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Böhmermann: Keine Erdogan-Satire, sondern Verletzung Persönlichkeitsrechte im ZDF

VonDaniel D

Apr 11, 2016 #featured

Nicht nur Jan Böhmermann hat eine Grenze überschritten, sondern das ZDF. Verantwortlich ist dort der Chefredakteuer Dr. Peter Frey.

Nicht nur Jan Böhmermann hat eine Grenze überschritten, sondern das ZDF. Verantwortlich ist dort der Chefredakteuer Dr. Peter Frey.

Kommentar – Man kann ja nun über Jan Böhmermann, den Entertainer im ZDF, sagen was man möchte. Aber viele Massenmedien machen es sich mit der reflexartigen Verteidigung von Böhmermann zu einfach.

Zunächst einmal: Wer saftige 17 Euro monatlich für das ZDF, ARD oder den Deutschlandfunk bezahlen muss und damit rechnen muss, dass bei Nicht-Überweisung der Rundfunkabzocke GEZ das eigene Konto durch die Öffentlich-Rechtlichen gepfändet wird, erwartet mehr, als flache Beleidigungen gegen einen ungeliebten Staatsmann. In dem Fall eben gegen den zweifelsohne völlig unakzeptabel und undemokratisch agierenden Recep Tayyip Erdoğan aus der Türkei.

Natürlich tut die Staatsanwaltschaft München gut, solchen verbalen Entgleisungen, wie sie nun mal Böhmermann unterlaufen sind, rechtlich zu prüfen. Dies einfach nur als Satire zu bezeichnen ist zu simpel. Jan Böhmermann wollte Grenzen austesten und hat damit so gegen ziemlich jedes Maß verstoßen, was die Persönlichkeitsrechte betrifft. Das ist nicht nur ehrenverletzend, sondern auch an Flachheit nicht zu überbieten, was das ZDF da ausgestrahlt hat.

Satire darf nicht bedeuten, dass es schrankenlos andere Menschen beleidigt. Wenn wir in Zeiten leben, in welchen schon Demonstranten mit einem Strafverfahren oder gar einer Haftandrohung wegen angeblicher „Volksverhetzung“ rechnen müssen, weil sie einen satirisch gemeinten Galgen für die Herrschenden über die Straßen tragen, dann muss mit gleicherlei Maß auch Böhmermann betrachtet und beurteilt werden.

Erst Recht gilt dies für das ZDF, ein staatlich besonders geschützter Sender in Deutschland, der immerhin Milliarden Euro jährlich von den Bürgern zwangskassiert und zwar mit dem Argument: Die öffentlich-rechtlichen Sender hätten einen besonderen Bildungsauftrag, weshalb die Bürgern entsprechend dafür Zwangsgebühren entrichten sollten.

Satire soll überspitzt auf Probleme aufmerksam machen, nicht aber nur verletzen

Satire soll überspitzend auf Probleme aufmerksam machen. Klar. Das Lachen gehört dabei zum Prinzip der Satire. Doch es gibt einen Unterschied zwischen Lachen und maßlos verletzen.

Dass der türkische Regierungschef und europäische Chefneurotiker Erdogan derzeit in Europa eine persona non grata ist, das hat er sich selbst zuzuschreiben. Erdogan hat sich mit seinen Angriffen auf die Pressefreiheit, auf die Demokratie als solches, komplett ins Abseits manövriert. Einen Kurden-Massenmörder will niemand ernsthaft in Europa.

Doch der Unterschied zwischen der ARD-Satire, die der NDR mit „Erdowie, Erdowo, Erdogan“, dem Song über den irren Staatsführer der Türkei, kürzlich vorlegte, und dem ZDF-Beitrag von Böhmermann, ist der:

Erdowie, Erdowo, Erdogan ist tatsächlich Satire. Es überspitzt die peinliche, undemokratische und brutal-mörderische Politik von Erdogan zwar lachhaft, wird aber nicht komplett verletzend.

Jan Böhmermann suhlt sich aber nur und ausschließlich darin, intellektuell flach und ehrverletzend über Erdogan herzuziehen. Er spaltet, er beleidigt auf unterstem Niveau. Dabei trifft er nicht einmal ansatzweise des Pudels Kern.

Böhmermann trifft nicht des Pudels Kern in seinem ZDF-Beitrag – das ist das Hauptproblem

Und der Pudels Kern ist und wäre gewesen: die Erdogan-Politik. Sie ist im Umgang mit den Kurden kriegsverbrecherisch. Verbrecherisch ist die Erdogan-Politik auch im Umgang mit der Pressefreiheit und Demonstrationsfreiheit. Ebenso ist sie verbrecherisch im Umgang mit der Freiheit, Parteien zu gründen und sich zur Wahl zu stellen.

Satire soll Politik treffen, nicht aber nur primitivste Tiefschläge gegen die Persönlichkeitsrechte des anderen austeilen. Klar ist das, was Böhmermann gemacht hat, zum quietschen lustig. Aber das kann und darf nicht das einzige Maß sein, weshalb es dann auch gleich rechtens sein soll.

Völlig albern wird es nun, wenn Jan Böhmermann seinen verbalen Tiefschlägen auch noch voranstellt, wonach das, was er gleich sagen wolle, eigentlich verboten sei. Wenn er schon beleidigen will, sollte er wenigstens die Eier in der Hose haben, das dann auch anzukündigen:

Ich will Erdogan verbal auf niedrigstem Niveau jetzt fertig machen und beleidigen und mache das vorsätzlich und nutze dafür auch gleich einen der größten Medienkanäle Deutschlands, eben das ZDF. Doch davor hat sich Böhmermann feige und wohlweislich gedrückt. Er wusste, dass das, was er tat, äußerst grenzwertig war.

Das Geheule einiger Intellektueller, man müsse die Pressefreiheit verteidigen, ist nicht passend

Insofern: Das Geheule einiger Intellektueller, wonach Jan Böhmermann ja alles nur im Spaß meinte und alles durch die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit des Grundgesetzes gedeckt sei, ist einfach nicht passend. Das sich Erdogan und damit die türkische Regierung dagegen wehren möchte, ist verständlich.

Man stelle sich nur mal vor, Böhmermann hätte das gleiche „Gedicht“ im ZDF über den deutschen Innenminister Thomas de Maizière (CDU) oder den Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gesendet.

Was hätte das für einen Aufschrei gegeben. Man kann wohl auch annehmen: So etwas hätte die ZDF-Redaktionsleitung, die Böhmermanns Sendung verantwortet, niemals ins Programm genommen. Wohlwissen, dass hier die Grenze zur Satire erheblich überschritten wurde.

Das spricht Bände. Wenn die Türkei nun Strafantrag gegen Jan Böhmermann stellt, so ist dieses aber dennoch nicht ganz passend: Der Strafantrag müsste eigentlich gegen das ZDF, gegen die Chefredaktion gestellt werden. Denn sie ist laut Pressegesetz für alles verantwortlich, was im ZDF gesendet wird. Chefredakteur ist bekanntlich Dr. Peter Frey. Deshalb ist es auch falsch, Böhmermann nun strafrechtlich zu belangen. Belangt werden sollte die ZDF-Chefredaktion. Denn diese hat die Pflicht, bevor etwas gesendet wird, zu überprüfen, ob dieses mit dem Recht in Einklang zu bringen ist.

Böhmermann ist mit 35 Jahren auch noch recht jung und man kann ihm deshalb durchaus einen Jugendbonus gewähren. Aber Frey und die anderen verantwortlichen Redakteure hätten wissen müssen, dass eine solche Sendung der Ritt auf Messers Schneide ist, beziehungsweise dass hier eine eindeutige Verletzung von Persönlichkeitsrechten stattfindet.

Insofern hat man Jan Böhmermann auch voll ins Messer laufen lassen. Die Verantwortlichen sollten sich deshalb ihrer Verantwortung stellen und Böhmermann aus dem Schussfeld nehmen und klar machen, dass Strafanträge direkt gegen das ZDF zu richten sind. Mag sein, dass das ZDF vor Gericht sogar einen Heiligenschein-Bonus als öffentlich-rechtliche Sendeanstalt bekommt und mit der unsäglichen Böhmermann-Sendung durchkommt. Aber besser macht es das keinesfalls.

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Von Daniel D

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