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Ex-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn wegen Teilnahme an Sexparty 20 Jahre ins Gefängnis?

VonPeter Patzow

Feb 21, 2012 #featured

Wenn in Berlin jeder, der an einer Sexparty teilnimmt, gleich mit bis zu 48 Stunden Justiz-Gewahrsam rechnen muss, wie es jetzt dem ehemaligen IVW-Chef Dominique Strauss-Kahn in Frankreich passiert sei, berichten Medien, muss man ernsthaft an der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie zweifeln. Das gilt erst Recht für das in Medien spekulierte Strafmaß für die Teilnahme an einer Sexparty in Frankreich: 20 Jahre Haft.
Grund: Wenn jeder frei ist, in einem Rechtsstaat zu tun, was er möchte, solange die Rechte anderer nicht verletzt werden, sollte ja wohl auch die Teilnahme an einer Sexparty legal sein. In Berlin finden jede Woche Duzende von privaten Sexpartys statt, deutschlandweit Hunderte. Doch im Land der „Liberté“, in Frankreich, scheint man damit Probleme zu haben.

Man muss sich die Perversion der französischen Justiz-Begründung einmal näher anschauen, die zur angeblichen juristischen Festsetzung von Strauss-Kahn geführt haben soll: So argumentiert die zuständige Staatsanwältin, Strauss-Kahn hätte wissen müssen, dass es sich um Prostituierte gehandelt habe, als er in einem Hotel an einer Sexparty teilgenommen habe. Deshalb, so die Justiz, hätte er nicht teilnehmen dürfen, da er ja wohl auch hätte wissen müssen, dass die Sexparty von Vertretern einer Firma gesponsert worden sei.

Doch nicht nur das: Die überdrehte französische Richterin werfe Strauss-Kahn in ihrer Anklage alleine auf Grund seiner Sexparty-Teilnahme wohl auch „Beihilfe zur Zuhälterei“ vor, berichten Medien. Obendrein sei er auch als „Komplize bei der Veruntreuung von Betriebsvermögen oder öffentlichen Gütern“ zu führen, argumentieren französische Juristen. Das sei zumindest dann der Fall, sollte er gewusst haben, dass eine Firma die Sexparty gesponsert habe.

Eigentlich ist Prostitution legal in der EU

Ja wie einfältig müssen Staatsanwälte und Richter in Frankreich eigentlich sein, um zu solch einer fast schon dümmlichen Einschätzung und Verdächtigung zu kommen? Frankreich ist Mitglied in der Europäischen Union. In der EU ist sowohl Prostitution legal, wie die Teilnahme an einer Sexparty. In Deutschland müssen Prostituierte sogar Steuern bezahlen. Ganz abgesehen davon: Dann müssten auch zahlreiche deutsche Vorstände wegen Beihilfe zur Zuhälterei oder wegen „Veruntreuung von Betriebsvermögen“ in den Knast.

Es stellt sich aber auch die Frage: Woher soll bitte schön der Laie wissen, dass er illegales tut, wenn er auf Einladung von Dritten mit Prostituierten verkehrt??? Man kann es drehen und wenden wie man will: Es bleibt der Eindruck, dass hier eine fanatische Staatsanwaltschaft unter Beihilfe einer fanatischen Richterin in einem Akt puren Vernichtungswillens einen etablierten Politiker und Finanzexperten zu Fall bringen möchte. Mit Rechtschaffenheit hat das nichts mehr zu tun, sondern mit einem Scharfrichtertum, das in einer Demokratie nichts zu suchen hat. Politisch profitiert nur einer von dieser Lynchjustiz: Der amtierende konservative Präsident Nicolas Sarkozy. Denn Strauss-Kahn gehört der Partei an, die Sarkozy herausfordert: Den Sozialisten.

Werde Strauss-Kahn wirklich wegen „Beihilfe zur Zuhälterei“ verurteilt, drohten ihm zwischen sieben und 20 Jahren Gefängnis, lassen sich Juristen in Medien zitieren. Für „Missbrauch öffentlicher Güter“ könnten bis zu fünf Jahre Haft im Urteil stehen. Frankreich das Land der Liebe? Wohl eher nicht.
Foto: kriegsberichterstattung.com

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