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Bundeswehr Inlandseinsätze lässt Verfassungsgericht zu – endlich

VonRingo Later

Aug 19, 2012 #featured

Jetzt ist klar: Die Deutsche Bundeswehr darf auch im Inland Deutschlands aktiv werden – und zwar auch mit Kampfeinsätzen. Bislang galt nur: Die Bundeswehr darf vielleicht Socken und Unterhosen in Notfällen wie dem Oderwasser verteilen, auch Suppen in Suppenküchen austeilen aber ansonsten bitte schön liegt das Gewaltmonopol bei der Polizei. Diese etwas in die Jahre gekommene Sichtweise, die vor allem wegen der Geschehnisse im Zweiten Weltkrieg praktiziert wurde, ist nun vorbei. Die Bundeswehr wird erwachsen und mit ihr Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das nun entschieden.

Dennoch ist immer noch genau geregelt, wann die Bundeswehr domestik, also innerdeutsch aktiv werden darf: Beispielsweise wenn ein feindlicher Angriff droht. Dann darf sie zumindest in die Luft steigen und das feindliche Flugzeug versuchen zur Landung zu zwingen. Ein Abschuss eines Passagierflugzeuges ist aber eher nicht möglich. Das heißt unterm Strich: Zur Gefahrenabwehr, beispielsweise eines Terrorangriffs, darf die Bundeswehr tätig werden. Nicht aber zur Eindämmung von Gewalt auf Demonstrationen. Grundsätzlich sei jedoch ein Beschluss der gesamten Bundesregierung notwendig – nicht nur des Kanzleramtes.

Kommentar:

Angesichts des neuen Karlsruher Urteils ist man etwas ratlos und fragt sich: Wie souverän ist eigentlich Deutschland im Jahr 2012 – bald 80 Jahre nach Kriegsende. Es ist ein Armutszeugnis dass scheinbar bis zum heutigen Tage die Bundeswehr noch nicht einmal im Kriegsfall eingesetzt werden hätte dürfen innerhalb Deutschlands. Da fragt man sich: Und wozu dann die Hunderten Milliarden Euro an Steuergeldern für die Bundeswehr ausgegeben? Es war überfällig, dass die Deutsche Bundeswehr endlich auch wieder innerdeutsch eingesetzt werden darf. Die Sicherheit des Landes und seiner Bürger muss eine der obersten Staatsdoktrinen sein. Dazu gehört unausweichlich auch die Akzeptanz einer deutschen Armee die auch aktiv das Land verteidigen darf.

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