geheißen:

„Sehr geehrter Kunde # DE81, Herr, Frau. wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihr Paket erfolgreich in Regensburg angekommen ist. Im Moment wurde Ihr Paket auf HOLD gesetzt, damit ein dringender eingeschränkter Stempel darauf platziert werden kann, sodass es bei Lieferung an Ihre Adresse nicht mehr überprüft werden kann. Wir sind heute Morgen auf dem Weg auf ein paar Kontrollpunkte gestoßen, daher mussten wir die Lieferung zurückhalten. Es muss ein eingeschränkter Stempel auf Ihrem Paket angebracht werden, damit wir die Kontrollpunkte umgehen können, wenn das Paket nicht überprüft werden soll. Ihr Paket ist diskret. Zum Schutz Ihres Pakets und Ihrer Sicherheit müssen Sie eine erstattbare Zahlung in Höhe von 210 € leisten, damit wir den Stempel auf Ihr Paket setzen und mit der Lieferung fortfahren können. Die BESCHRÄNKTE Stempelgebühr wurde mit 210 € in Rechnung gestellt. Aufgrund des Versicherungsschutzes auf Ihrem Paket wird diese Gebühr zurückerstattet. Die Zahlung sollte so bald wie möglich erfolgen. Sie leisten also eine Einzahlung von 210 €. Und Sie erhalten 200 € zurückerstattet. Die 10 €, die nicht erstattet werden, werden, sind für Papierkram berechnet. Die Zahlung kann über die folgenden Methoden erfolgen: 1: GESCHENKKARTEN (iTunes /. Steam-Geschenkkarte / AMAZON / PCS)
2: MoneyGram Name: Delta Express Airline, # 02 Tampa, FL 33615 3 (Florida): Bitcoin Wallet ID: 1EmoS6fRxTtiHFBtaJvGUppx6naehC8m45, 4: Kredit- / Debitkarte 377936943556639, 5: Paypal Name: Delta Express Konto: AUF ANFRAGE 6: Banküberweisung N/A. GESAMT-RÜCKERSTATTUNGEN Restricted Stamp … 200 € Methoden der Rückerstattung (1) * BAR (Wenn der Paketkurier eintrifft) (2) * BANKÜBERTRAGUNG (Drei Bankarbeitstage nach Ankunft) (3) * MASTER CARD, DEBIT. CARD, VISA CARD … (direkte Überweisung)
Vielen Dank.”

Völlig skuril: Ein Anbieter eines vermeintlichen Drogenshops auf dem Telegram-Messenger, lässt sich zwar Drogenbestellungen bezahlen, verschickt sie aber nie und will obendrein noch 210 Euro vermeintliches Geld für eine vermeintliche Paket-Kontrolle, die man so vermeiden könne. Betrug von A bis Z sagte uns ein Polizist.

Auf Nachfrage beim Paketdienst der Deutschen Post AG, bei DHL, teilte die Deutsche Post DHL Group Konzernkommunikation, Nachhaltigkeit & Marke mit: „Wir sind nicht Absender dieser Nachricht und der hier beschriebene Vorgang steht auch nicht in Zusammenhang mit unserer Dienstleistung.“ Auch ein Kriminalbeamter, den wir kontaktierten, bestätigte uns gegenüber: „Das ist Betrug von A bis Z“.

Heißt: Der ganze Drogenshop auf Telegram ist Betrug. Die Nachnahme auch. Wer da Geld hin überwiesen hat, was man so oder so nicht tun sollte, da Drogenkauf illegal in Deutschland ist, hat sein ganzes Geld verloren.

Einmal mehr zeigt der Vorgang, wie perfide Betrüger im Internet auf allen möglichen Geschäftsfeldern tätig sind. Unser Rat: Wer auf so etwas hereinfällt, sollte den Mut fassen und mindestens anonym Strafantrag bei der zuständigen Polizei oder Staatsanwalt stellen. Das geht, in dem man die Beweise dokumentiert, ausdruckt und mit einem anonymen Schreiben der Polizei zusendet. Am Ende möchte die Polizei nicht unbedingt die kleinen Drogenkonsumenten erwischen, sondern genau solche Betrüger, die über Onlineshops ihr Unwesen treiben.

Das sagt die Münchner Anwältin Claudia Wüllrich zum Drogenkauf im Internet

Auf anwalt.de schildert die Münchner Rechtsanwältin Claudia Wüllrich mit dem Fachgebiet Strafrecht wie die Rechtslage beim Drogenkauf online ist. Wir zitieren auszugsweise:

„Der Kauf jeglicher Art von Drogen über das Internet (Clearnet), insbesondere auch über das Darknet, hat sehr zugenommen. So haben auch die Fälle des Drogenverkaufs über die Websites „silkroad“,“shiny-flakes“, „alphabay“ in den Medien viel Interesse gefunden. Dem Aufdecken dieser, aber auch anderer Verkaufsplattformen für Betäubungsmittel wie Amphetamin, Crystal, XTC, Marihuana / Haschisch, Kokain folgten und folgen eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren gegen vermeintlich identifizierte Käufer…. Außerdem entwickeln sich Ermittlungsverfahren immer wieder auch aus angehaltenen Paketen, welche Drogen enthalten“.

Die Anwältin schreibt weiter:

„Die Daten auf dem Computer der Verkäuferseite stellen i.d.R. nur sog. „Beweisanzeichen“ dar, sind also noch keine Beweise, können es aber ggfs. zusammen mit anderen Beweisanzeichen werden. So reicht allein der Umstand, dass eine Person mit Namen und Anschrift und / oder mit eMailanschrift in der Datenbank von Drogenverkaufswebsites auftaucht, i.d.R. nicht für eine strafrechtliche Verurteilung aus. Angesichts der Möglichkeiten, Daten fremder Personen mißbräuchlich zu nutzen, kann häufig nicht ausgeschlossen werden, dass dies auch im Falle einer Bestellung über das Darknet erfolgt ist. Sollte allerdings im Rahmen einer Durchsuchung auf dem Computer eines Beschuldigten selbst die Bestellung gefunden werden, stellt dies einen Beweis dar, sofern nicht nachvollziehbar auch andere Personen darauf Zugriff hatten.“

Anders verhalte es sich hingegen, wenn eine Bestellung mehrfach auf einem Computer des Bestellers nachgewiesen werden könne, oder wenn sich mehrfache Zahlungsbelege fänden:

„Wenn jemand mehrfach mit der gleichen Anschrift und eMail-Adresse bestellt, kann dies ein gewichtiges Beweisanzeichen sein, da bei dem Einsatz von mißbräuchlich eingesetzten Daten diese gern gewechselt werden. Als Beweisanzeichen für die Täterschaft eines Beschuldigten gilt auch, wenn bei diesem Feststellungen zum Kauf von Bitcoins getroffen werden konnten sowie deren Ausgabe im Zeitraum der Drogenbestellung und in Höhe des Kaufpreises.“

1336

Von Daniel D

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Translate »