• Sa. Mrz 16th, 2024

Versuchter Totschläger Sven R. in Offenbach zu 11 Jahren Haft verurteilt wegen Mark Herbert

So suchte das ZDF nach dem brutalen Schläger aus Offenbach.

So suchte das ZDF nach dem brutalen Schläger aus Offenbach.

Kommentar – Es war ein TV-Beitrag, der Deutschland im Sommer 2015 schockierte: Zu sehen war in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“ ein brutaler blonder Schläger, der am Fuße des in Offenbach bekannten Bieberer Aussichtsturm einen jungen Mann, Mark Herbert, heute 27, so zusammentrat, dass er seit diesem Vorgang vom Kopf ab gelähmt im Rollstuhl sitzt.

Doch damit nicht genug: In der ZDF-Kriminalsendung wurde auch deutlich: Der Mann, der das getan hatte, Sven Jürgen R., beziehungsweise Sven R., war nicht irgendwer, sondern ein in ganz Offenbach bekanntes brutales bestialisches Schläger-Schwein.

Er soll sich gezielt immer wieder in Kneipen alkoholisierte junge Männer herausgesucht haben und diese mit sadistischer Freude zusammengetreten haben. Zeugen gab es wohl fast immer, so auch in Bieber, doch feige schaute man in Offenbach lieber weg. Man hatte Angst vor dem heute 30-Jährigen blonden Schlägertyrann. Man hatte Angst selbst Opfer dieses Mannes zu werden, der von sich selbst behauptet ein liebenswerter Familienvater zu sein, der niemandem etwas zu Leide tun wolle.

Das Opfer Mark Herbert sitzt nach der brutalen bestialischen Schläger-Attacke von Sven R. vom Kopf ab gelähmt lebenslang im Rollstuhl und ist lebenslang auf Pflege angewiesen. Hier während der Urteilsverkündung.

Der Vorfall mit Mark Herbert, der am 25. August 2012 von Sven R. in den Rollstuhl geprügelt worden war, bewertete die Vorsitzende Richterin am Landgericht Darmstadt, Ingrid Schroff, als unfassbar und in keinster Weise nachvollziehbar. „Der Angeklagte hat in Herrn Herbert ein willkommenes, ihm physisch nicht gewachsenes Opfer gefunden, an dem er seine Aggression auslassen konnte. Eine mögliche Todesfolge seiner Brutalität nahm er billigend in Kauf.“

Weiter erklärte Richterin Ingrid Schroff laut Bild-Zeitung Frankfurt: „Die völlige Sinnlosigkeit und Beiläufigkeit des Opfers machen die Tat so unfassbar. Mark Herbert musste das mit seinem Leben bezahlen. Sein bisheriges Leben endete mit 23 Jahren. Wir haben kein Geständnis, keine Reue von dem Täter.“

Das passt ins Bild: Jahrelang wusste Sven R. von seiner unfassbar brutalen, menschenverachtend monströsen Tat.

Doch statt sich zu stellen, glaubte er, er könne sich wegducken. Ohne den schockierenden Beitrag in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“ würde er wohl heute noch frei herumlaufen. Sich in einer Spedition herumdrücken, die in Offenbach Bieber angesiedelt sein soll, wie anlässlich seiner Verhaftung im September 2015 Medien berichtet hatten. Denn da war er verhaftet worden – an seinem Arbeitsplatz. Auch hieß es, er sei Mitglied in einer berüchtigten Offenbacher türkischen Rockerbande – bei den Osmanen Rockern. Dies hatte wiederum die Bild-Zeitung Frankfurt berichtet.

Auch der Rechtsanwalt des Schläger-Opfers Mark Herbert – der seit dem Angriff auf sein Leib und Leben vom dritten Halswirbel ab gelähmt ist – erklärte vor Gericht: „Halb Offenbach hat Angst vor ihm“. Sven Jürgen R. sei ein polizeibekannter Schläger sei, ein Amateur-Boxer und eben anscheinend Mitglied der Rocker-Gang „Osmanen“.

Auch wenn Sven R. bis zuletzt die Geschichte erzählte Mark Herbert habe sich beim Aufschlag gegen eine Mauer des Bieberer Aussichtsturm selbst die Wirbel gebrochen, so glaubte ihm das Landgericht Darmstadt diese abenteuerlich klingende Geschichte nicht. Letztlich wertete sie diese als plumpe freche Lügengeschichte. Auch seine Version, er habe mit Flipflops gar nicht eine solche Aufschlagkraft haben können, um einem anderen Mann das Genick zu brechen, glaubte das Gericht nicht.

11 Jahre soll er nun ins Gefängnis – mehr als der Staatsanwalt Dirk Schillhahn gefordert hatte. Der Vorwurf des Gerichts: Versuchter Totschlag in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung. Erschwerend wertete das Gericht, dass Sven R. bereits einschlägig vorbestraft sei und keinerlei glaubhafte Reue vor Gericht gezeigt habe.

Dass es nun überhaupt zu einer Verurteilung von Schläger Sven R. kam ist Zeugen zu verdanken. Mehrere Zeugen und Zeuginnen hatten angesichts des drastischen ZDF-Beitrages endlich gegenüber der Staatsanwaltschaft Offenbach bestätigt, dass sie zumindest gesehen hatten, wie Sven R. den auf dem Boden liegenden bereits leblos wirkenden Mark Herbert weiter mit den Füßen getreten habe.

Dann sei R. feige geflüchtet. Die Offenbacher Staatsanwaltschaft hatte bereits im ZDF gesagt: Man habe sehr früh Sven R. als dringend Tatverdächtigen im Blick gehabt, doch seien die Zeugen nicht bereit gewesen, gegen ihn auszusagen – aus Angst vor ihm und seinesgleichen.

Bislang nicht gefolgt ist das Gericht einem Antrag der Anwälte von Mark Herbert: Diese hatten eine lebenslange Sicherheitsverwahrung von Sven R. gefordert. Im Laufe des Verfahrens war auch die Justiz in Offenbach in Kritik geraten. Der Vorwurf: Die Staatsanwaltschaft und das Offenbacher zuständige Gericht hätten zu wenig getan, um Sven R. der Tat zu überführen.

Wir vom Antikriegsportal kriegsberichterstattung.com meinen: Die Forderung nach einer lebenslangen Sicherheitsverwahrung von Sven R. ist ein verständliches Ansinnen, wenn man bedenkt: Erst am 2. Januar 2015 hatte Sven R. ein weiteres Opfer in einer Kneipe zusammengetreten und das, wo er sich noch in einer Bewährungsstrafe befunden haben soll, wie die Offenbach-Post auf der Titelseite am 16. September berichtete.

Wir wünschen Mark Herbert für seinen weiteren Lebensweg alles Gute – so schwer das für ihn im Angesicht der massiven Lähmungen auch sein mag.

Zum ZDF-Beitrag von Aktenzeichen XY ungelöst geht es hier: https://youtu.be/eS1zQtxIDn8

 

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Von Redaktion

3 Gedanken zu „Versuchter Totschläger Sven R. in Offenbach zu 11 Jahren Haft verurteilt wegen Mark Herbert“
  1. Tja… ich denke, der wirkliche Grund für die Angst der Zeugen sind die laschen Strafmaße in Deutschland für solche Gewalttaten. Wie der Vorredner schon geschrieben hat, kann dieser Schwerverbrecher evt. schon nach 9 Jahren (oder eher) wieder auf freiem Fuß sein. Dann ist er noch nicht mal 40 Jahre alt und könnte einen Rachefeldzug gegen seine "Feinde" starten. Wahrlich keine schönen Aussichten für die Betroffenen.
    Nach meinem Rechtsempfinden ist es traurig, daß für eine derart bestialische Tat die Forderung nach einer lebenslangen Sicherungsverwahrung vom Gericht abgelehnt wurde.

  2. Für manche „Menschen“ sollte die Todesstrafe wieder reaktiviert werden!
    11 Jahre minus 1/3 sind was? 9 Jahre? Und dann noch ein Psychologe der sagt: oh der ist geheilt, und keine Gefahr mehr…! Komm den kannst auch nach 4 Jahren schon freilassen..
    Kotz!!!
    Ich als Leverkusen Fan bin bei Mark Herbert und allen echten Offenbacher Kickers Fans!!

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