• Mi. Mrz 27th, 2024

BND hebelt Grundgesetz mit Spionage gegen soziale Netzwerke in Echtzeit aus / Ströbele fordert harte Prüfung

VonMaximus

Mai 31, 2014 #featured

Kommentar – Der Zweite Weltkrieg mit dem Terror der Nazis gerät immer mehr in Vergessenheit. Wie praktisch scheint sich nun auch der Bundesnachrichtendienst, der BND, zu denken und holt aus zum ganz großen Schlag gegen das Grundgesetz. Zu diesem Schluss darf man kommen, glaub man Berichten der Investigativredaktion von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR. GRÜNE und LINKE haben Widerstand im Bundestag gegen das BND-Spitzelprogramm in Sozialen Netzwerken angekündigt.

Derzeit arbeite der BND, heißt es in zahlreichen Medienberichten, zielstrebig auf ein 300 Millionen Euro kostendes Spionageprogramm hin, welches zum Ziel habe, die totale „Kontrolle in Echtzeit von sozialen Netzwerken“ wie Facebook, Twitter oder Whatsapp zu erreichen. Was relativ harmlos klingt, ist nichts anderes als einer der schlimmsten politischen Terroranschläge gegen das grundgesetzlich geschützte Recht auf das Geheimnis des Fernmeldewesens:

Denn, wenn man bislang sagte, wonach das Brief- und Fernmeldewesen besonderen rechtlichen Schutz durch den Staat, durch die deutsche Verfassung unterliegt, so müsste das auch für Emails und Chats gelten:

Bislang brauchten staatliche Stellen hier in Deutschland einen richterlichen Beschluss für das heimliche Mitlesen, Mitschauen oder Mithören. Doch nur ein Jahr währte die Zurückhaltung des deutschen Geheimdienstes, des Bundesnachrichtendienstes, nach der Aufdeckung der NSA-Affäre durch Edward Snowden. Ein Jahr in anstandsmäßiger Warteschleife, ehe man sich wagte, aus der Deckung zu kommen mit keinem geringeren Anliegen als das deutsche Grundgesetz im Artikel 10 in Teilen außer Kraft setzen zu wollen.

Als Steigbügelhalter erhofft sich scheinbar der BND die Hilfe von konservativen Kräften in der deutschen Bundesregierung – also von der CDU/CSU und SPD.

Das Deutsche Grundgesetz bezieht klar Stellungung um Schutze privater Kommunikation

Zur Erinnerung: In Artikel 10 des deutschen Grundgesetztes (GG), welches nach der deutschen Nazi-Terrorherrschaft von klugen Köpfen geschrieben worden ist, heißt es:

„(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.“

Wie es scheint, glaubt der BND nun so ein Organ zu sein. Ein Organ zur Vorhut der totalen Kontrolle durch den Staat. Die Freiheit in Deutschland droht, wie in den USA, immer mehr zu erodieren. Eingekesselt von phlegmatischen Bürgern, die außer fressen, Facebook, Kloobesuchen, ficken, schlafen und Kontrollen von Whatsapp-Messages im Minuten-Rhythmus nicht mehr viel anderes im Kopf zu schein haben, ist dieses möglich. Denn wo keine wachen Geister, da keine Freiheit, keine Demokratie.

Die Aussage aus dem Umfeld des BND, wonach nur „notfalls“ das Bundesverfassungsgericht entscheiden solle, ob es nun in Echtzeit alles in Sozialen Netzwerken stasimäßig ausspionieren dürfe, ist eine skandalöse Gleichgültigkeit gegenüber den grundgesetzlich geschützten Rechten der Deutschen. Es ist an Frechheit und Dreistheit nicht mehr zu überbieten.

Doch das, was eigentlich in den angeblich seriösen Massenmedien und Nachrichtenagenturen kritisch hinterfragt werden müsste, wird in geradezu erschreckender Einfältigkeit und Passivität einfach so hingenommen – also das „notfalls“ in Bezug auf eine Gegenkontrolle durch das deutsche Bundesverfassungsgericht.

Einer der wenigen deutschen Politiker, die scheinbar das Ausmaß des Anschlags des BND gegen die deutsche Verfassung erahnen, auch die Tragweite, ist mal wieder der GRÜNEN-Politiker Hans-Christian Ströbele. Er sitzt immerhin für die GRÜNEN (die aber auch im schwärzer werden) im Geheimdienstkontrollgremium des Deutschen Bundestages.

Immerhin ließ er sich nun zu der Aussage hinreißen, dass, „bevor neue technische Möglichkeiten geschaffen“ würden für den BND im deutschen Binnenmarkt, der deutsche Geheimdienst erst einmal seine Tätigkeit im Ausland einer Prüfung unterziehen müsse.

BND hofft auf Stasihilfe durch Deutschen Bundestag

Ströbeles Ansinnen beruht darauf, dass Verfassungsrechtler bei einer Anhörung im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages angeblich „beklagt“ hätten, schreiben deutsche Massenmedien, wonach der BND bei seiner Auslandsaufklärung angeblich „weitgehend im rechtsfreien Raum und ohne ausreichende Gesetzesgrundlage“ operiere. Nach Ströbeles Aussagen sei dieses nicht hinnehmbar und „alarmierend“. Es sei notwendig, dass der deutsche Gesetzgeber hier endlich klare rechtliche Bande schaffe.

Der BND, heißt es in den derzeit kursierenden Berichten, versuche sich mit seinem Anschlag auf das in Deutschland grundgesetzlich geschützte Recht auf das Brief- und Fernmeldegeheimnis an jenen maßlosen Überwachungs- und Spitzel-Programmen der amerikanischen Stasibehörde NSA sowie des britischen Counterparts, der GCHQ, zu orientieren.

Im BND laufe das Stasiprogramm, heißt es weiter, unter dem Titel „Echtzeitanalyse von Streaming-Daten“ und zwar im Rahmen eines Projektes das als „Strategische Initiative Technik“ (SIT) umschrieben wird.

Fakt scheint auch zu sein, dass der BND sein Stasiprogramm mit Hilfe des Deutschen Bundestages nun durchpauken möchte – denn dieser müsste ihm die nötige Hilfe in Höhe von 300 Millionen Euro bewilligen. Man hoffe, heißt es aus dem Umfeld des BND, dass die deutschen Bundestagsabgeordneten möglichst schnell bereit in den nächsten Wochen Gelder für das neue BND-Stasiprogramm freigeben.

111

Von Maximus

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Translate »