Bundesverteidigungs- und Kriegsministerin Ursula von der Leyen, CDU, droht vor einem Landgericht eine Niederlage im Streit mit dem schwäbischen Waffenhersteller Heckler & Koch aus Oberndorf am Neckar. Geschäftsführer der Heckler & Koch GmbH sind laut Webseiten-Impressum Norbert Scheuch (Vorsitzender) und Wolfgang Hesse.
Grund für die drohende und dann peinliche Niederlage von der Leyens könnte ein alter Vertrag sein, welcher nicht den neuen Anforderungen an Schnellfeuerwaffen auch in Gebieten mit hohen Temperaturschwankungen, wie Afghanistan, gerecht wird. Das heißt aber im Umkehrschluss nichts anderes, als dass von der Leyen und ihre Bundeswehr- sowie Ministeriums-Entourage die deutsche Waffenschmiede Heckler & Koch möglicherweise zu Unrecht an den Pranger gestellt hat.
Jedenfalls hatte die Bundeswehr auf Anordnung ihrer ranghöchsten Chefin von der Leyen schon vor über einem Jahr angekündigt, das Sturmgewehr G36 auszumustern. Das Argument des Verteidigungsministeriums lautete: Das Sturmgewehr G36 neige zu unpräzisen Schüssen, wenn die Außentemperatur deutlich höher als üblich sei, also beispielsweise in Kampfgebieten wie Afghanistan.
Der Deutsche Bundestag hatte bereits im Dezember 2001 unter mehrheitlicher Führung der SPD und den GRÜNEN eine Beteiligung am Krieg in Afghanistan im Rahmen der NATO-Kriegsgruppe, der ISAF (International Security Assistance Force), beschlossen.
Der Beteiligung der Bundeswehr am Afghanistan-Krieg war wenige Monate zuvor am 11. September 2001 ein massiver Terroranschlag mit rund 3000 Toten am World Trade Center in New York vorausgegangen. Täter war die radikal-islamische Terrorgruppe Al Quaida unter Führung des arabischen Multimillionärs-Sohns Osama bin Ladens.
Seit der Involvierung der Bundeswehr in Afghanistan sind immerhin 56 deutsche Soldaten getötet worden – durch Angriffe der gegnerischen Taliban oder „Unfälle“. Weitere 304 Bundeswehrsoldaten wurden zum Teil schwerst verletzt oder dauerhaft körperlich beschädigt. Viele werden lebenslang teils schwerstbehindert leben müssen.
Doch all das sind derzeit eher Randnoten im Streit zwischen Bundesverteidigungsministerium und der im Jahr 1949 gegründeten Waffenschmiede Heckler & Koch. Denn Heckler & Koch (HK) entgegnet dem Vorwurf, das Sturm- und Schnellfeuergewehr G36 sei unpräzise, dass dieses nicht stimme.
Vielmehr sei das bekannte Gewehr als Prestige-Produkt weltweit im Einsatz und man habe bislang Vorwürfe der mangelnden Kriegstauglichkeit in heißeren Ländern noch nie gehört. Deshalb landete der Streit nun vor dem Landgericht Koblenz. Dort zeichnet sich nicht nur ein Teilsieg für das G36 ab, sondern möglicherweise ein Sieg für Heckler & Koch auf ganzer Länge.
Sollte die Bundeswehr und vor allem das Berliner Bundesverteidigungsministerium tatsächlich vor Gericht abgewatscht und zurechtgewiesen werden, könnte ein teurer Schadensersatzprozess auf die deutschen Steuerzahler zukommen. Denn Heckler & Koch hatte bereits mehrmals gesagt, man erwarte im Falle eines Sieges vor Gericht, dass der enorme Reputationsschaden wieder gutgemacht werde.
Fakt ist aber auch: Ursula von der Leyen meinte es sicherlich gut, als sie in großen Pressestellungnahmen ankündigte, man wolle die Bundeswehrsoldaten vor einem möglicherweise nicht treffsicheren Sturmgewehr schützen.
Von der Leyen stützte sich dabei auf ein Gutachten, welches das Verteidigungsministerium in Auftrag gegeben hatte. Doch früh schon sagten selbst erfahrene Bundeswehr-Soldaten, sie zweifelten diese Behauptungen in dem Gutachten an, da sie selbst nie Probleme mit dem G36 gehabt hätten.
Immerhin möchte die Bundeswehr auf Grund der Zweifel an der Geeignetheit des Gewehrs in Krisengebieten wie Afghanistan 170.000 der schwarzen Kunststoffgewehre des Typ G36 ab 2019 ausmustern. Das Verteidigungsministerium hatte dazu gesagt:
„Das Gewehr ist 20 Jahre alt, und wir werden nicht auf der alten Basis versuchen, die Probleme zu beheben, sondern wir wollen jetzt einen Schritt in die nächste Generation machen.“
Da das Bundeswehr-Beschaffungsamt gegen Heckler & Koch Gewährleistungsforderungen erhoben hatte, hängt für das Unternehmen sehr viel vom Urteil des Koblenzer Landgerichts ab. Denn letztlich könnte, sollte es keinen Freispruch auf ganzer Ebene geben, auch gegen Heckler & Koch ein Entschädigungs-Verfahren eingeleitet werden. Schließlich würden nicht treffsichere Gewehre für die betroffenen Soldaten durchaus eine permanent lebensbedrohliche Situation bedeuten.
Heckler & Koch verweist darauf, wonach das G36 auf Grund eines Vertrages geliefert worden sei, welcher von Anfang der 1990er Jahre stamme. Selbst 2011, als sich abzeichnete, dass die Bundeswehr noch auf viele Jahre in eine Kriegsarmee umfunktioniert würde, sei der Vertrag nicht umgeschrieben worden, heißt es.
Entsprechend monierte denn auch der Vorsitzende Richter im Prozess am Koblenzer Landgerichts, wonach „stattdessen der Vertrag so geschlossen“ worden sei, „wie er in der Vergangenheit immer geschlossen wurde.“
Deshalb – dies zeichnet sich nun ab – könnte das Koblenzer hohe Gericht die Klage von Heckler & Koch gegen das Bundeswehrbeschaffungsamt für begründet halten.
Ebenfalls heikel könnte für von der Leyen werden, dass immerhin 200 befragte deutsche Soldaten angaben, sie würden das G36 keinesfalls als „Pannengewehr“ bezeichnen. Ein endgültiges Urteil soll es vor dem Landgericht Koblenz Anfang September geben. Bis dahin könnte man sich im Berliner Bundesverteidigungsministerium Gedanken machen, wie wohl noch hektisch Gutachter gefunden werden könnten, die im Sinne des Bundesverteidigungsministeriums gegen das G36 entscheiden würden.
Da Gutachten mit einer solchen politischen Brisanz wie im Falle des G36 für die höchste politische Spitze der Bundeswehr nun elementar wichtig sind, dürften die Testverfahren entsprechend teuer sein. Der Dumme ist letztlich der Steuerzahler. Denn gut möglich, dass sich die Bundeswehr die möglicherweise weiteren vor Gericht benötigten Gutachten leicht mehr als 500.000 Euro pro Gutachten kosten lässt.
Sollte Bundesverteidigungsministerin von der Leyen vor Gericht Schiffbruch erleiden, steht sie zweifelsohne wie eine Gelackmeierte da.
Für höhere politische Ämter, die man von der Leyen nachsagt, dass sie diese gerne hätte – wie das Amt der Bundeskanzlerin – wäre ein negativ verlaufendes Gerichtsverfahren äußerst Karriere behindernd. Nicht klar ist allerdings nach wie vor: Ist die mögliche Gerichts-Niederlade des Bundeswehrbeschaffungsamtes nur im nicht zeitgemäßen Liefervertrag des G36 begründet, oder wirklich auf Grund der Qualität des Sturmgewehres G36?
Mehrheitsaktionär der H&K Gruppe ist Andreas Heeschen. Er hatte erst Ende 2015 dem Unternehmen weitere 60 Millionen Euro Liquidität zur Verfügung gestellt, was darauf hindeutet, dass das Unternehmen die bisherigen Auseinandersetzungen mit dem Bundesverteidigungsministerium nicht ganz unbeschädigt überstanden hat.
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