Es ist schon erstaunlich, wie eifrig Politiker dabei sind, populistischen Forderungen zu folgen. Das nun von den Innenministern der Bundesländer beschlossene NPD-Verbotsverfahren gehört dazu. Man müsse, schreibt das Handelsblatt, den Rechtsextremismus bekämpfen. Dabei könne zwar das Verbot der NPD nur ein Mosaikstein sein, aber wat muss dat muss, so die schlaue Folgerung der Handelsblättler. Das kann man aber auch anders sehen: Eine Gesinnung kann man nicht verbieten. Versucht man eine Gesinnung zu verbieten, sucht sie sich, wie ein Fluss, ein anderes Flussbett. Es ist ein albernes Unterfangen die NPD verbieten zu wollen und auch peinlicher Aktivismus, das vom eigenen Versagen des Verfassungsschutzes und der sonstigen Sicherheitsbehörden in Deutschland ablenken möchte, das Leben von ausländischen Mitbürgern vor rechtsradikal motivierten Morden zu schützen.
Nun schreibt Uwe Schünemann, der CDU-Innenminister von Niedersachsen, im Handelsblatt, die NPD sei eine rassistische Partei, „deren Ziele in einem fundamentalen Widerspruch zu unserer freiheitlich-demokratischen Verfassungsordnung stehen“. Das gleiche haben wir aber auch jahrelang über die LINKEN gehört. Verboten wurde die Partei trotzdem nicht. Im Gegenteil: Sie gilt allgemein als regierungsfähig.
Es ist ignorant und dümmlich, wenn man glaubt, hunderttausende von Sympathisanten der NPD durch ein Verbot mundtot machen zu können. Dabei genügt ein Blick auf die Landkarte, um zu wissen, wo der ganz konkrete Grund liegt, warum Bürger rechtsradikal wählen: Meist ist es eigene Perspektivlosigkeit die sich dann in dumpfem Ausländerhass entlädt. Dass die NPD gerade auch in Ost-Deutschland immer wieder in die Landtage kommt, liegt unmittelbar mit hoher Arbeitslosigkeit zusammen, mit vermeintlich mangelnden Lebenschancen.
Eine Demokratie muss sowohl linkes wie rechts, auch extreme Gesinnungen, aushalten können. Das ist das Prinzip der Demokratie. In Frankreich kann man ja auch nicht 20 Prozent der Wähler verbieten, nur weil sie rechtsradikal wählen. Die Ziele der NPD liegen von den Zielen der Rechtsradikalen in Frankreich nicht weit entfernt. Die Ursachen für die Wahl von rechtsradikalen Parteien oder rechtsextremistischen Parteien sind aber die gleichen – übrigens weltweit.
Bundesverfassungsgericht tut gut daran, Parteiverbots-Anträge sehr genau zu prüfen
Ja, die NPD wird, wie die CDU, die Grünen, die Linken, die FDP, die Piraten, die SPD und einige andere Parteien von Steuergeldern finanziert. Im Jahr 2011 waren es, schreibt das Handelsblatt, rund 1,3 Mio. Euro. Gerne ins Blickfeld der Medien gerückt werden auch die Verfassungsschutzberichte, die es über die NPDler gibt. Diese Berichte sind wichtig. Doch sie wurden und werden auch über die Linksextremen, ja sogar immer noch über Mitglieder der LINKEN verfasst.
Das Bundesverfassungsgericht tut sehr gut daran, einen vom Bundestag oder der Bundesregierung eingebrachten Verbotsantrag der NPD genau zu prüfen. Gerne wird hier wiederum auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1956 verwiesen, das klar gemacht hat, dass es eine hohe Messlatte für die Verbotsanträge von Parteien gibt.
Grund: Die Missbrauchts-Möglichkeit im politischen Spielbetrieb sei zu groß. Doch gerade der erneute Verbotsantrag der NPD scheint auch ein Stück weit politisches Machtspiel zu sein. Wir haben ähnlich dumpfe Sprüche – Ausländerfeindlichkeit, Schwulenfeindlichkeit – auch in anderen Parteien gehört, die im Bundestag sitzen: In der CDU oder der CSU. Erst jetzt wieder hat die CDU mit ihrer Ablehnung der steuerlichen Gleichbehandlung von homosexuell orientierten Paaren ihre stramm rechtsradikale Haltung gegenüber Minderheiten klar gemacht. Und diese Haltung der CDU trifft Millionen Menschen in diesem Land.
Wer verbietet eigentlich solche rechtsradikalen Ansichten? Es sind zwar keine Springerstiefel, die den Menschen das Leben schwer machen, aber es ist dumpfer Hass in Nadelstreifen und dumpfe Ignoranz die auch nicht kleingeredet werden sollten. Auch beim Thema Ausländerfeindlichkeit ist Deutschland als Ganzes weit davon entfernt liberal zu sein. Man braucht sich doch nur einmal die Führungsetagen in Deutschland anzuschauen: Menschen mit ausländischem Hintergrund, Immigrations-Bürger, finden sich dort im Promille-Bereich. Das steht in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Repräsentanz von Ausländern in Deutschland.
Deshalb möchte man den Saubermännern und Sauberfrauen im Berliner Bundestag, aber auch den Massenmedien zurufen: Kehrt erst einmal vor Eurer eigenen Türe und schaut, wo es nicht ganz unmittelbar im eigenen Umfeld, nicht nur in Dörfern in Ostdeutschland, rechtsradikale Gesinnungen gibt. Und das lässt sich nicht so einfach mit „Nazis raus“-Parolen erledigen.
Randnote: Bereits Anfang November hatte die NPD von sich aus einen Antrag beim Deutschen Bundesverfassungsgericht gestellt. Darin heißt es wörtlich:
„Heute hat der Vorsitzende der NPD, Holger Apfel, beim Bundesfassungsgericht den Antrag eingereicht, festzustellen, daß die Nationaldemokratische Partei Deutschlands nicht verfassungswidrig im Sinne des Artikels 21 Absatz 2 des Grundgesetzes ist. Weiter soll das Gericht feststellen, daß die Rechte der NPD aus Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes dadurch verletzt werden, daß fortwährend die Verfassungswidrigkeit behauptet wird, ohne jedoch einen Verbotsantrag zu stellen.“
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