Es ist ein Vorwurf durch die amerikanische Staatsanwaltschaft gegen den deutschen aus Köln stammenden Star-Magier Jan Rouven (38), welcher sehr schwer wiegt:

So behauptet die Staatsanwaltschaft Las Vegas, Jan Rouven habe angeblich die gewaltige Anzahl von 3235 Videos und 105 Bildern mit „schwerster Kinderpornografie“ auf seinem PC gehabt. Die Rede ist davon, wonach die Bildnisse Jungen mit Männern in sexuellem Kontext zeigen sollen. Deshalb war Rouven vor wenigen Tagen vom FBI in seinem Haus in Las Vegas in einer nacht- und Nebel-Aktion verhaftet worden. Seitdem sitzt er in den USA in U-Haft. In einem düsteren Gefängnis.

Der Vorwurf des FBI und der Staatsanwälte ist so gewaltig, dass er auch absurd klingt. Denn das würde bedeuten, dass sich Jan Rouven, der seit 2011 in den USA sein soll und seit 2014 in Las Vegas mit seiner eigenen Show im ‚Tropicana‘ sehr erfolgreich ist, fast täglich Dutzende Videos heruntergeladen haben müsste. Und das, wo seine umfangreiche Magier-Show in Las Vegas sicherlich täglich stundenlange Vorbereitungen bedeutet.

Viele fragen sich deshalb: Wann soll Jan Rouven – jemand, dem man nachsagt, er sei ausschließlich von seinem Magier-Beruf besessen – die Lust und Zeit gehabt haben, sich so viele Videos herunterzuladen und anzuschauen?

Würde man nur die vergangenen fünf Jahre nehmen, käme man auf 5 mal 365 Tage, also auf 1825 Tage. Der Vorwurf der amerikanischen Staatsanwaltschaft gegen Jan Rouven würde also bedeuten, dass der Star in fünf Jahren im Schnitt täglich – und zwar ohne Pause – 1,7 Videos sich heruntergeladen hätte. Das wäre ein enorm abnormes Verhalten selbst für Menschen, die sich gerne sexuelle Videos anschauen.

FBI-Vorwurf der Tausenden Videos klingt absurd

Zudem weiß jeder, der sich im Internet aufhält: Alleine die Recherche würde täglich Stunden dauern. Jemand der in den USA Erfolg auf dem Niveau haben möchte, wie Jan Rouven, dürfte dafür in der Regel nicht einmal ansatzweise Zeit haben. Und auch keine Befriedigung, da der Glamour auf der Bühne die Befriedigung ist. Und die Millionen, die man dann verdient. Zumindest kann man es sich anders nicht vorstellen und kennt es auch nicht anders von Menschen, die in so kurzer Zeit in den USA den Aufstieg in den Show-Olymp geschafft haben.

Jedenfalls weigerte sich die amerikanische Richterin Peggy Leen den Deutschen Star-Magier auch nur auf Kaution freizulassen. Sie behauptet, sie sehe eine Fluchtgefahr in sein Heimatland Deutschland. Zudem soll sie gesagt haben, auf Grund der sichergestellten Masse an Bildern und Videos sei der Deutsche Star-Magier Jan Rouven „eine Gefahr für die Öffentlichkeit“. Am 1. April solle die erste Haftprüfung vor Gericht wieder stattfinden.

Jeder, der sich mit Strafrecht auskennt, weiß: Gelingt es bis dahin den teuren Strafverteidigern von Jan Rouven nicht, die Vorwürfe zu entkräften, bedeutet das höchstwahrscheinlich eine sehr lange U-Haft, im schlimmsten Fall eine jahrelange.

Für Rouven wäre dies das endgültige persönliche und berufliche Aus, die Zerstörung. Alleine schon die Suche nach geeigneten und bezahlbaren Strafverteidigern ist eine Herkulesaufgabe. Als Deutscher in einem letztlich doch fremden Land. Es ist eigentlich nicht zu schaffen. Hinzu kommt: Strafverteidiger verlangen in den USA schnell Hunderttausende Euro nur als Anzahlung.

Wer unter den Strafverteidigern ist gut und wer nur teuer?

Doch wer ist gut unter den Strafverteidigern und wer nur teuer? Das ist schon für Amerikaner schwer herauszufinden. Umso mehr für einen Ausländer, einen Deutschen wie Jan Rouven. Wer in der Patsche sitzt, ist unter Druck. Unter großem Druck. Unter existenziellem Druck. Es geht im wahrsten Shakespearschen Sinne um das berühmte „Sein oder nicht Sein, das ist hier die Frage“.

Da nimmt man jeden Strohhalm, der einem geboten wird. Wer da kein Netzwerk an kompetenten Juristen um sich hat, oder kompetente Freunde, ist schnell komplett verloren im Dickicht mit Staatsanwaltschaften, Gefängnisleitungen, Medien, eigener Isolation (Haft in einer Zelle ohne große Kommunikationsmöglichkeiten nach außen). Der enorme Zeitdruck verschlimmert alles.

In der Bild-Zeitung äußerte sich nun jedenfalls der Ehemann von Jan Rouven, Frank Altfer. Er ist seit zwei Jahren mit Rouven zusammen und seit einem Jahr verheiratet. Auffällig: Auf dem Foto des Ehemanns, welches die Bild-Zeitung am 19. März 2016 auf Seite 19 in der Bundesausgabe abdruckte, sieht Frank Alfter deutlich älter aus als Jan Rouven.

Warum hat er dann einen Lebenspartner der deutlich älter zu sein scheint?

Auch wenn das Blatt kein Alter des Lebenspartners veröffentlich hat, so könnte der Ehemann von Rouven sicherlich die 50 Jahre bereits überschritten haben. Was wiederum zu Irritationen führt:

Wenn Jan Rouven denn angeblich, wie die US-Staatsanwaltschaft ihm vorwirft, auf Kinder stehen sollte, warum hat er sich dann nicht mit sehr jungen Schwulen umgeben und heiratet obendrein einen deutlich älteren Mann, mit welchem er obendrein zusammenleben soll? Sinn ergibt das keinen. Und Geld für die attraktivsten jungen Partner der Welt hätte der Kölner Rouven in den USA genug verdient. Gut aussehen tut er ebenso.

Insofern äußerte sich auch Rouvens Ehemann, Frank Alfter, in der Bild-Zeitung: „Diese ganze Geschichte ist ein Albtraum. Jan hat nichts mit diesen Dingen zu tun. Er hat keinerlei Interesse an diesem Schmutz, den man ihm vorwirft. Seine Schuld besteht darin, dass er den falschen Freunden vertraut hat.“

Die Frage ist hier: Welchen Freunden? Jedenfalls schreibt die Bild-Zeitung weiter, wonach „Alfter glaubt, dass seinem Mann ‚irgendwas untergeschoben wurde‘“.

In den USA sind Computernetzwerke häufig ungesichert

Theoretisch ist es möglich, dass über ungesicherte Netzwerke auf Handys oder Computer Videos oder Bilder unbemerkt überspielt werden. Es wäre nicht das erste Mal, dass Prominente oder Nicht-Prominente Opfer von Computerhackern wären. Üblich sind in den USA an vielen Stellen ungesicherte Computernetzwerke. Es langen aber auch schon Freunde, die man regelmäßig zu besuch hat und in das Heimnetzwerk mit Passwort gehen lässt.

Sollte ein illegaler Zugriff auf seinen oder seine Computer passiert sein: Warum hat Rouven das nicht gemerkt und die Polizei informiert? Oder handelte es sich um heimlich auf seinem Computer eingebaute versteckte Dateiordner, welche nur IT-Experten auffinden können? Möglich kann so etwas sein. Gut, wer da einen verschlüsselten Computer hat. Da ist der Zugriff von außen ohne Berührung mit dem Computer kaum mehr möglich. Deshalb sind die US-Behörden so dahinter her, dass Verschlüsselungen von Apple iPhones, E-Mails, WhatsApp oder Google-Suchanfragen rechtlich untersagt bleiben.

Ebenfalls merkwürdig: Die Staatsanwaltschaft der USA und das FBI geben zu, dass sie in einem Internet-Forum gezielt zu Jan Rouven Kontakt aufgenommen hätten, nachdem man festgestellt habe, dass der Computernutzer angeblich der Deutsche Star-Magier Rouven sei. Angeblich habe man seit August 2015 gezielt mit Jan Rouven Bilder und Videos Minderjähriger auf diesem Wege ausgetauscht.

Doch: Das wäre ein bisschen so, wie mit den Verfassungsschützern, die man in Thüringen bewusst in die rechte Szene eingeschleust hat, um dort Straftaten zu begehen, welche man dann den Rechtsradikalen vor Gericht anlasten wollte.

FBI & Co sollen auch auf Kontaktportalen sein und Nutzer gezielt zu pädophilen Bildern oder Videos locken

Bekannt ist, dass in immer mehr Kontaktportalen, auch jenen, die im Ruf stehen, von Homosexuellen oder Bisexuellen genutzt zu werden, das FBI oder andere Polizeidienststellen gezielt Bilder oder Videos von Kindern anbieten in der stillen Hoffnung, dass ein Nutzer anbeißt. Dass er sich also solche Fotos oder Videos schicken lässt. Dann wäre in dem einen oder anderen Land der Straftatbestand bereits vorhanden. In den USA zum Beispiel. Aber auch in Ländern, welche mit den USA ein Ausliefer-Abkommen haben. Wozu die meisten Länder dieser Welt gehören.

Das Portal gegen Kriege und Propaganda, kriegsberichterstattung.com, weiß von einem Fall, in welchem in dem von über 300.000 Homosexuellen weltweit genutzten Kontaktportal planetromeo.com gezielt aus Afrika Nutzern Bilder mit Minderjährigen untergejubelt werden sollten.

So wurde uns berichtet, wonach ein Chatter aus Nigeria im Februar 2016 gefragt haben soll, ob er einem anderen Nutzer aus Deutschland Videos schicken solle, welche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zeigten. Beobachter gehen davon aus, dass in solchen dubiosen und illegalen „Angeboten“ durchaus das FBI oder andere internationale Polizeidienststellen involviert sind und dass es sich letztlich um gezielte üble Versuche handelt, Schwule oder Bisexuelle bewusst in Fallen zu locken. Doch auch in Kontaktportalen für Heterosexuelle gibt es das.

Tat Jan Rouven illegales oder spielen ihm Neider ganz böse mit?

Ob Jan Rouven wirklich illegales tat oder ob er in eine Internet-Falle getappt ist, oder ob er gehackt wurde, oder ob er Freunde an seinen PC ließ, die ihm solche Videos gezielt auf den PC geladen haben, zeigen hoffentlich die weiteren Verhandlungstage.

Schwierig dürfte für ihn und seine Rechtsanwälte und Strafverteidiger die Beweisführung allerdings werden, da der Computer ja vom FBI beschlagnahmt worden ist. Nicht auszuschließen, dass das FBI nach diesen massiven Angriffen gegen Rouven wenig Motivation hat, mögliche eigene Fehler zuzugeben oder gar den Computer für unabhängige forensische Untersuchungen zur Verfügung zu stellen.

Bekannt ist, dass US-Gerichte und auch das FBI nach wie vor gegen Deutsche und andere Europäer in nicht wenigen Fällen juristisch besonders hart vorgehen. Man denke an die initiierte Affäre um den ehemaligen Chef des Internationalen Währungsfonds, Dominique Strauss-Kahn.

Nur Dank heimlich mitgeschnittener Telefonate, welche plötzlich aufgetaucht sind, konnte Strauss-Kahn durch Hilfe einer privaten sehr teuren New Yorker Defektei seine Unschuld beweisen. Seine Karriere und sein Leben hatten die USA zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits vernichtet. Entschuldigt hat sich bei ihm bis heute niemand von den amerikanischen „Freunden“.

Schon Dominique Strauss-Kahn lernte kennen, wie die US-Justiz mit Europäern umspringt

Heute sagen einige: Strauss-Kahn habe möglicherweise in seiner Funktion als Chef des Internationalen Währungsfonds irgendetwas getan, was den USA nicht gepasst habe. Sollte das so gewesen sein, scheint den Tätern die Schwäche von Strauss-Kahn für Sexabenteuer gerade recht gekommen zu sein.

Doch auch von einem anderen Fall weiß kriegsberichterstattung.com: So sitzt seit 20 Jahren – also seit Mitte der 1990er Jahre – der Sohn eines in der Schweiz wohnenden deutschen Multimillionärs in den USA ebenfalls in Haft. Der Vorwurf lautete damals wie heut gegen ihn ganz ähnlich wie im Fall Jan Rouven: Das FBI habe auf dem Computer des deutsch-schweizer Millionärssohns angeblich 100 Fotos von Minderjährigen entdeckt, welche in sexuellen Posen gezeigt worden seien.

Obwohl der Millionärssohn in unzähligen Verfahren versuchte, seine Unschuld zu belegen, bekam er von der Gerichts-Jury in den USA 130 Jahre Gefängnis aufgebrummt. Ganz nach dem Motto: Deutschstämmige werden besonders hart verurteilt. Sind ja eh alles Nazis. Der Vater wendete vergebens viele Millionen US-Dollar für die Verteidigung seines Sohnes auf. Mittlerweile ist der Vater gestorben und der Sohn erlebt immer noch seinen Albtraum in den USA. Das Gefängnis wird er nicht mehr lebend verlassen.

Wer sagt Russlands Justiz sei schrecklich, kennt die US-Justiz noch nicht

Wer sagt, Russlands Justiz sei so schrecklich, hat die der USA noch nicht kennengelernt. Dort verrotten über zwei Millionen Menschen teils seit Jahren in überfüllten, dreckigen Gefängnissen.

Im Gegensatz zu den USA ist der Besitz kinderpornografischer Bilder in Deutschland zwar auch illegal, wird aber nicht so hart bestraft wie in den USA. Denn hierzulande wird immer noch unterschieden zwischen tatsächlichem persönlichen körperlichen Missbrauch und virtuellem Missbrauch von Minderjährigen.

Außerdem setzt man in Deutschland und Europa immer noch auf Resozialisierung von Straftätern, wozu auch gehört: Jede Strafe hat irgendwann einmal ein Ende. Und das Ende ist in aller Regel nicht der Tod, sondern möglichst die geläuterte Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Ein urchristlicher Ansatz also, der in den USA so in der Justiz noch nie gegolten hat.

Im Land der angeblich unbegrenzten Möglichkeiten gilt immer noch der Wilde-Westen-Ansatz: Schuldig ist, wen man für schuldig hält – mit oder ohne ausreichende Beweise. Deshalb sitzen auch mehr Schwarze als Weiße überproportional lange oder lebenslang im Gefängnis. Oder eben Ausländer. Für Jan Rouven ist die Geschichte schon jetzt im wahrsten Sinne des Wortes lebensgefährlich. Bleibt zu hoffen, dass sein Umfeld das auch so sieht und ihm, sollte er unschuldig sein, verhilft, aus diesem Albtraum wieder herauszukommen. Mit Interviews und mittelmäßigen Rechtsanwälten ist es nicht getan.

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